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Verzögerung beim Etat für 2024

Landkreis Rosenheim kann heuer keinen Haushalt verabschieden: Das sind die Hintergründe

Wie der Landkreis Rosenheim seine Finanzmittel im nächsten Jahr einsetzt, darüber entscheidet der Kreistag erst Mitte Februar.
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Wie der Landkreis Rosenheim seine Finanzmittel im nächsten Jahr einsetzt, darüber entscheidet der Kreistag erst Mitte Februar.

Normalerweise verabschiedet der Rosenheimer Kreistag den Etat für das kommende Jahr in einer Sitzung kurz vor Weihnachten. Heuer wird dies nicht möglich sein. Das sind die Gründe für die Verzögerung.

Rosenheim -Als er in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses im Rosenheimer Landratsamt einen ersten Ausblick auf die Finanzlage im Jahr 2024 gab, deutete Kreiskämmerer Marcus Edtbauer erstmals die Notwendigkeit einer Verschiebung an. Ihm schwebt vor, das Zahlenwerk dem Kreistag diesmal erst Mitte Februar nächsten Jahres zur Beratung vorzulegen.

Wir können im Moment keinen seriösen Haushalt aufstellen

Kreiskämmerer Marcus Edtbauer

Obwohl es keinen formalen Beschluss gab, erschien Edtbauers Argumentation den Ausschussmitgliedern einleuchtend. „Wir können im Moment keinen seriösen Haushalt aufstellen“, sagte der Kreiskämmerer mit Blick auf das Fehlen wichtiger Daten, die für seine Berechnungen unabdingbar sind. So sei derzeit noch völlig unklar, wie die Schlüsselzuweisungen des Freistaats ausfielen, mit denen der Kreis rechnen könne. Auch die Entwicklung des Hebesatzes für die Bezirksumlage stehe noch nicht fest.

„In dieser Situation macht es natürlich Sinn, die Haushaltsdebatte zu verschieben“, sagte Sepp Lausch, Fraktionssprecher der Freien Wähler. Genauso sieht das auch Landrat Otto Lederer (CSU). „Wenn wir die Hebesätze noch nicht exakt zuordnen können, ist eine Haushaltsberatung nutzlos.“ Läge man bei der Finanzplanung falsch, müsste der Landkreis eventuell schon sehr bald nach dem Beschluss einen Nachtragshaushalt aufstellen. Das wolle man vermeiden.

Landrat verweist auf mögliche Folgen für Gemeinden

Der Landrat erinnerte daran, dass sich ein Beschluss auf der Basis einer unvollständigen Faktenlage auch auf die Arbeit der Gemeinden auswirken würde, wenn Veränderungen bei der von ihnen zu entrichtenden Kreisumlage notwendig wären. „Das könnte zur Folge haben, dass dann auch sie einen Nachtragshaushalt aufstellen müssten. Dieses Risiko wollen wir nicht eingehen“, so Lederer.

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