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Amtsgericht Rosenheim

Rosenheim: Angeklagter Berufssoldat im Sitzungssaal des Schöffengerichts verhaftet

Handschellen Symbolbild
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Mann in Handschellen (Symbolbild)

Wegen gefährlicher Körperverletzung landete ein Berufssoldat vor dem Rosenheimer Schöffengericht: Angesichts der Tatumstände traf der Richter dann eine besondere Entscheidung.

Rosenheim/Tuntenhausen – Das Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch verhandelte gegen einen 23-jährigen Berufssoldaten aus dem Landkreis Ebersberg. Zwei Anklagen erhob die Staatsanwaltschaft. Zum einen hatte er sich am 16. Januar 2023 mit der Polizei ein haarsträubendes Kraftfahrzeugrennen geliefert. Dabei raste er mehrfach auf der A 8 zwischen Frasdorf und Neukirchen hin und her, wobei er mit überhöhter Geschwindigkeit – die verfolgende Polizei sprach von bis zu 200 km/h – mehrere andere Verkehrsteilnehmer höchst gefährdete.

Schwerwiegender war jedoch die zweite Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Er soll sich am 17. März 2023 bei seiner ehemaligen Lebensgefährtin Einlass verschafft und diese gewürgt haben, bis von deren Hilferufen alarmierte Nachbarn heftig an der Türe klopften.

Voll schuldfähig

Der forensische Gutachter Psychiater Dr. Josef Eberl vom Inn-Salzach-Klinikum bestätigte die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten. Ein medizinischer Gutachter des Landeskriminalamtes München führte aus, dass das Vorgehen des Angeklagten ohne weiteres zum Tode des Tatopfers hätte führen können.

Der Richter unterbrach daraufhin das Verfahren, um die Anklage neu zu bewerten. Die Tatsache, dass sich der Angeklagte beim Eindringen in die Wohnung mit einer Corona-Maske und Einmal-Gummihandschuhen ausgerüstet hatte, ließ für das Gericht einzig den Schluss zu, dass sich der Angeklagte heimtückisch und mit Tötungsabsicht der Frau genähert hat. Des weiteren hatte er bereits im Vorfeld einer Bekannten von dem beabsichtigten Überfall in allen Details berichtet, was diese als wirre Fantasien ohne Absicht einer Verwirklichung abtat. Eine fatale Fehleinschätzung, wie sich schließlich herausstellte.

Gegen Kontaktverbot verstoßen

Auch einen „freiwilligen Rücktritt“ von der Tat könne man nicht akzeptieren, weil alle äußeren Umstände dagegen sprächen. Dazu käme, dass gegen den Angeklagten im Januar 2023 vom Familiengericht nach dem Gewaltschutzgesetz ein Kontaktverbot gegen den Angeklagten im Hinblick auf das spätere Tatopfer erlassen wurde, dennoch startete er den hier anhängigen Überfall auf die ehemalige Lebensgefährtin.

All diese Erkenntnisse bewogen das Schöffengericht dazu erstens einen Haftbefehl gegen den Angeklagten zu erlassen, um ihn in die Justizvollszugsanstalt Traunstein einzuliefern. Noch im Gerichtssaal wurde er von Justizbeamten festgenommen. Zweitens wird das Verfahren an das Schwurgericht in Traunstein abgegeben, weil die Strafgewalt des Schöffengerichts Rosenheim, das maximal vier Jahre Haft verhängen kann, dafür voraussichtlich nicht ausreicht. Staatsanwaltschaft und Nebenklage stimmten dem zu. Von der Verteidigerin Gabriele Sachse gab es dazu keine Erklärung. Somit wird das Verfahren beim Landgericht Traunstein fortgesetzt.

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