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Innenminister fordert Zweit-Gutachten

Quecksilber-Streit um Rotter Flüchtlingsunterkunft: BI wirft Landratsamt „grobe Missachtung“ vor

Innenminister Joachim Herrmann hat für die geplante Erstaufnahme-Einrichtung in Rott am Inn ein Zweitgutachten zur möglichen Quecksilberbelastung zugesagt. Dass Arbeiten im Gebäude trotzdem begonnen haben, erzürnt die Bürgerinitiative „Rott rottiert“.
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Innenminister Joachim Herrmann hat für die geplante Erstaufnahme-Einrichtung in Rott am Inn ein Zweitgutachten zur möglichen Quecksilberbelastung zugesagt. Dass Arbeiten im Gebäude trotzdem begonnen haben, erzürnt die Bürgerinitiative „Rott rottiert“.

Die vorbereitenden Arbeiten für den Umbau der Rotter Industriehalle in eine Erstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge laufen. Doch die Bürgerinitiative „Rott rottiert“ erhebt schwere Vorwürfe gegenüber dem Landratsamt Rosenheim. Dieses soll sich über eine Anordnung des Innenministers hinweggesetzt haben. Was ist da dran?

Rott am Inn – Sind Räume in der Gewerbehalle am Eckfeld in Rott, die in einer Erstaufnahme-Einrichtung für bis zu 270 Geflüchtete umgewandelt werden soll, mit Quecksilber kontaminiert, Altlasten der früheren Nutzung als Lampengeschäft?

In der ehemaligen Rotter Gewerbehalle haben vorbereitende Arbeiten für den Umbau in eine Erstaufnahme-Einrichtung für Geflüchtete begonnen.

Schon ein erstes Gutachten zu dieser Frage hatte zu unterschiedlichen Interpretationen gesorgt. Die Bürgerinitiative „Rott rottiert“ spricht von einer „nachweislichen Belastung“, deshalb sei es nicht möglich, hier Menschen unterzubringen. Das Landratsamt Rosenheim, das das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, sagt, bei der Luftmessung seien in sechs von acht Räumen Quecksilberkonzentrationen weit unterhalb des strengsten aller Richtwerte ermittelt, in einem Raum sei der unterste Zielwert exakt erreicht, in einem weiteren geringfügig überschritten worden. Diese Bereiche würden deshalb vorsichtshalber leer bleiben, also nicht belegt.

Innenminister Joachim Herrmann.

Gutachten Nummer eins angezweifelt

Das Gutachten, das das Landratsamt auch veröffentlicht hatte, wurde jedoch mehrfach angezweifelt, vor allem die Vorgehensweise bei den Messungen: auch vom Rotter Gemeinderat. Er forderte ebenso wie die BI eine Zweit-Analyse auf der Basis einer erneuten Messung. Diesen Schritt hatte das Landratsamt Rosenheim stets mit dem Verweis auf die Tatsache abgelehnt, dass ein renommiertes, akkreditiertes Institut beauftragt worden sei.

Doch jetzt steht der Vorwurf der BI im Raum, das Landratsamt hätte doch eine zweite Messung durchführen lassen müssen und mit den Arbeiten deshalb gar nicht beginnen dürfen. Innenminister Dr. Joachim Herrmann habe in einem Schreiben an die BI vom 3. Juni diesen Jahres eine erneute Analyse zu möglichen Schaden angeordnet. Wortwörtlich heiße es dort: „Auch wenn bisherige gutachterliche Untersuchungen keinerlei Hinweise auf eine Quecksilberbelastung ergaben, hat sich das Staatsministerium [...] dafür ausgesprochen, rein vorsorglich ein Zweitgutachten erstellen zu lassen.“ Dementsprechend werde derzeit auf den Ausgang gewartet, so Herrmann im Brief an die BI. Das Schreiben mit diesem Inhalt bestätigt auf Nachfrage die Pressestelle des Ministeriums. Die Regierung von Oberbayern beziehungsweise das Landratsamt seien aufgefordert worden, ein zweites Quecksilbergutachten in Auftrag zu geben, so die stellvertretende Pressesprecherin Verena Gros.

„Potenzielles Gesundheitsrisiko“?

Die BI wirft den Behörden, in erster Linie dem Landratsamt Rosenheim, vor, die zweite Messung eben nicht abgewartet und schon mit den Arbeiten in der Unterkunft begonnen zu haben. Deshalb seien bereits hier tätige Handwerker wie etwa Maler und Sicherheitsdienste sowie zukünftige Bewohner einem „potenziellen Gesundheitsrisiko ausgesetzt“. Dass im Gebäude vorbereitend gearbeitet wird, hatte das Landratsamt der Redaktion nach Bekanntgabe des vom Verwaltungsgericht abgelehnten Eilantrags der Gemeinde bestätigt. Denn Mitte Juli sollen die ersten Geflüchteten einziehen.

Die Bürgerinitiative findet es unverantwortlich, Baumaßnahmen durchzuführen, ohne die Ergebnisse der zweiten Quecksilberbelastung abgewartet zu haben. Das sei eine „grobe Missachtung des Vorsorgeprinzips sowie möglicher Gefahren für Leib und Leben“. Die BI fordert, dass die Arbeiten sofort eingestellt werden.

Das sagt das Landratsamt

Das Landratsamt Rosenheim weist die Kritik auf Anfrage zurück. „Richtig ist, dass Innenminister Hermann zugesagt hat, dass vor der Belegung der Unterkunft in Rott am Inn rein vorsorglich ein Zweitgutachten durchgeführt wird, um sämtliche Zweifel der BI auszuräumen.“ Die Messung sei deshalb in der Tat von der Regierung von Oberbayern beauftragt worden und solle noch vor Juli durchgeführt werden. „Sobald die Ergebnisse des zweiten Quecksilbergutachtens vorliegen, kann mit der eigentlichen Belegung begonnen werden“, so die Pressestelle des Landratsamts.

Doch hätte es mit den vorbereitenden Arbeiten nicht warten müssen? „Die bisherigen gutachterlichen Untersuchungen haben eindeutig ergeben, dass in dem Gebäude keine gefährliche Quecksilberbelastung besteht. Vorbereitenden Maßnahmen in dem Gebäude steht also nichts entgegen“, antwortet das Landratsamt. So sieht es auch das Innenministerium. Das Verwaltungsgericht habe keine Einwände gegen das erste Quecksilbergutachten vorgebracht, deshalb sei es nicht notwendig gewesen, auf die Ergebnisse der zweiten Messungen zu warten. „Vor einer Belegung des Gebäudes wird aber der Ausgang des vorsorglichen, zweiten Quecksilbergutachtens abgewartet“, so das Innenministerium.

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