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Kinder hatten den Brand verursacht

Nach Brand in Beyharting: Ermittlungen eingestellt – wer kommt für den Schaden auf?

Der Brand im alten Gasthof von Beyharting erschütterte am 10. Oktober die Gemeinde Tuntenhausen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Da strafunmündige Kinder den Brand verursachten, wurde keine Anklage erhoben. Bleibt Besitzer Konrad Lichtenegger (oben rechts) auf seinen Kosten sitzen?
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Der Brand im alten Gasthof von Beyharting erschütterte am 10. Oktober die Gemeinde Tuntenhausen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt, da die Kinder strafunmündig sind. Bleibt Besitzer Konrad Lichtenegger (oben rechts) auf seinen Kosten sitzen?

Sieben Wochen sind seit dem Brand des alten Gasthofes in Beyharting am 10. Oktober vergangen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt. Weshalb der geschädigte Eigentümer darüber enttäuscht ist.

Tuntenhausen – Am 10. Oktober stand der alte Gasthof in Beyharting in Flammen. 135 Feuerwehrleute waren im Einsatz. Verletzte gab es zum Glück nicht. Drei Kinder konnten sich rechtzeitig aus dem Gebäude retten, wurden von Sanitätern versorgt. Danach stellten sich die Zwölfjährigen der Polizei: Sie hatten das Feuer verursacht. 

Abriss verteuert sich durch den Brand

Sieben Wochen später ist alles und auch wieder nichts klar. Die Zweigstelle Rosenheim der Staatsanwaltschaft Traunstein hat das Verfahren eingestellt. Der Geschädigte hängt noch immer in der Luft. Konrad Lichtenegger, der Besitzer des alten Gasthofes, hat bisher keinen Cent Unterstützung bekommen, alles allein bezahlt. Dabei ist klar: Es war vorsätzliche Brandstiftung. Auch die Täter sind bekannt. Doch zahlen müsse bisher nur er, kritisiert Lichtenegger. „Beispielsweise für die Versiegelung des Daches oder die Bauzäune“, zählt er auf. Er ist entmutigt, befürchtet, dass er auf den Kosten sitzenbleibt. Der Abriss des Gebäudes verteuert sich durch den Brand um circa 150.000 Euro. Insgesamt, so schätzt er, koste ihn der Abriss etwa 300.000 Euro.

Die Polizei hat die Brandstiftung in Beyharting nach strafrechtlichen Aspekten als vorsätzlich eingestuft. Doch wie fällt die Bewertung der Staatsanwaltschaft aus? „Da keine Anklage erhoben wird, gibt es auch kein Urteil“, erklärt Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert von der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim: „In Beyharting wurden Kinder als Täter ermittelt. Da diese nicht strafmündig sind, dürfen gegen sie keine strafrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.“ Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren bereits eingestellt.

Schadensersatz muss zivilrechtlich geklärt werden

Fragen der Haftung und des Schadensersatzes müssen zivilrechtlich geklärt werden. Die Regulierung liegt aktuell in der Hand der Versicherungen. „Üblicherweise beantragen diese bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht, um den Fall auf zivilrechtlicher Basis zu bewerten“, informiert der Oberstaatsanwalt.

Wie geht es vor Ort in Beyharting weiter? Konrad Lichtenegger, dem der alte Gasthof gehört, weiß es noch nicht. Für ihn ist die Information neu, dass die Ermittlungen abgeschlossen seien. Sein Anwalt habe bis heute keine Akteneinsicht erhalten, sagt er. Ihm sei vielmehr mitgeteilt worden, dass das Verfahren zwar eingestellt sei, es aber noch Nachermittlungen gegen eine Person gebe. Oberstaatsanwalt Scharbert kann das nicht bestätigen. Auf OVB-Nachfrage betont er, dass es „in dieser Sache nach hiesiger Kenntnis keine ,Nachermittlungen‘ gibt“. Seit der Einstellung des Verfahrens werde auch Akteneinsicht gewährt.

Gemeinde beantragt Akteneinsicht

Auch die Gemeinde Tuntenhausen wird Akteneinsicht beantragen, um konkrete Angaben über die Verursacher des Brandes zu erhalten. Neben den Ermittlungsergebnissen der Polizei sind auch die Einsatzberichte der Feuerwehren ausschlaggebend für das weitere Prozedere. Im Einsatz waren immerhin 135 Rettungskräfte von neun Feuerwehren aus Beyharting, Schönau, Tuntenhausen, Ostermünchen, Rosenheim, Bad Aibling, Mietraching, Kolbermoor und Bruckmühl sowie der Rettungsdienst.

Da es sich um eine vorsätzliche Brandstiftung handelt, können die Kommunen Schadenersatz fordern. Der Aufwandsersatz der Rettungskräfte wird auf Grundlage der jeweiligen kommunalen „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren“ berechnet. Ob die Kommunen überhaupt Schadenersatz fordern, ist allerdings noch nicht klar. Vor Weihnachten werde dazu auch keine Entscheidung mehr fallen, hieß es aus der Gemeindeverwaltung Tuntenhausen.

Die Versicherung von Konrad Lichtenegger hat den Unglücksort begutachtet, ihm aber noch kein abschließendes Ergebnis mitgeteilt: „Die Gutachten sollen voraussichtlich in zwei Wochen fertig sein“, informiert der Hausbesitzer. Lichtenegger ist entsetzt, wie lange ein Geschädigter ohne Unterstützung bleibe. Enttäuscht ist er auch von Eltern, deren Kinder den Brand verursacht haben. „Von ihnen hätte ich zumindest so viel Anstand erwartet, dass sie sich für ihre Kinder und den entstandenen Schaden entschuldigen“, sagt Lichtenegger. Mit Blick auf das 60-Milliarden-Euro-Loch im Bundeshaushalt und sein Wohnbauprojekt in Beyharting meint er: „Ein Projekt muss sich rechnen. Man wird sehen, ob es künftig überhaupt noch Wohnbauförderungen gibt oder nicht.“

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