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Anwälte bestätigen Entscheidung

BGH kippt Urteil im Fall Hanna: Mord an junger Aschauerin muss neu verhandelt werden

Der Fall Hanna W.: 2025 sollte der Bundesgerichtshof über die Revision im Mordfall entscheiden. Sebastian T. (mit seinen Verteidigern Harald Baumgärtl, Dr. Markus Frank und Regina Rick) wurde zu neun Jahren verurteilt.
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Sebastian T. (mit seinen Verteidigern Harald Baumgärtl, Dr. Markus Frank und Regina Rick) war im März 2024 wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. 

Aschau im Chiemgau/ Traunstein - Im März 2024 war Sebastian T. wegen Mordes an der 23-jährigen Medizinstudentin Hanna W. verurteilt worden – jetzt hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben. Grund sei ein Verfahrensfehler. Der Fall muss nun neu verhandelt werden – und könnte eine überraschende Wendung nehmen.

Update, Donnerstag (17. April) – Pressemeldung des Landgerichts Traunstein

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil vom 19. März 2024 in dem obigen Verfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit der Vorsitzenden Richterin mit Beschluss vom 1. April 2025 aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Traunstein zurückverwiesen.  

Das Verfahren wird nach Eingang der Akten durch die dann zuständige 1.  Jugendkammer des Landgerichts neu verhandelt werden. Ein neuer Termin zur Hauptverhandlung steht derzeit noch nicht fest. (Pressemitteilung Landgericht Traunstein)

Update, 16.43 Uhr - BGH kippt Mordurteil im Fall Hanna

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen Sebastian T. im Mordfall Hanna W. aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Traunstein verwiesen. Nebenklägeranwalt Walter Holderer und Strafverteidigerin Regina Rick bestätigten dies gegenüber unserer Redaktion am Mittwochnachmittag.

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Sebastian T. war 2024 wegen Mordes an der Medizinstudentin aus Aschau zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Er soll sie im Oktober 2022 auf dem Heimweg von der Diskothek „Eiskeller“ überfallen und in einen Bach geworfen haben, wo sie ertrank. Grund für die Aufhebung war eine E-Mail der Vorsitzenden Richterin an den Staatsanwalt, in der sie sich vorab zur möglichen Verurteilung äußerte – ohne Wissen der Verteidigung. Der BGH sah darin berechtigte Zweifel an ihrer Unparteilichkeit. Ein neuer Verhandlungstermin vor einer anderen Jugendkammer steht noch aus.

Anfang des Jahres hatte der Generalbundesanwalt die Revision der Verteidiger von Sebastian T. noch für zu leicht befunden. Die Revision sei teilweise unbegründet, teilweise unzulässig. So urteilte der Generalbundesanwalt.

Erstmeldung:

Im Mordfall um die 23-jährige Medizinstudentin Hanna W. hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen Sebastian T. offenbar aufgehoben. Das berichtet zumindest die Süddeutsche Zeitung. Der Fall müsse demnach vor einer anderen Jugendkammer neu verhandelt werden.​ Eine telefonische Anfrage von rosenheim24.de bei der Pressestelle des Bundesgerichtshofes blieb unbeantwortet, man wolle aber im Laufe des Tages Informationen zum Fall bekannt geben.

Sebastian T., zur Tatzeit 20 Jahre alt, war im März 2024 wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass er Hanna W. am 3. Oktober 2022 in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen, bewusstlos geschlagen und in den Bärbach geworfen habe, wo sie ertrank. ​

Die Verteidigung hatte Revision eingelegt und unter anderem einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler gestellt. Grund dafür war eine E-Mail, in der die Richterin vorab ihre Einschätzung des Urteils mit dem Staatsanwalt teilte und angab, dass sie davon ausgehe, dass Sebastian T. wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord verurteilt werde, ohne dass die Verteidigung oder der Angeklagte davon wussten.  Die später hinzugekommene Verteidigerin Regina Rick fand die Mail in einem Nebenordner der Akte. Der BGH sah laut dem Bericht der SZ hierin einen Verstoß gegen die Unparteilichkeit und hob das Urteil auf. Aßbichler hätte demzufolge an dem Urteil nicht mehr „mitwirken“ dürfen, berichtet auch focus.de.

Im ursprünglichen Prozess hatte die Staatsanwaltschaft neuneinhalb Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Sebastian T. hatte während des gesamten Verfahrens geschwiegen. Ein Mitgefangener hatte unter anderem ausgesagt, T. habe ihm die Tat gestanden, doch die Verteidigung zweifelte die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen an. (mz)

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