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Anlieger in Sorge

„Haben Angst um unser Hab und Gut“: Hausbau ruft in Ramerberg Nachbarn auf den Plan

Im Ortsteil Anger sollen zwei neue Häuser entstehen. Das ruft die Nachbarn auf den Plan.
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Im Ortsteil Anger sollen zwei neue Häuser entstehen. Das ruft die Nachbarn auf den Plan.

Eine Familie plant den Bau von zwei Häusern in Ramerberg. Doch die Nachbarn sind alarmiert. Warum sie „Angst um ihr Hab und Gut“ haben und wie die Gemeinde darauf reagiert.

Ramerberg – Eine Familie möchte in Ramerberg bauen, zwei Häuser sollen es werden, am Rand von einem bereits bestehenden Ortsteil. Eigentlich keine große Sache und doch haben die Pläne bereits vor der Auslegung die Nachbarn auf den Plan gerufen. Eine Stunde diskutierte der Ramerberger Gemeinderat in seiner ersten Sitzung im Jahr 2025 über das Vorhaben. Das Problem: Der Ortsteil, um den es geht, ist Anger. Und hier sei der Boden schlecht, so der Konsens.

Bereits in einer vorhergehenden Gemeinderatssitzung war dies zur Sprache gekommen, als es um einen Vorbescheid ging. Wie gravierend das Problem allerdings ist, wurde erst jetzt klar. In einem Anschreiben wandten sich drei Nachbarn an den Gemeinderat und berichteten von Privatgutachten zur Bodenbeschaffenheit, die seit Jahren vorliegen würden. „Spätestens seit 2014 ist uns klar, welcher Gefahr unsere Wohnhäuser durch jede weitere Bebauung in Anger ausgesetzt sind“, heißt es in dem Schreiben, das Geschäftsleiter Maximilian Brockhoff in der Sitzung verlas.

Der Untergrund in Anger bestehe aus einer Schicht von Auffüllungen, Torfablagerungen, Seeton und Geschiebemergel. „Eine weitere Bebauung und somit ein weiterer Eingriff in den Untergrund und in den Wasserhaushalt gefährden unsere bereits bestehenden Wohngebäude“, beanstanden die Anwohner schriftlich. Es liege ein hohes Schadenrisiko vor. Der Seeton sei sehr erschütterungsempfindlich. Eine neue Baumaßnahme könne zudem zu einer Entwässerung der Torfböden und zu einem organischen Abbau sowie Bodensetzungen führen.

Bereits drei Häuser abgerutscht

Schon jetzt seien Schäden an den Häusern in Anger vorhanden, wahrscheinlich durch Bodensetzungen verursacht, verlas Brockhoff weiter. „Wir können und wollen daher nicht zuschauen, wie ihr eventuell aus Unwissenheit unsere Wohnhäuser gefährdet, wenn ihr ein Bauleitplanverfahren in Anger zulassen würdet“, richteten sich die Nachbarn in dem Schreiben an den Gemeinderat. Falls das Gremium dennoch zustimmen würde, werde man, falls nötig, auch mittels Amtshaftung gegen die Gemeinde vorgehen, drohten die Anwohner.

Im Gemeinderat sorgte dieses Schreiben für Aufsehen. Zwischenzeitlich wurde den im Sitzungssaal anwesenden Nachbarn deshalb auch das Wort erteilt. „Wir wollen niemanden das Bauen verwehen. Aber wir haben Angst um unser Hab und Gut“, erklärten die drei Anlieger. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass bereits drei Häuser in Anger abgerutscht seien.

„Wir nehmen das natürlich ernst“, betonte Bürgermeister Manfred Reithmeier (UWR), verwies aber auf den Bauplan, in dem grundsätzlich bereits die Bodenproblematik berücksichtigt worden sei. Eine bautechnische Beweissicherung und Baugrunduntersuchung werde dem Antragsteller ohnehin empfohlen. Konrad Fuchs (NRL/FWG) war dies allerdings zu wenig. „Unwissenscheit schützt vor Strafe nicht und jetzt sind wir wissentlich“, meinte Fuchs. Aufgrund des Gutachtens der Nachbarn könne er nicht zustimmen. Fuchs verwies zudem auf ein Gutachten, dass die Gemeinde 2015 beauftragt hatte, im Zuge der Gewerbegebietsanweisung. Auch hier sei auf die schwierige Bodenbeschaffenheit hingewiesen worden. Um eine Haftung der Gemeinde auszuschließen, plädierte Fuchs deshalb dafür, das Bauvorhaben abzulehnen.

„Sollten das Pferd nicht von hinten aufzäumen“

Weitere Gemeinderäte sahen dies jedoch anders. „Ich nehme die Sorgen der Anwohner natürlich ernst. Für die Nachbarn ist es eine existenzielle Frage“, meinte Fabian Tretter (UWR). Allerdings sei es noch zu früh im Verfahren. „Wir gehen jetzt erst in die Auslegung, es kommen noch die Stellungnahmen von Behörden“, meinte Tretter. Mit Sicherheit müsse ein Bodengutachten vor Baubeginn erstellt werden. „Aber ich würde das Vorhaben an dieser Stelle noch nicht abwürgen. Wir sollten das Pferd nicht von hinten aufzäumen.“ Zweiter Bürgermeister Magnus Steinmüller (UWR) sah dies ähnlich. „Eine mögliche Haftung der Gemeinde ist nicht unerheblich. Aber ich wäre dafür, wir gehen in das Verfahren, dann haben wir mehr Informationen.“

Schlussendlich konnte sich diese Meinung aber nicht durchsetzen. Mit fünf zu fünf Stimmen wurde der Auslegungsbeschluss schließlich abgelehnt. Ein Hausbau ist damit nicht möglich.

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