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Irritationen um Zeitplan

„Eile statt Gründlichkeit“? Quecksilber-Streit um Rotter Flüchtlings-Unterkunft geht weiter

Geplante Flüchtlingsunterkunft Rott am Inn
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Geplante Flüchtlingsunterkunft Rott am Inn: Hier sind Quecksilber-Messungen geplant, die einen Streit mit den Behörden ausgelöst haben.

Der Quecksilber-Streit um die Erstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge in Rott geht in eine neue Runde. Die Bürgerinitiative (BI) „Rott rottiert“ nennt den Zeitplan für das Zweitgutachten und die Belegung der Halle mit bis zu 270 Personen „fragwürdig“. Worum es dabei genau geht.

Rott am Inn – „Mit großem Erstaunen“ hat die Bürgerinitiative „Rott rottiert“ auf die aktuelle Berichterstattung der Wasserburger Zeitung und von wasserburg24.de zur geplanten Flüchtlingsunterkunft in der Rotter Industriehalle reagiert. Der im Bericht vom 24. Juni 2025 angekündigte Zeitplan des Landratsamtes Rosenheim zur Durchführung einer zweiten Quecksilbermessung und zur anschließenden Belegung der Unterkunft Mitte Juli werfe aus Sicht der Bürgerinitiative erhebliche Fragen hinsichtlich Transparenz, Sorgfalt und gesundheitlicher Vorsorge auf.

Was forderte der Petitionsausschuss?

Die BI begründet dies mit der Historie zur Quecksilberfrage. Sie war durch die Tatsache aufgeworfen wurde, dass die frühere Industriehalle im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ einmal ein Lampenstudio beherbergt hatte. Bereits am 22. März 2024 wurde laut Bürgerinitiative die erste Raumluftmessung in der Rotter Halle durchgeführt. Der zugehörige Abschlussbericht, datiert auf den 5. April 2024, wurde „Rott rottiert“ nach eigenen Angaben vollständig als Entwurf zur Verfügung gestellt (Erstellungsdatum 5. April 2024). Aufgrund zahlreicher Rückfragen sowie umfassender Prüfungen zwischen den beteiligten Stellen sei der finale Bericht erst drei Monate später, am 5. Juli 2024, an den Petitionsausschuss des Landtags übermittelt worden.

Im Nachgang hätten sowohl der Petitionsausschuss als auch das Innenministerium „unmissverständlich eine zweite Messung mit Materialproben unter lebensrealistischen Bedingungen gefordert“. Das Landratsamt Rosenheim legt jedoch in Bezug auf den Petitionsausschuss und seine Beschlüsse Wert auf die Feststellung, im Beschwerdegremium des Landtags sei über ein zweites Gutachten zwar diskutiert worden, es sei jedoch nie Teil des Beschlusses gewesen. Das Landratsamt sei der Transparenzforderung nachgekommen, weil es im Juli 2024 das Gutachten auf der Webseite der Behörde veröffentlicht habe. Der Petitionsausschuss habe lediglich empfohlen, die Unterkunft in zwei Phasen zu belegen und die Nutzung bis zum 30. September 2028 zu befristen. Dies werde das Landratsamt auch so umsetzen.

Kritik an Methodik

Tatsache ist, wie das Innenministerium am 24. Juni auf Anfrage der Redaktion bestätigt hat: Innenminister Joachim Herrmann hat vorsorglich ein zweites Quecksilbergutachten angefordert. Die BI begrüßt dies, da das erste in ihren Augen keine Materialuntersuchungen beinhaltet habe sowie in Methodik und Aussagekraft unzureichend gewesen sei.

„Rott rottiert“ kritisiert die Tatsache, dass trotz des „ungeklärten Sachstands“ vorbereitende Arbeiten in der Halle stattfinden würden. Und bemängelt in einer erneuten Presseerklärung vom 25. Juni die Zeitschiene, die im Raum steht ( „Eile statt Sorgfalt“). Das Landratsamt hatte mitgeteilt, die zweite Messung werde noch im Juni durchgeführt. Die Halle soll Mitte Juli mit den ersten Geflüchteten belegt werden, hatte die Behörde auf Anfrage der Redaktion nach dem vom Verwaltungsgericht abgelehnten Eilantrag der Gemeinde Rott mitgeteilt.

„Die erste Messung – bei deutlich einfacheren Voraussetzungen – benötigte über drei Monate und zwei Wochen bis zur Veröffentlichung. Dass nun, trotz zusätzlicher Anforderungen an Methodik und Umfang, ein Ergebnis innerhalb von nur zwei Wochen vorliegen soll, entbehrt jeder Plausibilität und widerspricht dem bisher bekannten Ablauf“, heißt es in der Pressemitteilung der BI wortwörtlich. Sie wiederholt ihre Forderung, alle vorbereitenden Arbeiten sofort zu stoppen, bis das Zweitgutachten vorliegt.

Halle wird erst belegt, wenn Gutachten da ist

Das Landratsamt Rosenheim wiederholt auf Anfrage zur Kritik der BI ihre bereits am 24. Juni gemachte Aussage, die Halle werde erst dann belegt, wenn die Ergebnisse des zweiten Quecksilbergutachtens vorliegen würden. Zur Zeitschiene bis zur Vorlage der Ergebnisse verweist die Behörde auf die Regierung von Oberbayern. Diese habe die Messungen beauftragt. Antworten zur am 24. Juni gestellten Frage der Redaktion, ob der Zeitplan mit der Ankunft der ersten Geflüchteten Mitte Juli wirklich gehalten werden könne und nach welcher Methode das zweite Gutachten erstellt werde, hat die Regierung von Oberbayern für den 26. Juni angekündigt. Berichterstattung folgt.

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