Polizei mit Ratschlägen für solche Fälle
Geklaute Radl aus Riedering tauchen auf Website auf: So reagiert die Firma dahinter auf Anfragen
Im vergangenen Jahr berichteten wir über das Ärgernis einer Familie aus Riedering: Die ihnen gestohlenen teuren Fahrräder waren auf einer rumänischen Website wieder aufgetaucht. In der Folge ging dann aber juristisch scheinbar nichts so recht voran. Wir haben nun auch versucht, mit dem Plattformbetreiber Kontakt aufzunehmen und uns Rat bei der Polizei für solche Fälle geholt.
Rosenheim - „Was mir am Herzen liegt, ist, dass auch andere betroffenen Personen diese Internetplattform kennen. Mich hat es damals viel Zeit gekostet, herauszufinden, wie diese Kleinanzeigen-Plattformen in anderen Ländern überhaupt heißen“, berichtet Carola W., „Wenn man nämlich bei Google ‚Kleinanzeigen Rumänien‘ oder so etwas eingibt, wird man nicht fündig.“ Die Website, um die es geht ist „olx.ro“. Diese gehört zur OLX-Gruppe aus den Niederlanden, welche wiederum Teil der international agierenden „Prosus“-Gruppe ist. Wir wenden uns also an deren Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. .
Prompt wird uns auch geantwortet. „Wir prüfen diese Angelegenheit derzeit für Sie und werden uns, sobald wir Informationen haben, melden“, erklärt eine Sprecherin. Eine Woche vergeht. „Diese Angelegenheit wurde intern weitergegeben und die Zuständigen werden sich zu gegebener Zeit bei Ihnen melden“, heißt es auf Nachfrage. Wochen vergehen. Auf unsere weiteren Anfragen erhalten wir automatisierte Antworten, unsere bisherige Ansprechpartnerin sei derzeit in Urlaub. Wir wollen dem Unternehmen eine Chance auf Gegendarstellung geben und versuchen immer wieder, sie zu erreichen. Doch bis Redaktionsschluss, haben wir außer Vertröstungen, keine wirkliche Stellungnahme erhalten.
Geklaute Radl aus Riedering tauchen auf Website auf: So reagiert die Firma dahinter auf Anfragen - Polizei mit Ratschlägen für solche Fälle
Was war geschehen? Mitte April des vergangenen Jahres gab es eine böse Überraschung für ein Paar aus Riedering: Ihre 12.000 Euro teuren Fahrräder wurden gestohlen. Nachdem sie den Fall zur Anzeige gebracht hatten, machten sie sich selbst im Netz auf die Suche und wurden auch fündig: Auf einer rumänischen Website wurden ihre Räder zum Verkauf angeboten. Doch scheinbar passierte, nachdem sie das mitteilten, wenig bis nichts.
„Wir haben wirklich alle Hebel in Bewegung gesetzt und trotzdem scheint da nichts voranzugehen“, schildert Carola W. gegenüber unserer Redaktion, „Wir sind fassungslos und fühlen uns machtlos, verzweifelt, warum trotz all unserer Bemühungen, unser Eigentum wieder zurückzubekommen, scheinbar diejenigen, die damit jetzt Geld machen, nicht belangt werden. Dabei handelt es sich offenbar, um eine beliebte Masche teure Räder nach Rumänien zu bringen und dort die Hehlerware ganz offen im Internet zu verkaufen!“
Rumänische Justiz meldete sich inzwischen bei deutschen Kollegen
Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte Dr. Rainer Vietze, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, dass in dieser Sache gegen Unbekannt ermittelt würde. „Um die unbekannten Täter ermitteln zu können, sind konkrete Ermittlungsmaßnahmen in Rumänien erforderlich. Für deren Umsetzung ist zwingend ein justizielles Rechtshilfeersuchen notwendig.“ Das war der Stand Anfang August des vergangenen Jahres. „Vor kurzem hat das rumänische Justizministerium nach unserer Sachstandsanfrage den Eingang des Rechtshilfeersuchens bestätigt und mitgeteilt, dass es dieses an die zuständige Behörde in Rumänien weitergeleitet hat“, teilt Vietze im Namen der Staatsanwaltschaft nun mit, „Wir werden nun eine weitere Sachstandsanfrage im Rechtshilfeweg veranlassen, um das Verfahren zu beschleunigen.“
