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Rosenheimer droht nun U-Haft

Richterin sucht Flur ab: Warum der Auftakt des Rosenheimer Reichsbürger-Prozesses platzte

Reichsbürger. Amtsgericht Rosenheim
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Reichsbürger (Symbolfoto) sind in der Region Rosenheim sehr aktiv. Ein mutmaßlicher Reichsbürger sollte sich nun vor dem Amtsgericht in Rosenheim verantworten.

Unter anderem wegen Volksverhetzung und wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sollte sich ein Rosenheimer vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Er soll einen Telegram-Kanal mit kruden Botschaften gefüttert haben. Warum der Prozess-Auftakt dann aber platzte.

Rosenheim – Verteidiger Harald Baumgärtl zuckte mit den Schultern und widmete sich wieder der Lektüre seiner Akten. Viel mehr gab es im Moment nicht zu tun. Im Sitzungssaal 13 des Rosenheimer Amtsgerichts ereignete sich zum Auftakt am Dienstagmorgen, neun Uhr, wenig. Denn Baumgärtls Mandant, der mutmaßliche Reichsbürger Bernd F., erschien einfach nicht.

Nun droht dem Rosenheimer U-Haft

Schließlich machte sich die Vorsitzende Richterin Deborah Fries persönlich auf die Suche auf dem Flur des Amtsgerichts. Könne ja sein, dass sich der Mann verirrt habe. Sie kehrte zurück – ohne den Angeklagten entdeckt zu haben. Ein paar Minuten später, gegen 9.17 Uhr, stellte sie fest, dass er sich auch nach zweimaligem Aufruf der Sache nicht eingefunden habe. Somit wurde die Verhandlung ausgesetzt. Und damit verlief der Start des Rosenheimer Reichsbürger-Prozesses im Sande.

Staatsanwalt Wolfgang Fiedler, in Erwartung eines anstrengenden Verhandlungsvormittags, mit einem großen Thermos-Becher ausgestattet, die Vorsitzende Richterin samt Beisitzern, die einzige Zeugin – eine Beamtin der Kripo Rosenheim -, Protokollantin, Journalisten, Prozessbeobachter: Sie alle hatten sich vergeblich an der Bismarckstraße eingefunden.

Staatsanwalt beantragt Haftbefehl

Obwohl – Wolfgang Fiedler stellte zumindest einen Antrag gemäß Paragraf 230 der Strafprozessordnung. Also einen Antrag auf Haftbefehl. Das nächste Mal dürfte der mutmaßliche Reichsbürger also sicher erscheinen, als Gast aus der U-Haft, und zwar in Begleitung der Polizei. Verteidiger Baumgärtl wollte keinen Kommentar zum Fernbleiben seines Mandanten abgeben und bemühte indes Shakespeare: „Viel Lärm um Nichts.“

Hetze nach QAnon-Muster

Shakespeare taugt auch, um den Sachverhalt als Ganzes zu umschreiben: „Ist es auch Wahnsinn, so hat‘s doch Methode.“ Bernd F., der in so genannten sozialen Netzwerken von Polizei-Söldnern geschwurbelt und zu kruden Online-Auftritten verlinkt haben soll, scheint sich seit längerem – spätestens seit Ausbruch der Corona-Pandemie – in eine verkehrte Welt begeben zu haben. In dieser Welt fungiert beispielsweise der frühere US-Präsident Barack Obama als Chef eines Pädophilen-Rings – ein beliebtes Thema der aus den USA stammenden, US-Präsident Donald Trump favorisierenden QAnon-Verschwörungstheorie.

Hetze vor großem Publikum

Besonderen Gefallen scheint der Rosenheimer schließlich an alternativen Nachrichten aus der Geschichte gefunden zu haben. X-mal postet er auf Facebook seine Einladung „an alle deutschen Bürger“, sich auf in seinem Kanal zu informieren. Sein Versprechen: „Es geht um eure wahre Geschichte.“ Und mit dem Verweis auf seinen Telegram-Kanal öffnete er die Tür zu einem absurden Paralleluniversum, in dem offenbar die BRD eine Firma, Putin ein Pazifist und Hitler ein Held ist, Deutsche die Opfer sind und eine jüdische Weltverschwörung die Wurzel allen Übels.

Kein Privatvergnügen eines einsamen Telegram-Users, wie der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift betont. 1000 Mitglieder soll dieser Kanal gezählt haben, eine durchaus große Öffentlichkeit, die der Rosenheimer mit Bedacht angesprochen haben soll. Mit Behauptungen und Verdrehungen, die dem Rosenheimer die Anklage wegen Volksverhetzung in Dutzenden Fällen und wegen des Gebrauchs von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen wie der SS eingebracht haben.

Dass er überdies staatliche Organe nicht anerkennt, belegte der Mann wohl gegenüber Mitarbeiterinnen der Stadt Rosenheim. Ihnen drohte er nach angeblich gültigem Militärrecht nach Reichsbürger-Manier Strafen bis hin zur Exekution an. Die Vorladung des Gerichts zur Verhandlung: Denkbar, dass Bernd F. sie als unverbindliche Einladung einer Security-Firma namens „Amtsgericht Rosenheim“ angesehen hat.

Ein neuer Prozesstermin steht noch nicht fest

Die Ermittler der Polizei waren massiv gegen Bernd F. vorgegangen, sie stürmten und durchsuchten seine Wohnung am 9. Februar 2022. In den über zweieinhalb Jahren bis zur Verfassung der Anklageschrift sichteten die Ermittler beschlagnahmte Festplatten und Computer mit zwei Terabyte Daten. Schließlich hatten sie zu klären, welche Posts und Chatbeiträge zweifellos dem Rosenheimer zugeordnet werden können.

Nun müssen die Mühlen der Justiz noch länger mahlen. Das Gericht werde nunmehr über den Erlass eines Haftbefehls entscheiden, sagte Amtsgerichtssprecher Stefan Tillmann. Welche Fahndungsmaßnahmen genau eingeleitet werden, wolle er derzeit nicht mitteilen – um die Fahndung nach dem mutmaßlich flüchtigen Angeklagten nicht zu torpedieren.

Ein neuer Verhandlungstermin werde zeitnah angesetzt, „sobald der Angeklagte wieder greifbar ist“, sagte Tillmann. Wie lange das dauert, sei nicht abzuschätzen.

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