Vorfall am Zweiten Weihnachtsfeiertag
Schüsse auf Auto in Riedering: Polizei fasst Tatverdächtige – was bisher bekannt ist
Es war ein Fall, der für Aufsehen gesorgt hat: Am Dienstag (26. Dezember) wurde in Riedering mit einer Waffe auf ein Auto geschossen. Die Polizei hatte die Ermittlungen übernommen – und kann jetzt einen Erfolg vermelden. Was bisher bekannt ist.
Riedering – Der Schock sitzt tief. Auch Tage später noch. Am zweiten Weihnachtsfeiertag fuhr eine Familie aus der Nähe von Riedering gerade die Niedermoosener Straße entlang, als sie einen lauten Knall hörte. Oberhalb der Windschutzscheibe stellte sie schließlich eine Einschussstelle fest. Die Kunststoffkugel einer Waffe hatte sich durch den Lack gebohrt und einen Schaden in Höhe von rund 400 Euro hinterlassen. Die Familie erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei, die sofort die Ermittlungen aufnahm.
„Nach dem OVB-Bericht haben sich zwei Zeugen bei uns gemeldet, die entscheidende Hinweise geliefert haben“, sagt Polizeihauptkommissar Robert Maurer einige Tage nach dem Vorfall. Anschließend seien Beamte zu den drei Hauptverdächtigen gefahren. Sie sind laut Polizei minderjährig und kommen aus dem Rosenheimer Landkreis. „Wir haben im Beisein der Eltern mit ihnen gesprochen“, sagt Maurer.
Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriff in Straßenverkehr
Der Fall wird jetzt an die Justiz übergeben. Die Polizei ermittelte wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz. Ob und wenn ja, mit welchen Strafen die drei mutmaßlichen Täter rechnen müssen, steht im Moment noch nicht fest. Auch aufgrund ihres Alters.
„Nach dem Gespräch haben wir Softair-Waffen sichergestellt“, ergänzt Maurer. Dabei handelt es sich um täuschend echte Waffen, die meist aus Kunststoff gefertigt sind, über ein Druckluftsystem funktionieren und mit denen Kunststoff-Kugeln verschossen werden. Soft-Air-Waffen mit einer Schussenergie unter 0,5 Joule gelten als Spielzeug und fallen somit nicht unter das Waffengesetz. Allerdings dürfen diese Waffen nicht öffentlich getragen werden, sondern nur im privaten Bereich benutzt werden. Soft-Air-Waffen mit einer Schussenergie von über 7,5 Joule sind nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtig. Ihr Besitz ist nur mit einem Waffenschein gestattet. Die Altersfreigabe bei diesen Waffen liegt bei 18 Jahren.