Weitere Ratschläge der Polizei:
„Was sie sonst noch zur individuellen Kennzeichnung ihrer Wertgegenstände machen können, lesen sie unter: www.polizei-beratung.de
Beispiele sind: die Verwendung von ‚K-DNA‘ (künstlicher DNA) zur unsichtbaren individuellen Markierung von Wertgegenständen, das verdeckte Einbauen von (GPS)-Trackern. Natürlich sollten Aufzeichnungen zu Individualnummern, Fotos und Detailbeschreibungen (z.B. Fahrradpass) separat vom Wertgegenstand aufbewahrt werden.“
Aber macht es überhaupt Sinn, selbst aktiv nach Diebesgut im Internet zu suchen? „Ja, das kann hilfreich sein“, betont Dominik Röber, Kriminalpolizeilicher Fachberater der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim auf unsere Nachfrage, „: Es macht besonders Sinn bei Dingen, die der Suchende zweifelsfrei identifizieren kann: Zum Beispiel anhand einer Individualnummer, einzigartigen Macken, einer nahezu einmaligen Konfiguration, wie bei einem Fahrrad Zusatzlenkergriffe, Mantelprofile, Sattelstützenmarken, Anbaulichter, markanten Aufklebern und so weiter. Kurz, wenn der Suchende nicht nur ‚fühlt‘, es sei sein Eigentum, sondern auch Zahlen, Daten, Fakten, wie Individualnummern, Abbildungen, Zusammenhänge darauf hinweisen. Normalerweise kennt niemand sein Eigentum so genau, wie der rechtmäßige Eigentümer!“
Polizei betont: Immer sofort zur Anzeige bringen
„Handbücher sind allgemein gehalten und oft für ganze Baureihen passend, daher in diesem Kontext nicht sehr hilfreich. Seriennummern sind besser als nichts, jedoch nicht zu verwechseln mit Individualnummern. Ein gängiges Beispiel für eine Individualnummer ist die Rahmennummer eines Fahrrades. Sofern Ihr Rad keine Rahmennummer hat, sollten Sie eine Individualnummer bei einer kompetenten Zweiradwerkstadt nachträglich eingravieren lassen“, so Röber weiter. Er mahnt allerdings: „Bevor Sie sich in die Onlinerecherche vertiefen, sollten Sie ohne Zeitverzug eine Strafanzeige bei der Polizeidienststelle Ihres Vertrauens erstattet haben. Falls Sie nun einen fundierten Ermittlungsansatz durch Ihre Onlinerecherchen herausgefunden haben, reichen Sie diesen bitte der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter bei der Polizei unter Nennung Ihres Aktenzeichens nach. Die Strafverfolgungsbehörde kann dem Hinweis dann nachgehen und gegebenenfalls auch ein Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden stellen.“
„Aus meiner Zeit im Wach- und Streifendienst kann ich hierzu folgenden simplen, aber erfolgreichen Fall anführen: Dem Geschädigten war sein wertvolles Mountainbike gestohlen worden. Er zeigte diesen Diebstahl mit Rahmennummer des Fahrrades, einer Individualnummer, bei einer Polizeiinspektion an“, berichtet der Polizist, „Die Individualnummer wurde im Zuge der Anzeigenerstattung zur Fahndung ausgeschrieben. Einige Zeit später wurde in der Fußgängerzone ein Radfahrer angehalten und kontrolliert, weil die Person dort nicht mit dem Rad fahren durfte. Der Abgleich der Rahmennummer mit dem Fahndungsbestand durch die aufmerksamen Einsatzbeamten führte zur Sicherstellung des teuren Fahrrades. Dieses konnte dem rechtmäßigen Eigentümer daraufhin zurückgegeben werden.“ (hs)