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Sommer-Hitze und Aufsichtspflicht

Nach Baby-Fund in Hitze-Auto in Kolbermoor: Greift das Jugendamt jetzt ein?

In Kolbermoor wurde bei hohen Sommertemperaturen ein unbeaufsichtigtes Neugeborenes in einem Auto entdeckt.
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In Kolbermoor wurde bei hohen Sommertemperaturen ein unbeaufsichtigtes Neugeborenes in einem Auto entdeckt.

Nachdem eine Rosenheimerin ihr Kind im Kolbermoorer Hertopark unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurückließ, befreite eine Passantin das Baby aus der Hitzegefahr. Welche Folgen kann eine Verletzung der Aufsichtspflicht eigentlich haben – und ergreift das Jugendamt jetzt Maßnahmen?

Kolbermoor/Rosenheim – Es wird heiß. Nach einer kurzen Gewitter-Abkühlung steigen die Temperaturen in der Region in diesen Tagen wieder mächtig an. Klar also, dass es gerade im Innenraum von Autos unerträglich werden kann. Umso gefährlicher kann es dieser Tage sein, wenn sich Kinder in nicht klimatisierten Fahrzeugen aufhalten, etwa in geparkten Autos. So geschehen im Kolbermoorer Hertopark am Dienstagmittag (24. Juni), als die Temperaturen auf die 30-Grad-Marke zusteuerten. Hier hatte eine Passantin in einem geparkten Pkw einen unbeaufsichtigten Säugling alleine zurückgelassen entdeckt und diesen nach Absetzen des Notrufs aus dem Wagen befreit.

Zwar war das Kind, das Angaben der Polizeiinspektion Bad Aibling zufolge „noch keinen Monat alt“ ist, wohlauf. Dennoch klärten die Beamten die Mutter des Säuglings, die später zum Fahrzeug zurückkehrte, eindringlich über die potenziellen Gefahren und Konsequenzen ihres Verhaltens auf. Zudem informierten die Polizeibeamten das Jugendamt über den Vorfall. Wie die Behörde damit weiter vorgeht, entzieht sich dem Wissen der Polizei, erklärte ein PI-Sprecher gegenüber dem OVB.

Jugendamt überprüft die Familie

Klar ist nun, dass die Mutter des Neugeborenen aus Rosenheim kommt, weswegen sich das Jugendamt der Stadt Rosenheim des Falles annimmt. Dies erklärte Christian Baab, Pressesprecher der Stadt Rosenheim, bereits am Mittwoch (25. Juni) auf Nachfrage. „Das Jugendamt wird sich die Familie zeitnah vor Ort anschauen und die persönliche Situation prüfen“, sagte Baab.

Dabei würden Kollegen des Jugendamtes nicht alleine, sondern immer nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ vorgehen. Pressesprecher Baab: „Anhand dieser gewonnenen Erkenntnisse wird dann weiter entschieden, ob oder welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden.“ Ein Ergebnis gibt es hierzu noch nicht. Auf Nachfrage erklärte Baab nun am Freitag (27. Juni), dass es bislang keine neuen Erkenntnisse hierzu zu vermelden gebe.

Polizei warnt „mit Nachdruck“ vor Risiken

Im Falle vom Dienstag befand sich das unbeaufsichtigte Kind in einem geparkten Pkw, der im Schatten stand und bei dem alle Fenster vollständig herabgelassen waren, wodurch das Fahrzeug frei zugänglich war. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang dennoch „mit Nachdruck“ darauf hin, dass Kinder niemals unbeaufsichtigt in Fahrzeugen zurückgelassen werden dürfen – auch nicht für kurze Zeit. Insbesondere bei hohen Temperaturen könnten Fahrzeuge „binnen weniger Minuten zu lebensbedrohlichen Hitzefallen“ werden.

So stiegen selbst bei geöffneten Fenstern die Temperaturen im Innenraum zügig an und könnten schwere gesundheitliche Schäden oder sogar den Tod zur Folge haben. Welche Konsequenzen das Verhalten der Frau für sie selbst haben wird, wird sich noch herausstellen. Klar ist, dass sich generell in Fällen, in denen entsprechendes Verhalten zu Schäden führt, auch strafrechtliche Folgen ergeben. Grund dafür ist, dass Eltern massiv gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen, nicht nur bei hohen Temperaturen. Die Aufsichtspflicht ist nach Einzelfall zwar unterschiedlich auszulegen. Kinder unter drei Jahren sollten jedoch in keinem Fall allein gelassen werden.

Kurioser Fall in Niedersachsen

Ein Fall aus Niedersachen aus dem Jahr 2023 zeigt etwa, wenngleich dieser nicht mit dem Kolbermoorer Vorfall zu vergleichen ist, dass Eltern zur Rechenschaft gezogen werden können. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte damals eine Mutter verurteilt, da sie der Aufsichtspflicht für ihr Kind nicht ausreichend nachgekommen ist. Damals hatte eine Mutter ihren zweieinhalbjährigen Sohn unangeschnallt kurz im Auto zurückgelassen. Daraufhin krabbelte das Kind vom Kindersitz, griff zum Autoschlüssel auf dem Armaturenbrett und startete den Wagen. Laut dem Oberlandesgericht machte das Auto daraufhin einen Satz nach vorn und verletzte die Großmutter des Kindes, die gut anderthalb Meter entfernt auf einer Bank saß.

Sie erlitt schwere Verletzungen beider Kniegelenke und musste umfangreich im Krankenhaus behandelt werden. Die Mutter musste später für den Schaden einstehen, nachdem die Krankenkasse der Großmutter argumentiert hatte, die Kindesmutter habe ihre Aufsichtspflicht verletzt.

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