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Pooltragödie in Burghausen

Poolbesitzer wollte Bub (†3) noch retten: Anwalt zur Haftungsfrage und möglichen Folgen

Nach der Pool-Tragödie am Freitagabend in Burghausen erklärt Rechtsanwalt Christian Straub die rechtlichen Hintergründe.
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Nach der Pool-Tragödie am Freitagabend in Burghausen erklärt Rechtsanwalt Christian Straub die rechtlichen Hintergründe.

Am Freitagabend wurde in Burghausen ein ertrunkener Bub (3) aus einem Pool geborgen. Das Kind war von einem Spielplatz verschwunden und unbemerkt auf ein nahegelegenes Grundstück gelaufen, wo es wohl ins Wasser fiel. Rechtsanwalt Christian Straub erklärt nun die rechtlichen Hintergründe bei Fällen wie diesem.

Burghausen – Die Pooltragödie, die sich am Freitagabend (23. Mai) ereignete, hat in Burghausen eine Welle der Anteilnahme ausgelöst: Nachdem ein dreijähriger Bub unbemerkt von einem Spielplatz verschwunden und auf ein nahegelegenes Grundstück gelaufen war, fiel er dort wohl in einen Gartenpool und ertrank. Die Mutter, die ihren Buben erfolglos gesucht hatte, alarmierte gegen 19.30 Uhr die Polizei. Nahezu gleichzeitig rief dort jedoch der Grundstücksbesitzer an: Er hatte den Bub in seinem Pool gefunden und erfolglos versucht, das Kind wiederzubeleben – bis der Rettungsdienst schließlich eintraf.

Beerdigung kann mit Spenden finanziert werden

Schon die erste Meldung am Samstagvormittag führte zu zahlreichen Reaktionen in den Sozialen Medien. Anhand einer mittlerweile erfolgreich beendeten Spendenaktion sammelten Freunde der trauernden Familie 6.000 Euro, um die Kosten für eine islamische Beerdigung tragen zu können. „Das Kind ist viel zu früh von uns gegangen“, heißt es in dem kurzen Aufruf. „Möge Allah ihm das Paradies schenken und seiner Familie Kraft in dieser schweren Zeit geben.“ Auch dem Poolbesitzer gegenüber zeigten viele Leser Anteilnahme: Dass das Erlebnis auch für ihn sehr belastend sein dürfte, steht außer Frage.

Zu allem Unglück kommt jedoch nun auch die Klärung der Haftungsfrage: Die Kriminalpolizei hat bereits die Ermittlungen aufgenommen und viele juristische Fragen stehen im Raum. Im Pool, der wohl nur teilweise eingelassen ist und rund einen halben Meter aus dem Boden herausgeragt, wurde ein Wasserstand von 1,25 Meter gemessen: Für Kleinkinder ist das zu hoch. Auch wenn sich Kleinkinder häufig nur über den Rand legen und planschen wollen, kippen sie leicht vorne über und fallen. Laut Ertrinken ist laut der Polizei bei Kleinkindern die zweithäufigste Todesursache nach Verkehrsunfällen.

Mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei Verletzung der Sicherungspflicht

Doch wer trägt die Verantwortung, wenn ein Kind auf ein fremdes Grundstück gelangt und dort zu Tode kommt? Christian Straub, Fachanwalt für Strafrecht und Teil der Innsalzach Kanzlei in Burghausen, erklärt: „Die Verkehrssicherungspflicht bei einem Gartenpool bedeutet, dass der Grundstückseigentümer oder unter Umständen auch die Mieter dafür verantwortlich sind, Gefahren auf dem Grundstück zu vermeiden und zu beseitigen, die für andere Personen, insbesondere Kinder, gefährlich sein könnten.“ Die Verkehrssicherungspflicht obliege immer dem Inhaber der Gefahrenquelle, so Straub. Dazu gehörten auch die Maßnahmen zur Sicherheit des Pools, um Unfälle zu verhindern, denn eine sichere und stabile Abdeckung oder ein Sicherheitszaun um den Pool können dazu beitragen, dass unbefugte Personen nicht in den Pool fallen können.

Juristisch gesehen könnte im Falle eines Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen. So weist Straub darauf hin, dass bereits eine nur fahrlässige Verletzung von Verkehrssicherungspflichten als fahrlässige Körperverletzung oder Tötung geahndet werden könnte. „Ob das auf den konkreten Fall in Burghausen zutrifft, wird die Staatsanwaltschaft Traunstein prüfen müssen“, so Straub. Das Pool-Unglück wird demnach wohl ein gerichtliches Nachspiel haben: Im Rahmen der Ermittlungen dürfte zudem geprüft werden, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht seitens der Mutter vorlag. Die Frage, ob die Katastrophe verhindert hätte werden können, wird somit noch eine Weile unbeantwortet bleiben.

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