Ganoven plündern Konto von Helmut Wilhelm (67)
DKB-Bank lässt Vergleich mit Kunden aus Kolbermoor platzen – wie es nun weitergehen könnte
Der vor Gericht ausgehandelte Vergleich zwischen der DKB AG und Bankkunden Helmut Wilhelm aus Kolbermoor ist geplatzt. Die Bank hätte 80 Prozent des Schadens begleichen sollen, den Ganoven angerichtet hatten. Wie es jetzt weitergeht.
Kolbermoor/Berlin – Wende im Prozess zwischen dem Bankkunden Helmut Wilhelm (67) aus Kolbermoor und der DKB-Bank in Berlin: Das Berliner Bankenhaus hat den am 12. Oktober 2023 vor dem Landgericht Berlin ausgehandelten Vergleich platzen lassen. Auf Vorschlag des Vorsitzenden Richters am Landgericht Berlin, Thorsten Hinzmann, hatten sich der Kläger sowie die Anwaltskanzlei der DKB AG darauf geeinigt, dass das Geldinstitut 80 Prozent des Schadens begleicht, den Ganoven auf dem Konto des 67-Jährigen verursacht hatten. Allerdings war beiden Streitparteien ein Widerrufsrecht bis 3. November eingeräumt worden, von dem die DKB AG, eine 100-prozentige Tochter der BayernLB, nun Gebrauch gemacht hat.
34.800 Euro von Konto gestohlen
Im November hatten sich bislang unbekannte Kriminelle Zugang zum DKB-Konto des Kolbermoorers verschafft und in Tranchen insgesamt 34.800 Euro von Wilhelms Ersparnissen ins Ausland transferiert. Der 67-Jährige ließ daraufhin sofort das Konto sperren und schaltete Fachanwältin Janett Moll aus Rosenheim ein, nachdem neue Zugangsdaten seitens der Bank wochenlang auf sich warten ließen, das Bankenhaus sich zudem weigerte, den Schaden vollständig zu übernehmen.
So kam es am 12. Oktober vor dem Landgericht Berlin zur Verhandlung. Wobei Richter Hinzmann recht deutlich machte, welche Partei seiner Einschätzung nach die besseren Karten hat. „Ich bin der Meinung, dass Herr Wilhelm die besseren Prozesschancen hat, ohne sich aber entspannt zurücklehnen zu können“, sagte Hinzmann damals und schlug daher vor, sich auf einen Vergleich zu einigen. Demnach soll die Bank 80 Prozent des Schadens – also 27.840 Euro – begleichen, zudem 80 Prozent der Prozesskosten tragen. Ein Vorschlag, dem letztlich Wilhelm, aber auch Anwältin Theresa Jürgens, die die Bank bei dem Verfahren vertrat, zustimmte – allerdings mit einem Widerrufsrecht bis 3. November.
„Ich habe mittlerweile vom Gericht Post bekommen, dass die DKB AG den vereinbarten Vergleich widerrufen hat“, bestätigte Janett Moll, Anwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht in Rosenheim und Rechtsbeistand von Helmut Wilhelm, gegenüber dem OVB, dass der am 12. Oktober ausgehandelte Deal geplatzt ist. Die DKB AG will auf Anfrage des OVB den Widerruf weder bestätigen noch begründen. „Bitte haben Sie Verständnis, dass es sich weiterhin um ein laufendes Verfahren handelt und wir uns auch weiterhin dazu derzeit nicht äußern können“, teilte DKB-Sprecher Hauke Kramm schriftlich mit.
Wilhelms Anwältin Moll zeigte sich ob der Entscheidung der DKB AG „überrascht, weil ich davon ausgegangen bin, dass die Bank es bei dieser Lage des Falles dann doch gut sein lässt“. Auch wenn „80 Prozent für einen Vergleich natürlich eine Hausnummer“ sei. Ihr Mandant hätte in einem langen Telefonat das Für und Wider des Vergleichs abgewogen. Letztlich habe Wilhelms Wunsch, „mit der Sache ab- und Frieden zu schließen“ dann den Ausschlag dafür gegeben, den Vergleich anzunehmen. Dass es nun anders kommt, sieht Moll hingegen „entspannt“. „Wir sind immer noch frohen Mutes“, so die Rosenheimer Anwältin. „Denn für mich ist immer noch nicht nachvollziehbar, wie Herr Wilhelm sich hier etwas zu Schulden kommen hat lassen.“ Wilhelm selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Und wie geht‘s nun weiter? Nähere Informationen dazu wird es wohl erst am Donnerstag, 23. November, geben, wenn das Landgericht nach Angaben von Moll sich weiter äußern will. Selbst ein Urteilsspruch ist laut Moll möglich, was sie selbst aber für eher unwahrscheinlich hält. Moll: „Wahrscheinlicher ist meiner Meinung nach, dass das Gericht ein Gutachten in Auftrag gibt, das klären soll, wieso die Täter auf das Konto zugreifen konnten.“ Zudem habe die DKB AG nach Angaben von Moll weiterhin Interesse daran, den Rechtsstreit mittels Vergleich zu lösen. Scheinbar aber zu anderen Konditionen, wie der Widerruf vermuten lässt.
