Bahn plant Kartierungsarbeiten
Brenner-Nordzulauf in Stephanskirchen: Warum sich das gallische Dorf jetzt doch beugen muss
Stephanskirchen hat sich bisher geweigert, die Bahn bei den Planungen für den Brenner-Nordzulauf zu unterstützen. Die Kartierungsarbeiten der DB im vergangenen Jahr duldete die Gemeinde nicht. Warum Stephanskirchen jetzt doch nachgeben muss.
Stephanskirchen – Lange hat sich Stephanskirchen gegen die Bahn wie die Gallier gegen die Römer gewehrt. Zunächst mit Erfolg. Doch jetzt muss die Gemeinde nachgeben. Mitte 2024 kündigte die DB InfraGO Kartierungsarbeiten für den Brenner-Nordzulauf an. Das sollte die Gemeinde öffentlich bekannt machen. Nicht mit uns, sagte der Gemeinderat Stephanskirchen und stimmte in der Sitzung vom 25. Juni 2024 dagegen. Nachdem das Eisenbahn-Bundesamt jetzt aber eine Allgemeinverfügung erlassen hat, ist es vorbei mit dem Widerstand: Die Arbeiten müssen geduldet und die Bürger informiert werden.
Ursprüngliche Ankündigung „sehr unpräzise“
In der Mitteilung vom vergangenen Jahr informierte die Bahn über geplante Kartierungsarbeiten. Die sollten ungefähr dort durchgeführt werden, wo der Verladebahnhof und die Einrichtungen für die Baustellen des Brenner-Nordzulaufs geplant sind. „Die Angaben der Deutschen Bahn waren sehr unpräzise“, sagt Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie Bürger Stephanskirchen).
Damals kündigte die Bahn Arbeiten in einem Zeitraum von über vier Jahren an. Demnach war für die Grundeigentümer nicht nachzuvollziehen, wann und wie lange auf ihren Flächen Vermessungen stattfinden. Die Gemeinde kritisierte auch die ungenauen Angaben der Bahn. Daraus war nicht ersichtlich, welches Gebiet genau betroffen ist.
Ganz davon abgesehen, gab es für die Veröffentlichung keine Rechtsgrundlage. Denn die galt laut einem zurate gezogenen Anwalt nur für Projekte, für die man bereits ein Planfeststellungsverfahren beantragt hatte. Beim Brenner-Nordzulauf traf das nicht zu. In Absprache mit dem Anwalt stellte sich Stephanskirchen deshalb quer. „Als einzige Gemeinde“, betont der Bürgermeister bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.
Eisenbahn-Bundesamt ordnet Duldung an
Doch jetzt werden auch die Stephanskirchener zum Nachgeben gezwungen. Das Eisenbahn-Bundesamt ordnete an, dass die Arbeiten geduldet werden müssen. Allerdings handelt es sich jetzt nur noch um einen Zeitraum von einem Jahr. Am 19. März will man mit Vermessung und Kartierung starten, bis 19. März 2026 soll alles abgeschlossen sein.
Der Anwalt der Gemeinde ist dieses Mal zufrieden, so der Rathauschef. Von rechtlicher Seite ist der Allgemeinverfügung nichts entgegenzusetzen. Aber auch inhaltlich gab es einige Anpassungen. „Vorher war es lockerer formuliert“, erklärt Mair. So dürfen jetzt beispielsweise private Gärten nicht oder – wenn es zwingend notwendig ist – nur in Absprache mit dem Eigentümer betreten werden. Das müsse rechtzeitig angekündigt oder terminlich mit dem Besitzer abgesprochen werden.
Gemeinde kommt Aufforderung nach
In der Verfügung wird die Gemeinde dazu aufgefordert, öffentlich über die Kartierungsarbeiten zu informieren. Dieser Aufforderung kommt man nun nach. „Wir werden darüber informieren, dass Arbeiten stattfinden sollen“, sagt der Bürgermeister. Allerdings gelten diese ihm zufolge noch nicht für den Bereich Innleiten, wo das Tunnelportal geplant ist. Wie es dort weitergeht, stehe bislang noch aus.
