Fassungslosigkeit in der ganzen Region
Familientragödie an Weihnachten in Rosenheim: Mutter (39) tötete ihre Kinder – Wann verhandelt wird
Vor etwas mehr als einem halben Jahr ereignete sich in Rosenheim eine Familientragödie, die überall für Fassungslosigkeit sorgte: Am ersten Weihnachtsfeiertag (25. Dezember) tötete eine Mutter (39) ihre beiden Kinder und versuchte, sich selbst das Leben zu nehmen. Jetzt steht fest, wie es weitergeht.
Rosenheim – Der Weihnachtsmorgen (25. Dezember) begann im vergangenen Jahr mit einem Schock. An jenem Mittwoch verbreitete sich im Laufe des Vormittages eine Polizeimeldung, die in Rosenheim und weit darüber hinaus für Fassungslosigkeit sorgte: Eine damals 39-jährige Frau hatte mutmaßlich ihre beiden Kindern im Alter von sechs und sieben Jahren in einem Wohnhaus im Rosenheimer Stadtteil Schwaig mit einem Werkzeug gewaltsam getötet. Anschließend versuchte sie, sich selbst das Leben zu nehmen.
Prozessbeginn gegen die Mutter (39) steht fest
Das gab das Polizeipräsidium Oberbayern Süd damals wenige Stunden nach der Tat bekannt. Die Frau überlebte und wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Jetzt – fast ein halbes Jahr nach der Tragödie – ist klar, wie es weitergeht: Am 18. August beginnt der Prozess gegen die Frau vor dem Landgericht Traunstein. Das bestätigte am Freitag (27. Juni) eine Pressesprecherin des Gerichts exklusiv auf OVB-Anfrage. Ein weiterer Verhandlungstag ist für den 8. September angesetzt. Näheres zu dem Verfahren wollte die Pressesprecherin noch nicht sagen.
Fest steht hingegen, dass es in diesem Fall keine Anklage gibt, sondern eine Antragsschrift. Heißt: Die Staatsanwaltschaft scheint davon auszugehen, dass die 39-Jährige schuldunfähig ist. Während der Verhandlung geht es so nicht um die Verhängung einer Freiheitsstraße. Das Gericht prüft in Fällen der Schuldunfähigkeit der Beschuldigten die langfristige Unterbringung in einer Psychiatrie.
Rosenheimerin könnte psychische Probleme haben
Bereits wenige Tage nach der Tat zeichnete sich ab, dass die Mutter unter psychischen Problemen leiden könnte. Welche Konsequenzen die Tötung ihrer beiden Kinder genau haben wird, damit muss sich nun eine Kammer des Landgerichts Traunstein ab Mitte August auseinandersetzen.
Anmerkung der Redaktion: Generell berichten wir nicht über Selbsttötungen, damit solche Fälle mögliche Nachahmer nicht ermutigen. Eine Berichterstattung findet nur dann statt, wenn die Umstände eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Wenn Sie oder eine Ihnen bekannte Person unter einer existentiellen Lebenskrise oder Depressionen leidet, kontaktieren Sie bitte die Telefonseelsorge unter der Nummer: 0800-1110111. Hilfe rund um die Uhr bieten auch die Krisendienste Bayern unter 0800-6553000.
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