Viele Passanten, niemand reagiert
Baby aus heißem Auto gerettet – So wurde Miedl-Mitarbeiterin Duygu in Kolbermoor zur Heldin
Etwa zehn Minuten lang liegt das weinende Baby bereits im Auto – bei über 30 Grad Celsius. Keiner der vielen Passanten greift ein. Doch Miedl-Mitarbeiterin Duygu wartet nicht lange und wird damit zur Heldin. Wie sie den Vorfall erlebte – und wie nun das Jugendamt reagiert.
Kolbermoor – Eigentlich müsste man meinen, dass es inzwischen jeder weiß: Babys, Kinder und auch Tiere haben – besonders bei hohen Temperaturen – nichts im parkenden Auto verloren. Doch wie ein Vorfall aus Kolbermoor zeigt, gibt es immer noch Menschen, denen die Gefahren wohl nicht bewusst sind. Etwa 30 Grad Celsius hatte es an diesem Dienstagmittag (24. Juni) im Kolbermoorer Hertopark, als die 30-jährige Miedl-Mitarbeiterin Duygu gerade im Laden hinter der Theke stand.
Baby bei 30 Grad im Auto gelassen: Passanten reagierten nicht
„Wir haben ganz normal gearbeitet, als eine aufgeregte Passantin von draußen kam und gefragt hat, ob wir das weinende Kind draußen gehört hätten“, erzählt Duygu. Sie hatten es zuvor nicht gehört, seien dann aber direkt auf den Parkplatz gelaufen, um nach dem Kind zu sehen. „Da war ein wirklich kleines Baby ganz alleine im Auto“, sagt die Bäckerei-Mitarbeiterin. Für Duygu war sofort klar, was zu tun ist. Glücklicherweise waren alle Autofenster geöffnet, und sie konnte das schreiende Kind direkt aus dem aufgeheizten Auto holen.
Dass niemand anderes auf die Idee gekommen ist, das Baby zu retten, ist für Duygu ein Rätsel. „Es standen sehr viele Passanten dort. Die haben auch gehört, dass das Baby geweint hat. Aber niemand hat reagiert. Wahrscheinlich hatten sie Angst, angezeigt zu werden“, vermutet sie. Ihr selbst sei das zu diesem Zeitpunkt egal gewesen. Ihre Gedanken waren nur bei dem Baby, welches sie nur eine Woche alt schätzen würde.
Was ist im Notfall erlaubt?
Grundsätzlich darf man ein Kind oder ein Tier aus einem überhitzten Auto befreien, auch wenn dabei eine Scheibe zu Bruch geht. Das Gesetz spricht hier vom „rechtfertigenden Notstand“ (§ 34 StGB). Das bedeutet: Der Schutz von Leben und Gesundheit ist ein höheres Rechtsgut als der Schutz von fremdem Eigentum. Schwebt ein Lebewesen in akuter und unmittelbarer Lebensgefahr, die nicht anders abgewendet werden kann, ist die Sachbeschädigung gerechtfertigt.
Allerdings darf dies nur die absolut letzte Maßnahme sein. Zuvor müssen Sie zwingend versuchen, den Halter ausfindig zu machen und – falls das nicht gelingt – sofort die Polizei (110) oder Feuerwehr (112) rufen. Nur wenn professionelle Hilfe nicht rechtzeitig eintreffen kann und sich der Zustand des Kindes oder Tieres dramatisch verschlechtert, ist das Einschlagen der Scheibe erlaubt. Dokumentieren Sie die Situation, wenn möglich, mit Fotos und suchen Sie sich Zeugen, um den Notfall später beweisen zu können.
Baby war „klitschnass“: Mutter uneinsichtig
Schnell brachte Duygu den Säugling in den Laden und kümmerte sich um das Baby. „Es war klitschnass“, erzählt sie. Den Passanten zufolge habe es bereits zehn Minuten weinend im Auto verbracht. Nach etwa 35 Minuten sei dann die hinzugerufene Polizei eingetroffen – zeitgleich mit der Mutter des Kindes. „Sie hat mir das Kind aus den Armen gerissen“, erzählt Duygu. Schließlich habe die Mutter erklärt, dass sie nur kurz Kindergeld beantragen gewesen sei.
Auf die eintreffenden Polizeibeamten wirkte die Mutter auch nach eindringlicher Aufklärung über die Gefahren ihres Handelns weiterhin uneinsichtig, wie aus der Mitteilung der Polizeiinspektion Bad Aibling hervorgeht. Als die Mutter entdeckte, dass ihr Kind nicht mehr im Auto ist, habe sie außerdem sehr gelassen reagiert, berichtet die Miedl-Mitarbeiterin. „Sie hat ins Auto geschaut, ihre Tasche abgestellt, und nochmal reingeschaut. Ich dachte mir nur ‚Ein bisschen Panik wäre schon angebracht, wenn das eigene Baby plötzlich weg ist.‘“
So reagierte das Jugendamt auf den Vorfall
Auch das Jugendamt hat sich nach dem Vorfall eingeschaltet. „Das Jugendamt war mit den Eltern in Kontakt und im Gespräch. Dabei wurde die familiäre Situation erörtert, der Umgang mit dem Kind beobachtet, Rückmeldung gegeben sowie Beratung und Information angeboten“, erklärt Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin beim Rosenheimer Landratsamt auf OVB-Anfrage.
Das sei das klassische Vorgehen in solchen Fällen. „Bei polizeilichen Mitteilungen über gefährdende Aspekte nimmt das Jugendamt Kontakt zu den sorgeberechtigten Eltern auf. Erhoben wird die Situation, die gemeldet wurde, sowie die familiäre Situation“, sagt Gaßner-Nickl. Das Vorgehen variiere je nach Alter des Kindes und der Gesamtsituation. Sanktionen spricht das Jugendamt allerdings nicht aus. Es werden gegebenenfalls Beratung und Unterstützung angeboten.
Duygu denkt auch Wochen nach dem Vorfall noch oft daran, was mit dem Baby passiert wäre, wenn sie nicht eingegriffen hätte. „Es hätte sterben können, bei der Hitze.“
