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Anwältin Janett Moll im OVB-Interview

Nach plötzlicher Schließung von Rosenheimer Zahnarztpraxis: Was Patienten jetzt tun können

Die Zahnarztpraxis „Rosenmund“, die sich im Medical Cube befindet, hat zugemacht. Viele Patienten wissen nicht, wie sie an ihre Unterlagen kommen soll. Welche Möglichkeiten sie haben, verrät Rechtsanwältin Janett Moll.
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Die Zahnarztpraxis „Rosenmund“, die sich im Medical Cube befindet, hat zugemacht. Viele Patienten wissen nicht, wie sie an ihre Unterlagen kommen soll. Welche Möglichkeiten sie haben, verrät Rechtsanwältin Janett Moll.

Für viele war es ein Schock: Die Zahnarztpraxis „Rosenmund“, die sich im Medical Cube befindet, hat zugemacht. Von heute auf morgen. Viele Patienten fühlen sich im Stich gelassen. Sie wissen nicht, wie sie an ihre Unterlagen kommen sollen. Was sie jetzt tun können, verrät Rechtsanwältin Janett Moll im Exklusiv-Interview.

Rosenheim – Warum musste eine Rosenheimer Zahnarztpraxis von heute auf morgen schließen? Haben sich die Inhaber wirklich nach Dublin abgesetzt? Und wieso wurden die Patienten zum Teil nicht informiert? Mit Blick auf die überraschende Schließung der Zahnarztpraxis „Rosenmund“, die sich im Medical Cube befindet, gibt es zahlreiche offene Fragen. Einige davon versucht jetzt Rechtsanwältin Janett Moll im OVB-Interview zu beantworten.

Zwei ehemalige Patienten der Zahnarztpraxis haben sich bei Ihnen bereits gemeldet. Wie bewerten Sie die Situation?

Janett Moll: Ich habe versucht, herauszufinden, was eigentlich los ist. Die Inhaber scheinen komplett verschwunden zu sein und haben neben der Praxis auch das Wohnhaus verlassen und die jeweiligen Briefkästen zugeklebt. Ich kann nur spekulieren, aber mein erster Gedanke war, dass man doch nur dann praktisch über Nacht vom Erdboden verschwindet, wenn man sich möglicherweise strafrechtlichen Konsequenzen entziehen möchte. Aber ich habe keine Informationen dazu. Vielleicht waren es ja auch gewichtige persönliche Umstände.

Viele Patienten kommen nicht mehr an ihre Patientenakten. Welche Möglichkeiten gibt es hier?

Moll: Jeder hat einen Herausgabeanspruch auf seine eigene Patientenakte oder einen etwaigen Nachbesserungsanspruch auf die geleisteten Arbeiten sowie Gewährleistungsrechte. Das Problem ist hier die Erreichbarkeit der Anspruchsgegner, woran die Realisierung der rechtlichen Ansprüche tatsächlich scheitern könnten.

Ist Ihnen so ein Fall schon einmal untergekommen?

Moll: Nein. Ich hatte mal einen Fall in München, dort musste eine Schönheitsklinik von einem auf den anderen Tag schließen, weil die Ärzte dort Probleme mit dem Gesundheitsamt hatten. In diesem Fall wurden die Patientenakten von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Das war auf Patientenseite letztlich ein Vorteil, weil wir als Anwälte Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen konnten und darüber wiederum an die Patientenunterlagen gekommen sind.

Sollten die Inhaber der Praxis tatsächlich nach Dublin gezogen sein, könnten Sie trotzdem noch belangt werden?

Moll: Ja. Gibt ein Arzt seine Praxis auf, bleibt er weiterhin für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Patientenakten in der Pflicht. Die Aufbewahrungsfristen sind zu beachten, und die Auskunftsrechte der Patienten bleiben bestehen. So jedenfalls die Theorie, aber auch hier geht es wieder um die praktische Durchsetzbarkeit. 

Wie also weiter vorgehen?

Moll: Das ist sicherlich keine einfach zu beantwortende Frage, denn es gibt für Fälle dieser Art keine konkrete gesetzliche Regelung. Anzudenken wäre, dass sich die Patienten bei der Landeszahnärztekammer beschweren, dass sie nicht an ihre Patientenakten gelangen. Es scheint so zu sein, dass die Räumlichkeiten noch unverändert sind, also die Unterlagen der Patienten in den Praxisräumen liegen. Nach meinem Kenntnisstand wird im Zweifelsfall die Landeszahnärztekammer für die Einlagerung der Patientenunterlagen letzten Endes verantwortlich sein, wenn keine anderweitige Einlagerung durch die Praxisinhaber und/oder keine Praxisübernahme erfolgt.

Könnte es gelingen, legal in die Praxis zu gelangen?

Moll: Man müsste Kontakt zu dem Eigentümer des Gebäudes aufnehmen und als Vermieter versuchen, die Räume wieder in den eigenen sogenannten Herrschaftsbereich zu bringen. Das ist über Gerichtsverfahren möglich. Würde das gelingen, hätte man zumindest Zugang zu den Räumen.

Hört sich nach eher düsteren Aussichten für die Patienten an.

Moll: Im Falle einer Praxisaufgabe hat der Zahnarzt sich bei der kassenzahnärztlichen Vereinigung abzumelden und auch eine Adresse anzugeben, unter der er zu erreichen ist. Auch dies ist hier möglicherweise nur Theorie. Nach meinem aktuellen Kenntnisstand ist dies nämlich bislang durch die Praxisinhaber nicht erfolgt. Ich denke, man sollte versuchen so viele Informationen wie möglich zu sammeln, und dann einen Lösungsweg überlegen, der die geringsten Hindernisse aufwirft.

Also erst einmal abwarten, ob noch mehr Informationen ans Licht kommen?

Moll: Es schadet sicherlich nicht, mit der bayerischen Landeszahnärztekammer Kontakt aufzunehmen, und sich über die Umstände zu beschweren. Je mehr Patienten dies tun, desto mehr Bewegung wird in diesen Fall kommen.

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