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Prozess gegen zwei Angeklagte am Amtsgericht

Ausländische Kunden um Luxusautos geprellt: Wie kurios ein Rosenheimer die Strafe vermeiden wollte

Ein Rosenheimer (31) verkaufte mit seinem Geschäftspartner (35) aus Ebersberg Luxusautos in den Nahen Osten – lieferte die Fahrzeuge aber nie aus. Daher - und wegen anderer Straftaten - mussten sich die Männer vor Gericht verantworten (Symbolbild).
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Ein Rosenheimer (31) verkaufte mit seinem Geschäftspartner (35) aus Ebersberg Luxusautos in den Nahen Osten – lieferte die Fahrzeuge aber nie aus. Daher - und wegen anderer Straftaten - mussten sich die Männer vor Gericht verantworten (Symbolbild).

Es ist ein Fall, der für Aufsehen sorgt: Zwei Männer mussten sich vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten, weil sie Luxusautos ins Ausland verkauften. Das Problem: Die Fahrzeuge kamen nie an. Warum es nicht bei dieser Tat blieb und auf welch kuriose Weise die beiden eine Strafe vermeiden wollten.

Rosenheim – Die beiden Angeklagten, ein 31-jähriger Versicherungsagent aus Rosenheim und 35-jähriger Versicherungskaufmann aus Ebersberg, gründeten im Mai 2018 eine Firma, über die sie wertvolle Autos verkaufen wollten. Nachdem das Geschäft allerdings nicht so gut gelaufen war wie erhofft, kamen sie auf eine Idee: Sie boten die Fahrzeuge, die auf dem Fahrzeugmarkt normal schwer zu bekommen waren, im Nahen Osten an. Dabei forderten sie Anzahlungen im fünfstelligen Bereich. Diese bekamen sie dann auch – ohne jedoch jemals die Fahrzeuge, an die sie ohnehin nicht kommen konnten, zu liefern. Etwa 134.000 Euro ergaunerten sie auf diese Weise.

Luxusautos im Nahen Osten angeboten

Zunächst hielten sie die „Kunden“ hin, vertrösteten sie mit dem Hinweis auf Lieferschwierigkeiten, bis sie im März 2019 die Firma an einen Strohmann verkauften, der angeblich die Fahrzeuglieferung abwickeln würde. So hofften sie einer Strafverfolgung zu entgehen. Als die geprellten Kunden im Nahen Osten einen Anwalt in Deutschland beauftragten, dem Unternehmen nachzugehen, stellte sich heraus, dass der angebliche Eigentümer der Firma ein alkoholkranker Pole ist. Dieser hatte jedoch nur gegen ein kleines Geld seinen Namen zur Verfügung gestellt. Eine Strafanzeige gegen die Männer folgte umgehend.

Damit aber noch nicht genug. Die beiden Angeklagten hatten eine weitere Firma gründet, um zu Coronazeiten vom Staat Kurzarbeiter-Geld zu beziehen und Corona-Betriebshilfen zu erschwindeln. Beides flog auf und so fanden sich die Männer als Angeklagte vor dem Schöffengericht Rosenheim wieder, wo sie wegen Betrugs und Subventionsschwindel angeklagt waren.

Ladung der Zeugen gestaltet sich als schwierig

Gleich zu Beginn der Verhandlung baten die Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher und Rechtsanwalt Daniel Peter, um ein Rechtsgespräch. Dabei erhofften sie mittels einer Verständigung eine möglichst milde Strafe für ihre Mandanten erreichen zu können. Die Rechtsanwälte erklärten, dass es sicher schwierig werden würde, die Geschädigten im Nahen Osten als Zeugen nach Rosenheim zu bringen.

Deshalb sei ein Geständnis wohl von hohem Wert. Dem widersprach die Staatsanwältin, weil der Betrugsnachweis auch so geführt werden könne. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert stellte eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, nur dann in Aussicht, sofern die Angeklagten eine echte Wiedergutmachung des Schadens glaubhaft machen konnten. Dem stimmte auch die Staatsanwaltschaft zu.

Angeklagte müssen Wiedergutmachung leisten

So legten die Angeklagten ein umfassendes Geständnis ab und sicherten zu, sofort je eine Summe von 15.000 Euro zu erstatten und den Gesamtschaden in Raten von 500 Euro monatlich abzustottern. Weil sie nachweislich dazu imstande waren, erachteten alle Beteiligten das Geständnis und die Wiedergutmachung auch als glaubhaft. Zumal ein Zahlungsversäumnis beide ansonsten ins Gefängnis bringen würde – ohne dass diese Schulden je nachgelassen werden würden.

Gegen den Rosenheimer beantragte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer gemäß dem Strafrahmen der Verständigung, eine Haftstrafe von 22 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Allerdings nur, wenn die Wiedergutmachung wie vereinbart erfolgen würde. Weil der 35-jährige Ebersberger bereits etliche Vorstrafen aufzuweisen hatte und dazu der eigentliche Drahtzieher des Ganzen war, beantragte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von 24 Monaten, sofern er nicht den vereinbarten Absprachen nachkommen würde.

Haarscharf an einer Haftstrafe vorbei

Die Verteidiger stimmten den Ausführungen der Staatsanwältin zu, allerdings hoffte Rechtsanwalt Peter für seinen Mandanten mit 22 Monaten und Rechtsanwalt Leicher eine Strafe von 18 Monaten zu erreichen. Den Auflagen für die Bewährung stimmten sie zu. Das Gericht stellte fest, dass beide tatsächlich um Haaresbreite an einer sofortigen Haftstrafe vorbeigeschrammt seien. Immerhin hatten beide eine immense kriminelle Energie an den Tag gelegt und nur die lange Verfahrensdauer, sowie eine realistische Aussicht auf Wiedergutmachung hätten eine Bewährungsstrafe möglich gemacht.

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