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Flammeninferno in der Nacht

Nach Doppelbrand in Lagerhalle bei Feldolling: Hat die Kripo neue Spuren zum Brandstifter?

In einer Lagerhalle in Feldolling kam es im November 2024 an zwei Tagen zu einem Brand. Die Polizei suchte danach nach einem männlichen Zeugen.
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Am 25. und 26. November 2024 kam es in einer Lagerhalle in Feldolling zu zwei Bränden. Die Polizei suchte im Dezember 2024 nach einem männlichen Zeugen, der zur Tatzeit in der Nähe des Feuers mehrmals dort vorbeigegangen war.

An zwei Tagen (25. und 26. November 2024) hatte ein Großbrand einer Lagerhalle in Feldolling die Feuerwehr in Atem gehalten. Die Kripo ermittelte daraufhin wegen Brandstiftung und suchte nach einem Zeugen, der sich zur Tatzeit vor Ort aufhielt. Was hat sich seither getan?

Feldkirchen-Westerham – Gegen 2.40 Uhr ging am Montag (25. November 2024) bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd die Mitteilung über einen Brand in der Lagerhalle in Feldolling ein. Als die Einsatzkräfte kurze Zeit später an dem Gebäude Im Müllerland in Feldkirchen-Westerham eintrafen, stand es bereits in Vollbrand.

Die Löscharbeiten hielten den gesamten Tag an. Dienstagfrüh (26. November 2024) ging um 4.20 Uhr die Meldung ein, dass es an der Lagerhalle erneut brennt. Während der zweite Brand durch ein oder mehrere Glutnester vom ersten Brand wieder aufgeflammt ist, gingen die Ermittler beim ersten Brand von einer „vorsätzlichen Brandstiftung“ aus.

Für die Brandfahnder der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim bedeutete das seit November eine Menge Arbeit. Schon damals teilte ein Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd mit, dass zunächst der Brandort von einem Sachverständigen kontrolliert werden muss, um den Ursprung des Feuers ausfindig machen zu können. Der Sachverständige überprüft dabei, ob das Feuer im Gebäude oder außerhalb davon ausgebrochen ist.

Stand der Ermittlungen

Außerdem müsse man herausfinden, was das Feuer verursacht hat und ob eventuell ein „Brandbeschleuniger“ oder Ähnliches eingesetzt wurde. Daraufhin wird der genaue Verlauf des Feuers Schritt für Schritt nachgegangen. Dafür greifen die Ermittler auf die Luftaufnahme zurück, die der Polizeihubschrauber am ersten Brand-Tag gemacht hatte. Auch Fußspuren und etliche andere Spuren, die am Brandort sichergestellt wurden, mussten von den Ermittlern ausgewertet werden.

Am 25. und 26. November 2024 kam es in einer Lagerhalle in Feldolling zu gleich zwei Bränden.

Doch wie sieht es nun ein halbes Jahr später rund um die Ermittlungen aus? Wirklich viel kann ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd auf erneute OVB-Anfrage nicht mitteilen. Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ könne er keinerlei Angaben machen. Nur so viel: „Die Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheimer dauern noch an.“ Ob neuen Hinweisen nachgegangen wird, könne ebenfalls „zum derzeitigen Zeitpunkt“ nicht mitgeteilt werden.

Nicht anders sieht es bei der Frage aus, was die nächsten Schritte der Ermittler sind. Klar ist aber laut dem Sprecher der Polizeiinspektion Oberbayern Süd: „Die Ermittlungen werden weiterhin wegen des Verdachts der Brandstiftung durchgeführt. Aus ermittlungstaktischen Gründen machen wir keine Angaben bezüglich der Brandursache.“

Männliche Person passierte Strecke mehrfach in kurzer Zeit

Doch nicht nur Spuren vor Ort wurden überprüft. Auch die Nachbarn wurden für die Aufklärung des Doppel-Brands noch einmal befragt. Außerdem suchte man nach Zeugen, die etwas gesehen oder gehört hatten. Im Dezember 2024 suchten die Brandfahnder der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim dann sogar nach einem ganz wichtigen Zeugen.

Die Polizei sucht im Zusammenhang mit den Bränden in Feldkirchen-Westerham nach dieser Person als möglichen Zeugen.

In der Brandnacht war eine männliche Person ab 1.26 Uhr aus Richtung der Brandörtlichkeit die Leißstraße entlanggegangen. In den folgenden 30 Minuten habe er diese Strecke gleich mehrfach passiert. Daher sei es nicht ausgeschlossen, dass die männliche Person etwas von der Tat mitbekommen haben könnte. Doch auch was sich aus der Suche nach dem womöglichen Zeugen ergeben hat, ist derzeit „Gegenstand der Ermittlungen“. Damit heißt es auch in diesem Punkt, dass die Beamten dazu keinerlei Stellung nehmen.

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