Tragödie von Aschau im Chiemgau
Tod von Hanna W. in Aschau: Sebastian T. bald auf freiem Fuß? Wann eine Entscheidung fallen könnte
Kommt Sebastian T. demnächst nach Hause? Wenn es nach Verteidigerin Regina Rick geht, auf alle Fälle. Wie sie den dringenden Tatverdacht im Fall Hanna gegen ihren Mandanten zerstreuen will. Und was dann am Landgericht Traunstein passiert.
Aschau im Chiemgau – Eine mündliche Verhandlung am Landgericht Traunstein, hinter verschlossenen Türen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dann wird Richterin Heike Will eine Entscheidung zu treffen haben, lange, bevor die Neuauflage des Prozesses um den gewaltsamen Tod von Hanna W. in Aschau im Chiemgau beginnt. Die Frage, die im Raum steht: Wird die Richterin die Untersuchungshaft für den Angeklagten Sebastian T. aussetzen?
Antrag auf Haftprüfung nun bei Gericht
Der Zeitplan steht offenbar. Verteidiger Dr. Yves Georg hat den Antrag auf Haftprüfung beim Landgericht Traunstein eingereicht, das Landgericht besttätigte den Eingang am Dienstag (3. Juni). Danach sieht das Gesetz eine Frist von zwei Wochen bis zur mündlichen Verhandlung vor. Das Landgericht setzte dementsprechend den 16. Juni an.
Sie habe für die Verhandlung eine bildliche Präsentation vorbereitet, sagt die Münchner Verteidigerin Regina Rick. Die drei jüngst beim Gericht eingereichten Gutachten sollen damit illustriert und erläutert werden. Gleich mehrere Experten wurden von den Verteidigern bemüht, um die eine These zu untermauern: dass Hannas schwere Verletzungen von einem Unfall herrühren. Etwa durch den Aufprall des im Wasser treibenden Körpers auf Hindernisse.
„Wir haben nach der Nadel im Heuhaufen gesucht“, sagt Regina Rick. Schließlich sei man fündig geworden. Schon während der ersten Verhandlung war davon die Rede gewesen, immerhin sind an der Prien vier Mühlen zu finden. An einem der Schütze - eine Platte, mit der die Wassermenge im Mühlkanal reguliert wird - habe man Leisten vorgefunden. Befestigt mit Schraubenmuttern von 24 Millimetern Durchmessern. Diese Schraubmuttern könnten, so sagt die Verteidigerin, die auffallend gleichförmigen Kopfverletzungen erklären. Zumal wenn der Körper immer wieder gegen das Hindernis gedrückt wird.
Gebrochen waren zudem beide Schulterdächer, was sich laut Rick möglicherweise durch den Sturz über einen 2,20 Meter hohen Absatz im Gewässer erklären lässt, den man ebenfalls dokumentieren könne. Durch „Draufknien“ können diese Verletzungen jedenfalls nicht entstanden sein, sagte Rick, das zeige das Gutachten.
Ziel: Dringenden Tatverdacht schwächen
Folgt man der Unfalltheorie, könnte sich der dringende Tatverdacht gegen Sebastian T. auflösen – ein kardinaler Punkt, wenn es um die Fortsetzung der U-Haft geht. Wie stehen die Chancen aus Sicht des Angeklagten? „Sicherlich haben wir alle die begründete Hoffnung, dass er freigelassen wird“, sagt Regina Rick. Die Entscheidung dürfte unmittelbar nach der Verhandlung verkündet werden, so sieht es der einschlägige Paragraph – von Ausnahmen abgesehen – auch vor. Heißt: Sebastian T. könnte zweieinhalb Jahre nach der Festnahme die JVA Traunstein verlassen.
Eine Tragödie am frühen Morgen
Der Fall wühlt auch nach über zwei Jahren Emotionen auf. Hanna W. hatte am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 den Club „Eiskeller“ in Aschau im Chiemgau verlassen. Sie machte sich allein auf den Heimweg zu ihrem gut 800 Metern entfernten Elternhaus. Dort kam sie nie an. Sie stürzte wohl in der Nähe des Parkplatzes der Kampenwand-Bahn in den Bärbach, der zu dieser Zeit nach heftigen Regenfällen zum reißenden Wildbach mutiert war. Die Medizinstudentin ertrank binnen weniger Minuten. Ein Spaziergänger entdeckte Hannas Körper am Nachmittag des selben Tages in der Prien treibend - zwölf Kilometer vom Bärbach entfernt.
Wurde Hanna in den Bach gestoßen? Nach Ansicht der 2. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein hat Sebastian T. den Tod der jungen Frau auf dem Gewissen. Aus sexuellem Interesse soll er sie angegriffen und schwer verletzt haben. Um seine Tat zu vertuschen, soll er die Bewusstlose in den Bärbach geworfen haben. Laut Staatsanwaltschaft kam so zur Körperverletzung der Mord aus Verdeckungsabsicht. Neun Jahre Haft, so lautete das Urteil für Sebastian T.
Eiskeller-Prozess: Alles auf Anfang
Mord oder Unfall? Das wird in der Wiederholung des Eiskeller-Prozesses ab Herbst 2025 zu klären sein. Eine zentrale Frage wird lauten, ob die schweren Verletzungen Hannas auch durch das Treiben in Bärbach und Prien entstanden sein können.
Die Neuauflage inklusive Beweisaufnahme war nötig geworden, weil der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im April 2025 der Revision auf Antrag von Sebastian T. stattgegeben hatte. Der BGH rügte die Ablehnung eines Befangenheitsantrags der Verteidigung im Februar 2024. „Die Vorsitzende der Jugendkammer durfte nicht mehr mitwirken, nachdem sie sich Anfang Januar 2024 in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche und tatsächliche Würdigung der in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse ausgetauscht, die Verteidigung hierüber aber in Unkenntnis gelassen hatte“, heißt es in der Mitteilung des BGH.
Eiskeller-Prozess: Brisante Mails
Regina Rick war in den Ermittlungsakten auf diesen Austausch zwischen Richterin Jacqueline Aßbichler und Staatsanwalt Wolfgang Fiedler gestoßen. Nach Ansicht des BGH habe schon dieser E-Mail-Austausch an der Verteidigung vorbei die Sorge der Befangenheit auslösen können. Sebastian T. war am 19. März 2024 nach Jugendrecht zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Die Revision verhinderte, dass das Urteil rechtskräftig wurde. Sebastian T. befindet sich also seit seiner Festnahme im November 2022 in Untersuchungshaft.
Auch das Landgericht Traunstein selbst hat Gutachten in Auftrag gegeben. Sie sollen Aufschluss darüber geben, wie glaubwürdig der Hauptbelastungszeige ist. Und wie glaubhaft seine Aussage. Der Zeuge hatte sich kurz nach Beginn der Verhandlung bei den Ermittlern gemeldet und zu Protokoll gegeben, dass Sebastian T. während der U-Haft ihm gegenüber die Tat eingeräumt habe.