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17-Jährige stirbt bei schwerem Unfall

Wende um Todesfahrt von Fürstätt: Fahrer (21) muss erneut vor Gericht – Wie es nun weitergeht

Der Unfall in Fürstätt, bei dem ein 17-jähriges Mädchen starb, muss erneut vor Gericht - wie es nun weitergeht, erklären der Verteidiger des Fahrers (21), Reinhard Kotz (oben) und der Vertreter der Nebenklage, Harald Baumgärtl.
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Der Unfall in Fürstätt, bei dem ein 17-jähriges Mädchen starb, muss erneut vor Gericht - wie es nun weitergeht, erklären der Verteidiger des Fahrers (21), Reinhard Kotz (oben) und der Vertreter der Nebenklage, Harald Baumgärtl.

Wendung im Prozess um den tödlichen Unfall in Fürstätt: Nachdem der 21-jährige Fahrer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, kommt es nun doch anders. Die Raserei, bei der ein Mädchen (17) ihr Leben verlor, wird erneut vor Gericht verhandelt. Was die Verteidigung erreichen will und wie es weitergeht.

Rosenheim – Die Suche nach der Strafe geht weiter. Der schwere Unfall in Fürstätt im Oktober 2023, bei dem ein Mädchen (17) ihr Leben verlor und zwei weitere junge Menschen schwerst verletzt worden sind, muss neu verhandelt werden. Erst Anfang Oktober wurde der 21-jährige Fahrer, der in einer Tempo-30-Zone bei 140 km/h die Kontrolle über den BMW verlor und in der Kirchbachstraße gegen einen Baum prallte, vom Amtsgericht Rosenheim verurteilt – zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Jetzt landet der Fall nochmal vor Gericht. Der Grund: Die Verteidigung ist mit der Strafe nicht einverstanden.

Verteidigung geht gegen Urteil der Todesfahrt von Fürstätt vor

Wie Reinhard Kotz, der Verteidiger des jungen Mannes, auf OVB-Anfrage mitteilt, hat er Berufung – Rechtsmittel, um gegen das Urteil des Amtsgerichts vorzugehen – eingelegt. „Da ich zwei Jahre auf Bewährung beantragt habe und wir das nicht bekommen haben, versuche ich das jetzt auf diesem Weg“, sagt er am Telefon. Bei dieser Strafe müsste der 21-Jährige nicht ins Gefängnis.

Und der Rechtsanwalt ist überzeugt, dass das in diesem Fall auch nicht nötig ist. „Ich denke, der Unfall ist aufgrund eines jugendlichen Leichtsinns passiert. Mein Mandant hatte natürlich keinerlei Absichten, jemanden zu verletzen“, sagt er. Zudem im Jugendstrafrecht die Bestrafung „relativ schnell auf die Tat folgen soll“. „Das heißt, man hätte ihn sofort verhaften und in U-Haft stecken können, wenn man der Meinung gewesen wäre, er gehört ins Gefängnis“, sagt Kotz. Das sei aber ein Jahr lang nicht passiert, weshalb Kotz mit einem milderen Urteil gerechnet habe.

Neue Verhandlung vor dem Landgericht Traunstein

Genauso müsse berücksichtigt werden, dass sein Mandat aufgrund des Vorfalls jahrelang Schulden haben wird. „Da wird erhebliches Schmerzensgeld auf ihn zukommen und wahrscheinlich werden die Verletzten auch Lohnausfälle geltend machen, weil sie nicht mehr arbeiten konnten“, betont der Verteidiger. Er geht von sechsstelligen Beträgen aus. „Vermutlich wird er in den nächsten fünf bis zehn Jahren alles abgeben, was er verdient“, sagt Kotz. Daher sei der Verteidiger der Meinung, dass ein anderes Gericht den Unfall bewerten muss. In diesem Fall das Landgericht Traunstein als Berufungsgericht.

Dass die Verteidigung diesen Schritt geht, wundert den Rosenheimer Rechtsanwalt Harald Baumgärtl nicht. Er vertritt den 18-jährigen Beifahrer, der als Nebenkläger im Prozess auftrat. „Davon war schon unmittelbar nach dem Urteil auszugehen“, sagt er. Aus Sicht eines Verteidigers sei der Schritt auch nachvollziehbar, wenn die Strafe so nah an der Grenze zur Bewährung liegt. Verwunderlich sei auch nicht, dass die Staatsanwaltschaft wohl ebenfalls Berufung eingelegt hat. Denn wenn nur die Verteidigung diesen Schritt geht, darf das Urteil des Landgerichts nicht höher ausfallen als das des Amtsgerichts. Wenn allerdings auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, sei auch eine höhere Strafe möglich, erklärt der Rechtsanwalt.

Unterschiedliche Berufungen möglich

Er und sein Mandat seien mit dem Urteil am Amtsgericht aufgrund der Freiheitsstrafe nicht unzufrieden gewesen. Er werde den 18-Jährigen nun aber auch weiterhin vertreten. Ob allerdings auch alle Zeugen nochmal aussagen müssen, sei noch nicht sicher. „Die Berufung kann auch beschränkt werden“, sagt Baumgärtl. Denn wenn der Tatbestand zum Beispiel aufgrund des Geständnisses des Angeklagten klar ist, kann die Beweisaufnahme vor dem Berufungsgericht unter Umständen abgekürzt werden. Dann ginge es in Traunstein nur um die Rechtsfolgen – die Höhe der Strafe.

Dass das im Fall um den tödlichen Unfall passiert, glaubt Baumgärtl aber nicht. Denn einer Beschränkung müssten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft zustimmen. Und davon sei erst mal nicht auszugehen.

Verhandlungsbeginn noch unklar

Wann der Prozess in Traunstein beginnt, steht ebenfalls noch nicht fest. Beide Anwälte rechnen jedoch damit, dass es in drei bis fünf Monaten so weit sein könnte. Bis dahin sei der 21-Jährige nach wie vor auf freiem Fuß, da das Urteil vom Amtsgericht nicht rechtskräftig wurde.

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