Drohen Widersprüche?
Nicht geeichte Wasserzähler in Ramerberg: Sind Abrechnungen ungültig?
Gibt es in Ramerberg Haushalte, bei denen der Wasserzähler nicht geeicht ist? Und sind in solchen Fällen die Abrechnungen überhaupt gültig? Diese Fragen behandelte der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung. Das ist dran am Verdacht.
Ramerberg – Gemeinderat Bernd Stawiarski (partei- und fraktionslos) hatte in der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung das Thema zur Sprache gebracht: Ob es stimme, dass in Ramerberg Wasserzähler nicht ordnungsgemäß geeicht, quasi also „abgelaufen“ seien. Das sei ihm zu Ohren gekommen. Wie viele Betroffene dieses Phänomens gebe es im Ort, wollte der Gemeinderat wissen. Eine Frage, die Bürgermeister Manfred Reithmeier (UWR) auf die Schnelle nicht beantworten konnte.
Der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Rott-Ramerberg, Maximilian Brockhoff, gibt auf Nachfrage der Wasserburger Zeitung und von wasserburg24.de an, in Ramerberg seien insgesamt 19 Wasserzähler aufgefallen, bei denen das Eichdatum abgelaufen sei. Die Eichung der Wasserzähler erfolge durch das Eichamt, die Überwachung der Termine obliege der Gemeinde. Hierzu liege auch eine entsprechende Liste mit Eichdaten vor.
Als Grund für die abgelaufene Eichung nennt Brockhoff technische Probleme: etwa die Tatsache, dass bei einigen Grundstücken für die Zähler-Eichung der gesamte Ortsteil von der Wasserversorgung getrennt werden müsse. „Hier laufen jedoch bereits die Vorbereitungen, entsprechende Absperreinrichtungen zu errichten“, berichtet er.
Unter den 19 Geräten mit abgelaufenem Eichdatum seien auch neun dabei, die grundsätzlich getauscht werden könnten. Die jeweiligen Grundstückseigentümer seien jedoch noch nicht angetroffen worden, eine Terminvereinbarung sei bisher nicht möglich gewesen. Die Gemeinde werde weiterhin versuchen, hier Termine auszumachen, um diese Zähler baldmöglichst auszutauschen.
Verbrauch wie vom Zähler erfasst abgerechnet
Trotzdem stellt sich die Frage, ob die Wasserrechnungen in den betroffenen Haushalten gültig sind. Muss die Gemeinde Ramerberg etwa auf die Einziehung der Grundgebühr für die Zähler verzichten? Das sei nicht vorgesehen, betont Brockhoff, der Wasserverbrauch werde außerdem grundsätzlich so wie vom Zähler erfasst abgerechnet. „Sofern ein Bürger im Wege eines Widerspruchs Zweifel an der Korrektheit seiner Gebührenabrechnung anmelden sollte, werden wir diesen Widerspruch prüfen. Gegebenenfalls müsste der Wasserverbrauch dann durch die Gemeinde geschätzt werden“, erläutert er. Bisher habe es noch keine Widersprüche aus der Bürgerschaft gegeben, so Brockhoff.
Grundsatzentscheidung des VGH
Tatsache ist: Es gibt eine Grundsatzentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von Juni 2023, nach der Messdaten eines ungeeichten Wasserzählers nicht für die Abrechnung von Wassergebühren verwendet werden dürfen. Die Nutzung ungeeichter Geräte könne eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werde, schreibt dazu auf seiner Internetseite auch der Verband kommunaler Unternehmen. Mögliche finanzielle Schäden von der Gemeinde abzuwenden, war nach eigenen Angaben auch das Anliegen von Gemeinderat Stawiarski, als er seine Anfrage stellte.
Ramerberg hat jedoch auch ein grundsätzliches Problem mit der Wasserversorgung: Seit Jahren ist die Gemeinde dabei, das Netz und die Leitungen sowie Hochbehälter und Anschlüsse zu sanieren. Außerdem wurde ein Wasserwart eingestellt. Voraussichtlich im April oder Mai findet laut Brockhoff eine weitere Informationsveranstaltung zum Thema Wasserversorgung in Ramerberg statt.