Debatte um umstrittenes Bauvorhaben
Nachbarn in Angst um Hab und Gut: Warum neues Haus in Ramerberg jetzt doch möglich sein soll
Bringt ein beantragter Hausbau in Ramerbergs Ortschaft Anger die Nachbarhäuser ins Rutschen? Anlieger befürchten Gefahren für ihre Gebäude. Warum das so ist und wie die Gemeinde reagiert.
Ramerberg – Rolle rückwärts beim Ramerberger Gemeinderat: Eine Familie in Anger darf nun wohl doch bauen. Das hat das Gremium entschieden, trotz Kritik der Nachbarn. Schon Anfang des Jahres hatte der Wunsch nach dem Hausbau das Gremium beschäftigt. Einem Vorbescheid war damals noch zugestimmt worden. Der Antrag einer Einbeziehungssatzung – die beiden Häuser sollen am Ortsrand entstehen – war aber abgelehnt worden. Vor allem wegen heftiger Kritik einiger Anwohner.
Das Problem in ihren Augen: Der Boden in Anger sei schlecht. Immer wieder gibt es Erzählungen von abgerutschten Häusern, auch der Bahndamm ist hier vor gut drei Jahren eingebrochen, was eine monatelange Streckensperrung nach sich zog. Im Januar hatte der geplante Hausbau deshalb die Nachbarn auf den Plan gerufen. In einem emotionalen Schreiben und in der Sitzung selbst schilderten sie, „Angst um ihr Hab und Gut zu haben.“
Mit Amtshaftung gedroht
Dabei zitierten sie auch aus einem Gutachten aus dem Jahr 2014, das die schlechte Bodenbeschaffenheit beweise. Weil der Untergrund aus einer Schicht von Auffüllungen, Torfablagerungen, Seeton und Geschiebemergel bestehe, würde „ein weiterer Eingriff in den Untergrund und in den Wasserhaushalt die bereits bestehenden Wohngebäude gefährden“, so die Meinung der Nachbarn. Sie drohten außerdem damit, mittels Amtshaftung gegen die Gemeinde vorzugehen, sollten sich Schäden an ihren Gebäuden bilden.
Im Gemeinderat hatte das Schreiben damals für Aufsehen gesorgt. Nach längerer Debatte hatte das Gremium deshalb den Antrag für den Hausbau mit fünf zu fünf Stimmen abgelehnt. Der Antragssteller selbst legte nun aber nach. Mit eigenem Gutachten der Firma Grundbaulabor München GmbH, einem angepassten Bauplan und eigenem Anwalt. Das Ziel: die Einbeziehungssatzung doch noch durchzusetzen und so den Hausbau zu ermöglichen.
Bodenverhältnisse schwierig aber keine Gefährdung
Zusammengefasst, so erläuterte Bauamtsleiter Peter Pertl, habe die Stellungnahme des Büros ergeben, dass die Bodenverhältnisse zwar schwierig zu bebauen sei, so würde bei einer Unterkellerung eine umfangreiche Bauwassererhaltung und eine Abdichtung der Baugrube erforderlich. Deshalb sei im neuen Bauantrag von einer Unterkellerung abgesehen worden. Eine Gefährdung der benachbarten Häuser sei aber nicht zu erwarten. Außerdem könnten gegenüber der Gemeinde keine Amtshaftungsansprüche wegen des Erlasses der Satzung geltend gemacht werden. Das, so Pertl, habe sich die Verwaltung auch noch einmal vom Bayerischen Gemeindetag bestätigen lassen. „Auch sie haben gesagt, dass keine Regressansprüche von den Nachbarn geltend gemacht werden können, sollte hier was passieren.“
Fürsorgepflicht?
Bernd Stawiarski (parteifrei) sah das Vorhaben aber dennoch kritisch. „Wir haben auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Anwohnern“, so Stawiarski. Natürlich könne er den Wunsch des Antragsstellers verstehen, doch auch die Kritik der Nachbarn sei nachvollziehbar. Er plädierte dafür, das Gutachten des Antragsstellers einmal vom Landratsamt gegenprüfen zu lassen, bevor eine Entscheidung gefällt wird.
Zweiter Bürgermeister Magnus Steinmüller (UWR) sah dies jedoch anders. „Ich sehe hier gar kein Problem für die Gemeinde“, erklärte Steinmüller. Er sprach sich dafür aus, das Bauleitverfahren einzuleiten, im Zuge dessen könne beispielsweise noch ein weiteres Gutachten eingefordert werden. Fabian Tretter (UWR) sah dies ähnlich. Auch er war dafür, ins Verfahren einzusteigen, dafür sei dieses ja da. „Die Nachbarn können sich dann einbringen und dann schauen wir, was dabei rauskommt. Aber wir sollten aufhören, das Pferd von hinten aufzuzäumen“, so Tretter.
Zweischneidige Kritik?
Rupert Riedl (UWR) betrachtete zudem die gesamte Kritik der Nachbarn als „sehr zweischneidig“. Schließlich hätten auch sie vor knapp zehn Jahren noch gebaut, trotz schwieriger Bodenverhältnisse. „Also so schwierig kann es nicht sein“, meinte er. Außerdem, stellte er fest, hätte die Gemeinde auch damals vor etwa zehn Jahren den Bau erlaubt.
Das merkte auch Steinmüller an. „Eigentlich ist es das Gleiche in Rosarot“, meinte er. Schon damals habe die Gemeinde dem Bauantrag zugestimmt, mit dem Wissen, dass es schwierig sei „und jetzt würden wir den Antrag ablehnen“. Das sei nicht in Ordnung. „Zumal es baurechtlich für uns wenig relevant ist“, so Steinmüller. Sollten tatsächlich Nachbarhäuser durch den Hausbau beschädigt werden, sei dies eine zivilrechtliche Sache zwischen den Antragsstellern und den Nachbarn. Dafür habe der Antragsteller auch angeboten, eine Bestandssicherung der umstehenden Gebäude durchzuführen. Steinmüller plädierte deshalb dafür, den Beschluss vom Januar zu revidieren. „Ich denke, damals haben wir uns emotional viel zu viel leiten lassen.“
Stawiarski zeigte sich aber trotzdem nicht überzeugt. „Eigentlich ändern wir unsere Beschlüsse nur, wenn sich der Sachverhalt verändert hat. Das sehe ich hier nicht.“ Bürgermeister Manfred Reithmeier (UWR) und Sophia Schuster (UWR) widersprachen jedoch und verwiesen auf den nun nicht mehr geplanten Keller.
Schließlich stimmte der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen für die Aufstellung der Einbeziehungssatzung. Bevor der Antragssteller aber bauen kann, müssen noch die Träger öffentlicher Belange und auch die Öffentlichkeit, also beispielsweise die Nachbarschaft, zur Situation gehört werden.