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Abstimmung über das Bürgerbegehren

Kommt es zum Bürgerentscheid? Gschwendtner Feld ist Thema im Oberaudorfer Gemeinderat

Ist das Bürgerbegehren zur Bebauung am Gschwendter Feld zulässig? Im April haben es Sabine Fordemann, Sepp Steinmüller und Markus Aicher (rechts)  an Oberaudorfs Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt überreicht.
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Ist das Bürgerbegehren zur Bebauung am Gschwendtner Feld zulässig? Im April haben es Sabine Fordemann, Sepp Steinmüller und Markus Aicher (rechts) an Oberaudorfs Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt überreicht.

Das Bürgerbegehren „Kein Super- und Drogeriemarkt auf dem Gschwendtner Feld” ist im Oberaudorfer Gemeinderat angekommen: Nach der rechtlichen Prüfung wird am Dienstag, den 23. Mai, über die Zulässigkeit der Forderungen diskutiert.

Oberaudorf – Den „ganz normalen Weg“ des eingereichten Bürgerbegehrens hatte Oberaudorfs Bürgermeister Matthias Bernhardt bereits am Ende der vergangenen Gemeinderatssitzung im April angekündigt. Nun befindet sich die Gemeindeverwaltung auf der Zielgeraden. In einer rechtlichen Prüfung wurde abgeklärt, ob die gut 700 Unterschriften auch alle von Bürgern aus der Gemeinde kamen. Nachdem daraufhin auch das Rosenheimer Landratsamt das Begehren für zulässig erklärte, kommen die Forderungen der Initiative „Für ein lebendiges Audorf“ nun auf die Agenda des Gemeinderates. Wie die Verwaltung bekannt gab, wird am 23. Mai über die Zulässigkeit des Bürgerbegehren „Kein Super- und Drogeriemarkt auf dem Gschwendtner Feld“ gemäß Artikel 18a der Gemeindeverordnung abgestimmt. 

Mehrere Optionen möglich

Bei der Diskussion im Gemeinderat rund um die Bebauung des Gschwendtner Feldes sind aus Sicht der Initiative nun mehrere Szenarien denkbar. „Der Gemeinderat könnte das Begehren für nicht zulässig erklären”, meint Ulrich Brunner, einer der Vertreter der Bürgerinitiative. Gemäß dem Wortlaut des Artikel 18a könnten die vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens dann gegen die Entscheidung des Rats ohne Vorverfahren Klage erheben. Das andere Extrem wäre, wenn der Gemeinderat nicht nur die Zulässigkeit anerkennt, sondern die Forderungen aus dem Begehren direkt beschließt. Dann wären allerdings die jahrelang ausgearbeiteten Pläne für das Gschwendtner Feld mit einem Schlag beendet.

Viel wahrscheinlicher ist daher, dass zwar die Zulässigkeit des Begehrens beschlossen wird, sich die Vertreter der Initiative aber nochmals mit dem Bürgermeister zusammensetzen. „Wir wollen den Dialog”, sagt Brunner und stellt ein weiteres Treffen nach Pfingsten in Aussicht. Auch Bernhardt hatte bereits mehrmals betont, dass ihm an der besten Lösung für die Oberaudorfer Bürger gelegen sei und er das Mittel des Bürgerbegehrens daher befürworte. Sollten sich Initiativen-Vertreter und der Rathauschef jedoch nicht einigen können, könnte es am 8. Oktober im Zuge der Landtagswahlen auch zum Bürgerentscheid über die Bebauung des Gschwendtner Feldes kommen. 

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