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Rosenheimer (39) vor Gericht

Nach Schäferstündchen in Schechener Kirche - Altar muss womöglich neu gesegnet werden

Dieser Altar einer Kirche im Gemeindegebiet Schechen muss nun unter Umständen neu geweiht werden.
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Dieser Altar einer Kirche im Gemeindegebiet Schechen muss nun unter Umständen neu gesegnet werden.

Nachdem ein Ehepaar Sex auf dem Altar einer Schechener Kirche im Landkreis Rosenheim gehabt hat, hat die Kirche auf diesen gottlosen Akt reagiert.

Landkreis Rosenheim/Traunstein - Womöglich muss der Altar jetzt neu gesegnet werden. „Insbesondere mit Rücksicht auf das religiöse Empfinden der Gläubigen ist eine solche Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher zu beheben“, sagte ein Sprecher des zuständigen Erzbistums München und Freising gegenüber der Deutschen-Presse-Agentur (dpa). Ein solcher Ritus sehe vor, dass der Altar abgedeckt und mit Weihrauch und Weihwasser neu gesegnet werde.

Prozess gegen Rosenheimer gestartet

Am Mittwoch war am Landgericht Traunstein der Prozess gegen einen 39 Jahre alten Mann aus Rosenheim gestartet - unter anderem, weil er in der Nähe des Altars in der katholischen Kirche in Schechen bei Rosenheim Sex mit seiner Frau gehabt und davon Bildmaterial angefertigt haben soll.

Neben zahlreichen anderen Vorwürfen wird dem gebürtigen Rosenheimer unter anderem Störung der Religionsausübung vorgeworfen. An einem „Ort, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft gewidmet“ sei, habe er „beschimpfenden Unfug“ verübt, heißt es in der Anklage.

Vorfall könnte religiöse Empfinden der Gläubigen stören

„Entsprechend dem Kirchenrecht werden heilige Orte durch dort geschehene, schwer verletzende und mit Ärgernis für die Gläubigen verbundene Handlungen geschändet“, sagte der Bistumssprecher. Der nun bekannt gewordene Vorfall könne das religiöse Empfinden der Gläubigen vor Ort stören, darum sei es wahrscheinlich, dass im Bistum entschieden werde, den beschriebenen Bußritus anzuwenden. Eine solche Entscheidung sei aber bislang noch nicht gefallen. „Fälle wie dieser kommen sehr selten vor“, sagte der Sprecher. Aus der jüngeren Vergangenheit sei keiner bekannt.

Für den Prozess gegen den 39-Jährigen, der außerdem wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Betrugs angeklagt ist, hat das Gericht insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte demnach am 13. Dezember fallen.

fgr/dpa

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