Krebs, Diabetes, Bluthochdruck
Schwere Krankheiten rechtzeitig erkennen: Diese Check-ups solltet Ihr unbedingt wahrnehmen
Die wichtigste Maßnahme gegen schwerwiegende Erkrankungen ist immer noch, sie rechtzeitig zu erkennen. Gerade bei Krebs gibt es zahlreiche Check-ups, die nach Meinung der Ärzte noch immer nicht ausreichend wahr genommen werden.
Krebs, Bluthochdruck oder Diabetes: je eher man diese Erkrankungen erkennt, desto besser kann man sie oft behandeln. Die Krankenkassen bieten hierfür ein großes Spektrum an verschiedenen Vorsorgeuntersuchungen an - gestaffelt nach Alter und Geschlecht. Doch viele wissen gar nicht, welche Untersuchungen ihnen überhaupt zustehen.
Wichtige Check-ups für Männer und Frauen:
Allgemeine Gesundheitsvorsorge beim Hausarzt
Was wird gemacht: Anamnese-Gespräch, Blutdruck messen, Blut- und Urin getestet. Bei einem ausführlichen Arztgespräch werden Laborwerte und Lebensgewohnheiten besprochen und Empfehlungen gegeben.
- Einmaliger Anspruch zwischen 18 bis 34 Jahren alt ist.
- Wer 35 und älter ist, kann sich alle drei Jahre durchchecken lassen zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Dabei wird einmalig auf eine Infektion mit Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Viren getestet.
Hautkrebsscreening
Was wird gemacht: Untersuchung der gesamten Haut auf Veränderungen
- ab 35 Jahren, wird alle zwei Jahre von der Kasse übernommen
Vorsorge für Frauen:
Gynäkologische Untersuchung
- jährlich ab 20 Jahre: Untersuchung der Geschlechtsorgane
- jährlich von 20 bis 34 Jahre: Gewebeabstrich und Untersuchung auf Zellveränderung (Pap-Abstrich)
- bis 25 Jahre: jährlicher Test auf eine Infektion mit Chlamydien
- ab 30 Jahre: jährliche Brustkrebsvorsorge durch Abtasten, genaue Einweisung zum Abtasten der Brust zu Hause
- ab 35 Jahre: alle drei Jahre ein kombiniertes Screening aus zytologischer (mikroskopische Untersuchung von Zellen) Untersuchung und HPV-Test
- zwischen 50 und 75 Jahre: Mammographie-Screening alle zwei Jahre. Der Anspruch endet mit dem 76. Geburtstag. Seit 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden.
Ein Ultraschall der Brust ist eine sogenannte IGeL-Leistung und muss selbst bezahlt werden. Wer familiär vorbelastet ist, sollte mit seine Krankenkasse sprechen, ob die Leistung nicht übernommen wird,
Was versteht man unter IGeL-Leistung?
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) enthalten sind und von Patienten selbst bezahlt werden müssen oder über eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Darmkrebs-Vorsorge:
- ab 50 Jahren: Früherkennung von Darmkrebs - und zwar als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl
- ab 55 Jahren: Früherkennung von Darmkrebs - und zwar wahlweise alle zwei Jahre als Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
Schon bald könnte sich hier bei Frauen etwas ändern: Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Kassen hat Anfang Februar beschlossen, dass Frauen künftig ebenfalls schon ab 50 Jahren zur Darmkrebsvorsorge dürfen. Noch in diesem Jahr soll die Entscheidung umgesetzt werden.
Vorsorge für Männer
- ab 45 Jahren: jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata beim Urologen
- ab 50 Jahren: Früherkennung von Darmkrebs - und zwar im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder ab 50 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren
- ab 65 Jahre: Einmalige Ultraschall-Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen
Kontrolle beim Zahnarzt
Regelmäßige Zahnarztbesuche zahlen sich aus. Normalerweise zahlen die Krankenkassen 60 Prozent bei Zahnersatz, wer aber fünf Jahre lang regelmäßig einmal im Jahr seine Zähne kontrollieren hat lassen, darf mit einem Zuschuss von 70 Prozent rechnen, wer 10 Jahre bei der zahnärztlichen Kontrolle war, bekommt sogar 75 Prozent.
Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern
- U1 bis U9 Untersuchungen von Geburt bis zum 6. Lebensjahr, diese sind in Bayern, sowie auch in Hessen und Baden-Württemberg verpflichtend.
- J1-Untersuchung zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr
- Zahnärztliche Früherkennung: Drei Untersuchungen zwischen 30. und und 72. Lebensmonat, halbjährliche Kontrollen vom 6. bis zum 18. Lebensjahr
Neben den gesetzlich festgelegten Untersuchungen des U-Untersuchungsprogramms bieten eine Reihe von Krankenkassen zusätzliche Untersuchungen, insbesondere für Kinder im Grundschulalter (U10 und U11) und für Jugendliche (J2) an. Die Kosten werden von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Leistung übernommen. (si)