Verteidiger äußert sich
Doppelmord-Prozess gegen Rosenheimer Mutter beginnt: Warum der Fall sogar Spezialisten belastet
Der Fall hat auch über die Rosenheimer Stadtgrenzen hinaus für Fassungslosigkeit gesorgt: Einer jungen Frau wird vorgeworfen, ihre beiden Kinder mit einem Werkzeug getötet zu haben. In zwei Wochen beginnt der Prozess. Was ihr vorgeworfen wird - und was ihr Anwalt sagt.
Rosenheim - Sechs Tage nach ihrem 39. Geburtstag soll eine Rosenheimerin ihre beiden Kinder ermordet haben. Die Tat ereignete sich am 25. Dezember in der Zeit zwischen 0.30 und 3.25 Uhr. So steht es in der Antragsschrift, die das Landgericht Traunstein vor einigen Tagen verschickt hat.
Kinder mit Werkzeug getötet
Am Montag, 18. August, beginnt also der Prozess gegen die 39-Jährige. Ihr wird vorgeworfen, ihre beiden Kinder - die zu der Zeit sechs und sieben Jahre alt waren - mit einem Werkzeug getötet zu haben. Im Anschluss versuchte die sie sich selbst das Leben zu nehmen. Ein Bekannter, der nach dem Rechten schauen wollte, fand die schwer verletzte Frau und alarmierte die Polizei. Sie überlebte.
Seitdem liefen die Ermittlungen. Zahlreiche Gutachten wurden in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser zeichnete sich wohl auch relativ schnell ab, dass die 39-Jährige psychische Probleme hat. Nach einem kurzen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt befindet sie sich derzeit in einer psychiatrischen Fachklinik in der Nähe von München. Die 39-Jährige leidet - so geht es aus der Antragsschrift hervor - an einer paranioden wahnhaften Störung.
„Eine wahnhafte Störung ist eine psychische Erkrankung. Sie ist durch anhaltende, oft thematisch begrenzte Wahninhalte charakterisiert, ohne dass weitere Symptome einer Psychose wie Halluzinationen, desorganisierte Sprache oder desorganisiertes Verhalten auftreten müssen“, heißt es auf der Internetseite der Schön-Klinik-Gruppe. Als Wahn wird eine Fehlbeurteilung der Realität bezeichnet - es handelt sich um Überzeugungen, die nicht auf realen Ereignissen basieren, allerdings von Betroffenen unkorrigierbar als wahr und real empfunden werden.
39-Jährige ist schuldunfähig
Aufgrund der psychischen Erkrankung der Frau geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die 39-Jährige schuldunfähig ist. Vor Gericht geht es ab Montag, 18. August, deshalb nicht um die Verhängung einer Freiheitsstrafe, sondern um die langfristige Unterbringung in einer Psychiatrie. Die Pflichtverteidiger der 39-Jährigen sind die Rechtsanwälte Alexander Kohut und Harald Baumgärtl. „Ein solches Verfahren ist immer belastend, insbesondere, wenn Kinder betroffen sind“, sagt Baumgärtl auf OVB-Anfrage.
Dramatische Dimensionen
Es ist ein Fall, der auch Staatsanwaltwaltschaft und Polizei anfasst. Auch die Ermittler von K1 - sie stellen am Polizeipräsidium die Nachforschungen bei Kapitalverbrechen an - stehen nur selten vor einem Fall von so dramatischen Dimensionen. Ein zweiter Termin für den Prozess ist für Montag, 8. September, angesetzt.
Anmerkung der Redaktion: Generell berichten wir nicht über Selbsttötungen, damit solche Fälle mögliche Nachahmer nicht ermutigen. Eine Berichterstattung findet nur dann statt, wenn die Umstände eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Wenn Sie oder eine Ihnen bekannte Person unter einer existentiellen Lebenskrise oder Depressionen leidet, kontaktieren Sie bitte die Telefonseelsorge unter der Nummer: 0800-1110111. Hilfe rund um die Uhr bieten auch die Krisendienste Bayern unter 0800-6553000.
Weitere Infos finden Sie auf der Website www.krisendienste.bayern.