„Hin und Her“ geht in die nächste Runde
Nach erneuter Ablehnung der Kolbermoorer Flüchtlings-Unterkunft: Wie geht es nun weiter?
Der Kolbermoorer Bauausschuss hatte Anfang April den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße erneut abgelehnt. Nun lag der Ball erneut beim Landratsamt Rosenheim. Doch wie reagiert die Behörde?
Kolbermoor – Es ist ein Hin und Her und scheint eine unendliche Geschichte zu werden. Auf Drängen des Landratsamtes Rosenheim hatte der Kolbermoorer Bauausschuss am 8. April erneut über den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft für 212 Personen an der Rosenheimer Straße abgestimmt – und diesen erneut einstimmig abgelehnt. Nun war wieder die Aufsichtsbehörde am Zug, die bereits im Vorfeld gegenüber dem OVB verlauten ließ: „Sollte die Stadt Kolbermoor an der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens festhalten, beabsichtigt das Landratsamt Rosenheim, dieses im Rahmen der Baugenehmigung zu ersetzen.“ Doch ist es nun tatsächlich so gekommen?
Klar ist: „Die Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens wurde uns am 17. April offiziell mitgeteilt“, erklärte nun Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamtes Rosenheim, auf OVB-Nachfrage. Doch hat dies nun zur Folge, dass der Beschluss durch eine Baugenehmigung automatisch ersetzt wird? Ganz so weit ist es offenbar noch nicht. Laut Gaßner-Nickl muss das Landratsamt erst prüfen, ob das gemeindliche Einvernehmen ersetzt werden kann.
Bauzeit zwischen sechs und zehn Monaten
„Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, sprich wurde das gemeindliche Einvernehmen zu Unrecht verweigert, hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Mit einer Entscheidung ist in Kürze zu rechnen“, erklärt die Behördensprecherin.
Doch wie sieht dann das weitere Vorgehen aus? „Sobald die Baugenehmigung erteilt wurde, kann der Bauherr/Investor mit den Bauarbeiten beginnen“, sagt Gaßner-Nickl. Einen genauen Zeitplan gebe es hierfür zwar noch nicht. „Jedoch ist von einer Bauzeit zwischen sechs und zehn Monaten zu rechnen.“
Doch sollte alles entsprechend ablaufen, könnte das Hin und Her weitergehen. Denn: „Unabhängig davon haben die Stadt und andere Betroffene das Recht, binnen vier Wochen nach Erteilung der Genehmigung dagegen gerichtlich vorzugehen.“ Nachdem die Klage selbst keine aufschiebende Wirkung entfalte, stehe es den Klägern zusätzlich frei, einen sogenannten Eilantrag bei Gericht einzureichen, über den in der Regel innerhalb weniger Wochen entschieden wird.
Wie geht es nun weiter?
Nach dem vorherigen „Nein“ zum Bauantrag des Kolbermoorer Bauausschusses am 11. Februar hatte die Aufsichtsbehörde die Begründung des Gremiums hausintern geprüft und der Stadt am 19. März in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie der Auffassung der Stadt nicht folgen kann.
Sie teilte der Kommune zudem mit, dass sie den Bauantrag der Quartier Kolbermoor Projekt GmbH aus dem niederbayerischen Wörth an der Isar, die auf dem Areal an der Rosenheimer Straße 62 und 62a zwei Gebäude für insgesamt 212 Geflüchtete errichten will, „für genehmigungsfähig“ hält und forderte die Kommune daher auf, bis 21. April erneut über den Bauantrag zu beraten und zu entscheiden. Nachdem die Stadt dies getan hatte, bleibt nun erneut abzuwarten, wie das Landratsamt in Kürze entscheidet. Dabei ist voraussichtlich damit zu rechnen, dass das Kolbermooorer Votum ersetzt wird.
Für diesen Fall hat der Kolbermoorer Bauausschuss die Verwaltung im Rahmen der neuerlichen Abstimmung bereits beauftragt, „rechtliche Möglichkeiten einer Klage zu prüfen“, sollten die Bedenken der Kommune bei der Entscheidung des Landratsamtes nicht berücksichtigt werden.