Kleiner Stick, großer Ärger
Daten-Klau-Affäre von Ramerberg: Warum ein USB-Stick drei Jahre die Justiz beschäftigt
Januar 2022: In Ramerberg erhitzen sich zwei Jahre nach der Kommunalwahl die Gemüter. Zwischen Bürgermeister Manfred Reithmeier und seinem Vorgänger Georg Gäch entwickelt sich ein Rechtsstreit, der jetzt vor dem Verwaltungsgericht München entschieden wurde. Was ein kleiner USB-Stick damit zu tun und wer verloren hat.
Ramerberg/München – Mittwoch (9. Juli) um kurz vor 9.30 Uhr herrscht Totenstille im Sitzungssaal der 7. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München. Kein Wunder, denn an diesem Tag werden hier die Nachwehen einer extrem schwierigen Zeit in Ramerberg verhandelt und die Männer, die sich hier gegenüber sitzen – Ramerbergs Bürgermeister Manfred Reithmeier (UWR) und sein Vorgänger Georg Gäch (NRL/FWG) – haben sich schon lange nichts mehr zu sagen. Doch noch ist eine Rechnung zwischen den beiden offen: ein drei Jahre alter Rechtsstreit um gestohlene Daten und den Umgang damit, der an diesem Tag endlich beendet werden soll.
Um den Hintergrund zu verstehen, ist eine kleine Zeitreise nötig: in den Januar 2022. Die Kommunalwahlen in Bayern waren damals noch keine zwei Jahre her und in Ramerberg hatten sie die Machtverhältnisse ordentlich durchgeschüttelt. Georg Gäch war als Bürgermeister abgewählt worden, Manfred Reithmeier hatte übernommen. Die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat hatten sich ebenfalls verändert. Statt der Neuen Ramerberger Liste/Freie Wählergemeinschaft (NRL/FWG) haben bis heute die Unabhängigen Wähler Ramerberg (UWR) die Mehrheit der Sitze im Gemeinderat. In der Gemeinde brodelte es 2022. Die Baupläne für den Sportplatz in Zellerreit drohten, von der UWR gekippt zu werden. Die Sitzungen im neuen Gemeinderat waren geprägt von scharfen Auseinandersetzungen, die Fronten verhärtet.
E-Mails landen auf einem USB-Stick
Mitten in dieser Zeit schreiben irgendwo einige Mitglieder der NRL/FWG und deren Unterstützer, darunter auch Ex-Bürgermeister Georg Gäch und Dr. Hubert Dichtl, private E-Mails hin und her. In ihnen soll es auch um den neuen Bürgermeister Manfred Reithmeier gehen. Der Inhalt soll, laut Aussage verschiedener Personen auch vor Gericht, teils beleidigend gegenüber dem neuen Rathauschef gewesen sein. Ob das stimmt und wer die mutmaßlich beleidigenden Aussagen gemacht hat, lässt sich im Nachhinein weder verifizieren noch prüfen, stellte sich vor Gericht heraus. Doch das ist auch gar nicht das eigentliche Problem.
Der Grund, warum diese E-Mails die Staatsanwaltschaft Traunstein, das Landgericht Traunstein und nun sogar das Bayerische Verwaltungsgericht München beschäftigen, ist ein anderer. Denn irgendwie landen die E-Mails auf einem USB-Stick. Dieser wiederum wird anonym in den Gemeindebriefkasten von Ramerberg eingeworfen und erreicht so Bürgermeister Reithmeier selbst. Und der verliest am 18. Januar 2022 laut eigener Aussage zwei E-Mails und zwei weitere Schriftstücke im nicht-öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung. Welche E-Mails und Schriftstücke es genau sind, die dort verlesen wurden und was der Inhalt dessen ist, auch das lässt sich nicht mehr nachvollziehen.
Georg Gäch und Dr. Hubert Dichtl sehen ihre Rechte verletzt. Die E-Mails hätten weder über den Daten-Stick im Gemeindebriefkasten landen, noch hätte Reithmeier sie in der Sitzung des Gemeinderates verlesen dürfen. Gäch und Dichtl stellen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Traunstein. Was folgt, ist ein drei Jahre langes Verfahren, das mehrere Behörden beschäftigt.
Datenklau beschäftigt mehrere Gerichte
Zunächst ist da die Staatsanwaltschaft selbst, die ermittelt. Nicht gegen Reithmeier, sondern gegen Unbekannt. Wochenlang versucht sie herauszufinden, wer den USB-Stick erstellt hat und damit die privaten E-Mails und Daten von Gäch, Dichtl und anderen Personen gestohlen hat. Am Ende bleibt die Behörde erfolglos. Nach zwei Monaten werden die Ermittlungen eingestellt.
