Nach Tötungsdelikt in Aschau im Chiemgau
Heimtückisch zugeschlagen: So lautet die Mord-Anklage im Fall Hanna W.
Fast ein Jahr nach der gewaltsamen Tötung von Hanna W. (†23) in Aschau im Chiemgau hat das Landgericht Traunstein nun Einblick in die Anklageschrift gegeben. Die darin genannten Vorwürfe wiegen schwer.
Aschau im Chiemgau/Traunstein – Wie die Staatsanwaltschaft Traunstein mitteilt, hat der Beschuldigte aus dem südlichen Landkreis Rosenheim die nichts ahnende Hanna W. am 3. Oktober 2022 auf deren Heimweg von der Diskothek Eiskeller im Bereich der Kampenwandstraße von hinten angegriffen. Von mehreren Schlägen auf den Kopf ist die Rede. Zudem soll er seinem Opfer offenbar auch die Luft abgeschnürt haben.
Die Polizei nahm den Mann am 17. November 2022 fest. Sein Alter gab sie mit zwischen 18 und 21 Jahren an. Seit seiner Festnahme sitzt er in Traunstein Untersuchungshaft. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Traunstein gibt es noch viele Fragen zu klären. Doch legt sich der Staatsanwalt in einigen Punkten bereits fest.
Um die Tat zu vertuschen, soll der Angeklagte das Opfer, das zu diesem Zeitpunkt schwer verletzt und bewusstlos war, in den angrenzenden Bärbach geworfen haben. Hanna soll laut Anklageschrift schließlich ertrunken sein, was der Beschuldigte in Kauf genommen haben soll. ovb-online.de hatte über den Fall wiederholt berichtet. Zudem unterstellt der Staatsanwalt dem jungen Mann Heimtücke, weswegen er sich wegen Mordes wird verantworten müssen.
Prozessbeginn ist am 12. Oktober
Der Prozess am Landgericht Traunstein beginnt am 12. Oktober. Für die Hauptverhandlung sind vorerst 27 Verhandlungstage vorgesehen. Dabei sollen über 60 Zeugen und mindestens sechs Sachverständige gehört werden. Der Fall hatte bis zu 60 Ermittler – unter anderem die Beamten der Soko „Club“ – monatelang beschäftigt und auch in der Öffentlichkeit für riesiges Interesse gesorgt. Taucher suchten im Anschluss im Fluss Prien mehrfach nach dem Handy von Hanna W. und anderen Spuren. Sogar in der bekannten TV-Sendung „Aktenzeichen XY“ war über die Tragödie von Aschau berichtet worden.
Die Polizei betraute nicht nur ungewöhnlich viele Beamte mit den Nachforschungen, sondern blieb auch am Ball, als der nunmehr Beschuldigte als dringend Tatverdächtiger festgenommen worden war. Weit über 20.000 Seiten dokumentieren die Sorgfalt der Polizisten. „Ein großes Kompliment“ für ihre Akribie und Ausdauer zollt den Ermittlern daher unter anderem der Rechtsanwalt Walter Holderle aus Rosenheim. Er ist der Rechtsbeistand der Eltern, die als Nebenkläger auftreten.