Familientragödie an Weihnachten
Nach Tötung von zwei Kindern in Rosenheim: Neue Details bekannt – wie es jetzt weitergeht
Der Fall hat weit über die Stadtgrenzen hinaus für Fassungslosigkeit gesorgt: An Weihnachten 2024 hat eine Rosenheimer Mutter ihre beiden Kinder mit einem Werkzeug getötet und anschließend versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Seitdem laufen die Ermittlungen. Jetzt wurden dazu neue Details bekannt gegeben.
Rosenheim - Seit Weihnachten ist nichts mehr so, wie es war. Für Familie, Nachbarn und Freunde. Am Mittwochmorgen (25. Dezember) hatte eine damals 39-jährige Frau aus Rosenheim ihre beiden Kinder mit einem Werkzeug gewaltsam getötet. Anschließend versuchte sie, sich das Leben zu nehmen. Die Tat ereignete sich in einem Wohnhaus im Rosenheimer Stadtteil Schwaig. So teilte es das Polizeipräsidium Oberbayern Süd damals in einer Pressemitteilung mit.
Hatte die Mutter psychische Probleme?
Die Frau überlebte und befindet sich seitdem in einer Justizvollzugsgestalt. In den vergangenen Monaten liefen die Ermittlungen. Zahlreiche Gutachten wurden in Auftrag gegeben und ausgewertet. Schon kurze Zeit nach der Tat zeichnete sich ab, dass die Mutter unter psychischen Problemen leiden könnte.
Die scheinen jetzt bestätigt. Das zumindest offenbart eine Anfrage beim Landgericht Traunstein. Dort ist die Antragsschrift vor einigen Tagen eingegangen – und wurde der Beschuldigten zur Stellungnahme übersandt. Heißt im Umkehrschluss: Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Antragsschrift handelt, scheint die Staatsanwaltschaft davon auszugehen, dass die 39-Jährige schuldunfähig ist.
Genauer erklärt es Peter Dürr, Vorsitzender des Rechtsanwaltsvereins Rosenheim und Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer München, auf OVB-Anfrage. „Wenn die Staatsanwaltschaft von der ‚Schuldunfähigkeit‘ des Beschuldigten ausgeht, aber dennoch eine erhebliche Tat beziehungsweise eine Allgemeingefährlichkeit vorliegt, wird keine Anklage, sondern eine sogenannte Antragsschrift erstellt.“
Langfristige Unterbringung in Psychiatrie
Vor Gericht gehe es dann nicht um die Verhängung einer Freiheitsstrafe, sondern um die langfristige Unterbringung in einer Psychiatrie. „Im Urteil wird dann entweder die Unterbringung angeordnet oder von dieser abgesehen“, erklärt Dürr. Ansonsten laufe der Prozess wie auch bei einer Anklage ab.
Fortdauer jedes Jahr geprüft
„Sofern die Unterbringung läuft, muss die Fortdauer durch das Gericht dann jedes Jahr geprüft werden“, fügt Peter Dürr hinzu. Diese Anhörungen seien aber nicht öffentlich. Wann die Mutter aus Rosenheim vor dem Landgericht Traunstein steht, soll in den kommenden Wochen bekannt gegeben werden.