Gäch und Dichtl wollen sich damit nicht zufriedengeben. Sie stellen einen Antrag auf Unterlassung beim Landgericht Traunstein. Wenn schon nicht herausgefunden werden kann, wer die Daten geklaut hat, sollen diese wenigstens nicht weiterverbreitet werden dürfen.
Wieder ziehen einige Monate ins Land, schließlich verweist das Landgericht den Rechtsstreit an das Bayerische Verwaltungsgericht. Dieses verhandelt zunächst schriftlich. Es geht mit Stellungnahmen der Streit-Parteien hin und her. Bis schließlich an diesem Montag (9. Juli 2025) um 9.30 Uhr die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts unter der Vorsitzenden Richterin Christine Gibbons zu einer öffentlichen, mündlichen Verhandlung zusammen tritt.
Zwei Blatt Papier verbleiben
„Dr. Hubert Dichtl und Georg Gäch gegen die Gemeinde Ramerberg wegen Auskunfts-, Unterlassungs- und Löschungsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung”, lautet die Klage, die Gibbons verliest. Knapp eine halbe Stunde braucht sie allein für den Sachverhalt, der mehrere Seiten umfasst. Am Ende steht dann allerdings laut Gericht fest: Der Datenstick existiere nicht mehr.
Er sei im Zuge der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft gelandet und nie zur Gemeinde zurückgekehrt, wie Reithmeier ausrichten lässt. Er spricht nicht selbst, genauso wenig wie sein Vorgänger Gäch, beide überlassen ihren Anwälten das Reden. Sebastian Heidorn, der die Gemeinde Ramerberg und damit Reithmeier vertritt, lässt verlauten, dass auch alle Kopien der verlesenen E-Mails inzwischen gelöscht seien. Auf eine Unterlassung hätte sich die Gemeinde deshalb schon eingelassen. Zwei ausgedruckte Blätter Papier, „das ist alles, was die Gemeinde noch hat”, erklärt Anwalt Heidorn und betont, man sei Willens, auch diese Blätter zu vernichten.
Daten gelöscht
Richterin Gibbons fragt schließlich: „Warum müssen wir dann überhaupt noch verhandeln?“ Einer endgültigen Löschung der Daten könne nur zugestimmt werden, wenn die Gegenseite von weiteren Verfahren, wie etwa zivilrechtlicher Natur, abrücken würde, so Heidorn. Ansonsten müssten die Daten zur Verteidigung einbehalten werden.
Anwalt Adolf Friedl, der den anwesenden Georg Gäch und Dr. Hubert Dichtl, der nicht vor Ort ist, vertritt, lehnt eine solche Garantie zunächst ab. „Ich bin nicht befugt, eine solche Erklärung abzugeben”, so Friedl. Allerdings sei er auch nicht mit weiteren Verfahren beauftragt. Eine weitere halbe Stunde geht es hin und her. Dann schließlich überreicht Heidorn die beiden Blätter Papier an die Vorsitzende Richterin. Die Daten sind damit offiziell in der Gemeinde gelöscht.
Friedl erklärt, dass seine Mandanten auf weitere Verfahren verzichten werden. Richterin Gibbons ordnet an, dass die Gemeinde als Verliererin die Kosten des Verfahrens aus einem Streitwert von 5000 Euro zu tragen habe. Und Bürgermeister und Ex-Bürgermeister von Ramerberg verlassen den Saal, ohne miteinander ein Wort gewechselt zu haben.
Update 14. Juli:
Zum Ausgang des Verwaltungsgerichtsverfahrens rund um den USB-Daten-Stick in Ramerberg legt Bürgermeister Manfred Reithmeier Wert auf die Feststellung, dass die Gemeinde nicht als Verliererin zu bezeichnen sei, da das Verfahren eingestellt worden sei. Dadurch gebe es weder Sieger noch Verlierer. Die Kosten des Verfahrens aus einem Streitwert von 5000 Euro hat die Gemeinde allerdings dennoch zu tragen, das bestätigt auch das Verwaltungsgericht München auf Anfrage erneut. Eine solche Übernahme sei üblich, wenn die Gewinnaussichten für eine der Streitparteien, in diesem Fall für die Gemeinde Ramerberg, als gering gelten würden, so das Verwaltungsgericht.

