Schwerer Crash in Breitbrunn
Kutschverbot im Landkreis Rosenheim nach Unfall? Das sagt Landrat Lederer zur Peta-Forderung
Schwerer Unfall in Breitbrunn. Zwei Personen sind bei einer Kutschfahrt verletzt worden. Angesichts dieses Vorfalls fordert die Tierrechtsorganisation Peta ein Verbot von Pferdekutschen im Landkreis Rosenheim. Sieht das Landrat Otto Lederer genau so?
Breitbrunn/Rosenheim – Es waren dramatische Szenen, die sich am Freitagmittag (6. September) inmitten von Breitbrunn abgespielt haben. An der Kreuzung Gstadter Straße / Eggstätter Straße ist eine Kutsche mit Pferdegespann verunfallt. Zwei Personen sind verletzt worden, eine davon schwer.
Ein Vorfall, der nun die Tierrechtsorganisation Peta aufhorchen lässt. Die Mitglieder setzen sich für ein Verbot von Pferdekutschen ein – und appellieren jetzt auch an Rosenheims Landrat Otto Lederer dieses im Landkreis einzuführen.
30 Unfälle mit Kutschen 2023
Bei dem Kutschunfall in Breitbrunn waren eine 56-jährige aus Bad Endorf und ein 64-jähriger aus Oberschleißheim beteiligt. Wie die Polizei Prien mitteilt, war vor ihrem Gefährt ein einzelnes Pferd eingespannt.
Zahlreiche Ersthelfer waren zum Unfallzeitpunkt, aufgrund eines naheliegenden Cafés, vor Ort. Augenzeugen berichten, dass die Kutscherin wohl zuerst in Richtung Gstadt unterwegs war und an der Plötzinger Straße rechts abbiegen wollte. Das Gespann musste aber warten, weil aus der engen Straße ein Fahrzeug kam. Gleichzeitig näherte sich im Gegenverkehr ein Lkw. Das habe das Pferd wohl verunsichert und gestresst, weshalb es umdrehte.
Dass es schwer ist, in so einem Fall die Kontrolle über das Gespann zu behalten, bestätigen auch erfahrene Rosserer gegenüber der Redaktion. „Pferde sind Fluchttiere. In einer solchen Ausnahmesituation wollen sie zurück in den Heimatstall“, erläutert ein Pferdekenner aus Prien. Als das Gespann dann an die besagte Kreuzung zur Eggstätter Straße kam, hatte die Kutsche wieder Gegenverkehr. Die Folge: Laut Augenzeugen scheute das Pferd erneut auf.
Die beiden Insassen wurden aus der Kutsche geschleudert, wie auch die Polizei Prien mitteilte. Der 64-Jährige erlitt dadurch leichte Verletzungen, die 56-Jährige wurde allerdings schwer verletzt und kam mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus Traunstein.
Auf den Vorfall hat nun eben auch die Tierrechtsorganisation Peta reagiert. Die ist nicht nur der Ansicht, dass Pferden vor Kutschen die tiergerechte Lebensweise verwehrt würde. In einer Pressemitteilung erwähnt sie auch, dass sich im Jahr 2023 deutschlandweit 30 Unfälle mit Kutschen ereignet haben, drei Menschen seien dabei ums Leben gekommen.
Von einem Fachreferenten von Peta heißt es: „Pferde sind Fluchttiere, schon das kleinste Erschrecken kann eine Tragödie auslösen. Sie sind als ‚Transportmittel’ daher völlig ungeeignet.“
Die Unfälle seien vor allem auf fehlende Sicherheitsvorrichtungen wie Gurte und Airbags, sowie mangelhafte Beleuchtung und unzureichende Bremssysteme zurückzuführen. Weiter nimmt die Organisation Bezug auf ein Beispiel aus Rothenburg ob der Tauber. Dort habe ein schwerer Pferdekutschenunfall 2010 zu einem Kutschverbot im Innenstadtbereich geführt, das der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte. Eine Maßnahme, die Peta nun auch von Rosenheims Landrat Otto Lederer fordert.
Kutschenverbot im Landkreis Rosenheim „nicht angemessen“
Auf Nachfrage der Redaktion äußert sich dieser wie folgt: „Der kürzlich geschehene Unfall in Breitbrunn ist bedauerlich und ich wünsche allen Betroffenen eine schnelle Genesung. Bei dem Unfall handelt es sich allerdings um einen Einzelfall. Ich sehe weder eine Notwendigkeit noch eine gesetzliche Grundlage, um Kutschfahrten pauschal im Landkreis zu verbieten. Ein generelles Kutschenverbot im Landkreis Rosenheim sehe ich daher nicht als angemessene Maßnahme an.“
Zusätzlich heißt es aus dem Landratsamt, dass Pferde nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Verkehrsteilnehmer gelten, sie unterliegen somit den Vorschriften der StVO. Ein pauschaler Ausschluss einer Verkehrsart sei daher nicht ohne Weiteres denkbar. „Vor allem nicht unter dem Gesichtspunkt, dies pauschal für alle Straßen ohne eine dort bekannte Gefährdungslage auszusprechen.“ Ebenso wenig sei dies durch das Straßen- und Wegerecht möglich.
Zudem teilt das staatliche Veterinäramt mit, dass gewerbsmäßig tätige Reit- und Fahrbetriebe nach dem Tierschutzgesetz der Erlaubnispflicht des zuständigen Veterinäramts unterliegen. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob Personen zum Betreiben einer Kutsche geeignet sind. Die Betriebe werden außerdem im Hinblick auf die Pferdehaltung und den Umgang mit den Pferden tierschutzrechtlich kontrolliert.