Neuer Wohnraum im Visier
Nach Investor-Rückzug: So geht es auf dem Taussig-Gelände in Bad Aibling jetzt weiter
Kann jetzt bald alles eingetütet werden auf dem noch unbebauten Teil des ehemaligen Taussig-Geländes? Die Pläne beschäftigen die Stadt schon seit Jahren. Doch nun ist der bisher beteiligte Investor abgesprungen und die Eigentümer planen anders.
Bad Aibling – Drei Geschosse? Vier Geschosse? Zurückgesetztes Staffelgeschoss? Flachdach? Es waren immer wieder Fragen und Kritikpunkte, die den Aiblinger Bauausschuss und Stadtrat in den vergangenen Jahren beschäftigten und zum Teil auch die Anwohner in Sorge versetzten, wenn es um die Bebauung des östlichen ehemaligen Taussig-Firmengeländes an der Willinger Straße ging.
Hier sollen neue Wohnungen entstehen
Auf den dortigen Grundstücken befinden sich derzeit zwei größere Wohngebäude und zahlreiche kleinere Nebengebäude. Mit den Plänen einer weiteren Bebauung sollen innerstädtische Flächen nachverdichtet werden und neuer Wohnraum entstehen. Doch die bisher in den kommunalpolitischen Gremien vorgestellten Pläne sorgten stets für viele Diskussionen.
Nun stellt sich aber eine veränderte Situation dar. Wie Bürgermeister Stephan Schlier (CSU) erläuterte, ist der ursprünglich am Verfahren beteiligte Investor von diesem Vorhaben zurückgetreten. Die Grundstückseigentümer beabsichtigten nun eine andere Bebauung auf den Grundstücksflächen. Laut Planerin Claudia Petzenhammer (Petzenhammer Architektur und Stadtplanung GmbH) war ihnen die Bebauung im östlichen Bereich selbst zu dicht. Vorgesehen sind nur zwei Baukörper mit insgesamt zwischen 20 und 24 Wohnungen sowie eine Gemeinschaftsfläche mit zum Beispiel einem Grillplatz und einem Kinderspielplatz auf den nun entstehenden Freiflächen.
Fünftes Geschoss nun gestrichen
Mit der neuen Planung soll sich die Versiegelung des Grundstücks um 92 Quadratmeter reduzieren. Auch die Geschossfläche würde um 168 Quadratmeter verringert. Auch auf die Hauptkritikpunkte aus dem Bauausschuss hatten die Bauherren reagiert. Diese hatten ein geplantes fünftes, zurückversetztes Staffelgeschoss sowie das Thema Flachdach betroffen.
Die nun im Stadtrat präsentierte Planung war um das Staffelgeschoss auf nunmehr vier Geschosse reduziert. Kompensiert würde dies dadurch, dass das betreffende Gebäude stattdessen nun 17 auf 17 Meter anstatt wie vorher 16 auf 16 Meter umfassen soll. Zudem sei man auch gern bereit, statt des Flachdachs ein Zelt- oder Walmdach zu errichten, so Petzenhammer. Generell bedeute die neue Planung mehr Wohnqualität, mehr Grünflächen und auch die Möglichkeit, einen vernünftigen Spielplatz anzulegen.
Wohnungen in unterschiedlichen Größen
In den beiden Gebäuden sind nach Worten der Planungen Wohnungen in unterschiedlichen Größen angedacht – pro Geschoss gehe man von drei Wohnungen aus. Da auch kleinere Wohnungen geplant seien, würde man mit insgesamt 48 Stellplätzen rechnen, von denen 20 oberirdisch und 28 in der Tiefgarage untergebracht werden sollen.
Als „wirklich verbessert gegenüber der früheren Planung“ bezeichnete Martina Thalmayr (Grüne) die Präsentation: „Ich freue mich, dass solch ein Weg gefunden werden konnte.“ Allerdings merkte sie an: „Wenn die Höhe der Baukörper immer unser Problem ist, dann erscheint mir die Forderung aus Reihen des Stadtrats nach Sattel- oder Zeltdächern befremdlich.“ Schließlich stellten Flachdächer auch Retentionsflächen dar. Die Grünen-Fraktion würde sich daher freuen, wenn man noch einmal über den vorangegangenen Entwurf abgestimmt werden würde. Allerdings fand dieser Antrag keine Mehrheit (6 zu 15 Stimmen).
Richard Lechner (SPD) erkundigte sich, wer für die Erschließungskosten für die Stichstraße aufkommen werde. Die Verwaltung werde hier prüfen, ob eine Abrechnung über das Erschließungsbeitragsrecht möglich sei oder das Thema über einen städtebaulichen Vertrag gelöst werden soll.
„Flachdach an dieser Stelle undenkbar“
Als positiv wertete ÜWG-Rat Dieter Bräunlich die abgeänderte Planung. In seien Augen füge sich das Vorhaben nun gut in die Umgebung ein. Froh sei er darüber, dass das Flachdach nun nicht komme. Für ihn sei das „an dieser Stelle undenkbar“. Für den Bauherrn entstehe auch kein Verlust durch die Streichung des Staffelgeschosses, da durch die Vergrößerung der Grundmaße die Flächen selbst gleich bleiben.
Auf die Erstellung eines Wendehammers und der damit einhergehenden Grundabtretung wird im Übrigen auch verzichtet. So befürwortete der Stadtrat letztlich einstimmig die Entwurfsplanung, die nun Grundlage für den Bebauungsplan „Östlicher Teilbereich ehemaliges Firmengelände Taussig“ sein wird.