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Dramatischer Vorfall an der Salzburger Straße

Bub (3) in Stephanskirchen von Auto erfasst: Was zum Unfall bekannt ist – Wie es dem Kind geht

In dem Bereich der Salzburger Straße in Stephanskirchen erfasste ein Rosenheimer mit seinem Auto ein kleines Kind (3).
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In dem Bereich der Salzburger Straße in Stephanskirchen erfasste ein Rosenheimer mit seinem Auto ein kleines Kind (3).

Dramatischer Unfall in Stephanskirchen: Im Bereich der Salzburger Straße erfasste am Freitagnachmittag (21. Februar) ein Autofahrer aus Rosenheim ein kleines Kind (3), das plötzlich auf die Straße lief. Dabei wurde der Junge schwer verletzt. Was bisher bekannt ist und wie es dem Kind geht.

Stephanskirchen – Für den 32-jährigen Autofahrer aus Rosenheim muss es ein Schock gewesen sein. Der Mann war am Freitagnachmittag (21. Februar) gegen 16 Uhr auf der Salzburger Straße unterwegs, als im Bereich der Einmündung zur Vogtareuther Straße plötzlich ein Kind (3) auf die Straße lief. Wie die Polizei mitteilt, kam der dreijährige Bub über den Gehsteig aus einem angrenzenden Grundstück. Obwohl der Rosenheimer sofort eine Vollbremsung machte, konnte er den Zusammenstoß mit dem Kind nicht verhindern.

Kleinkind (3) bei Verkehrsunfall schwer verletzt

Der Aufprall des Kleinkindes auf dem Auto sei so heftig gewesen, dass der Dreijährige rund fünf Meter durch die Luft geschleudert wurde und mit schweren Verletzungen auf der Straße liegenblieb, sagt Hauptkommissar Robert Maurer. Sofort hätten die Augenzeugen mit Erste-Hilfe-Maßnahmen begonnen und den Rettungsdienst angerufen. Nach einer ersten Versorgung vor Ort sei der Bub in ein Krankenhaus gebracht worden. Das Gute: „Nach ersten medizinischen Erkenntnissen bestand nach dem Unfall keine Lebensgefahr“, betont Maurer. Das genaue Verletzungsbild sei allerdings nicht bekannt gewesen.

Daran habe sich auch drei Tage nach dem Unfall nichts geändert. „Gott sei Dank scheint es aber nicht so dramatisch zu sein, dem Kind geht es den Umständen entsprechend gut“, sagt Maurer am Montag (24. Februar) auf OVB-Anfrage. Er sagt aber auch, dass die Ermittlung der Polizei zur Unfallursache nach wie vor laufen. „Bei einem solchen Unfall gibt es viele Faktoren, die beachtet werden müssen“, sagt der Polizist. Zunächst werde auch immer gegen den Fahrer des Autos ermittelt – wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.

Genaue Überprüfung des Unfallvorgangs

Das sei erstmal allerdings nichts Ungewöhnliches. „Danach gilt es herauszuarbeiten, ob es eine Situation ist, für die der Fahrer nichts kann“, erklärt Maurer. Dazu zählen zum Beispiel auch die Umstände der Örtlichkeit und ob ein Autofahrer an dieser Stelle damit rechnen muss, dass ein Kind unvermittelt auf die Fahrbahn läuft. Daher gebe es auch in diesem Fall noch einige „offene Punkte“ bei den Ermittlungen.

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