Aktuelle Stellplatzsatzung vor dem Aus
Parken in Kolbermoor bald die Autos alle Straßen zu? – Stadt nach Gesetzesänderung unter Zugzwang
Werden in Kolbermoor bald alle Straßen zugeparkt, weil Bauherren keine Stellplätze mehr vorweisen müssen? Damit dieses Horrorszenario nicht real wird, arbeitet die Stadt gerade an einer neuen Stellplatzsatzung. Auf was sich Häuslebauer und Co. einstellen müssen.
Kolbermoor – Werden in Kolbermoor bald alle Straßenzüge komplett zugeparkt, weil bei Neubauten keine Stellplätze mehr vorgeschrieben sind? Durch eine Gesetzesänderung droht der bisherigen Stellplatzsatzung der Kommune zum 1. Oktober das Aus. So weit will es die Stadt aber nicht kommen lassen und hat daher nun eine abgeänderte Stellplatzsatzung auf den Weg gebracht, die am Dienstagabend (24. Juni) im Bauausschuss vorberaten worden ist. Demnächst soll der Stadtrat dann die neue Regelung in puncto Auto- und Fahrradstellplätze absegnen.
Die Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO), die sich durch das Mitte Dezember 2024 vom Bayerischen Landtag beschlossene Erste und Zweite Modernisierungsgesetz ergeben, setzen zahlreiche Kommunen in Bayern, darunter auch die Stadt Kolbermoor, unter Zugzwang: Denn bislang ist im Regelwerk noch ein Passus enthalten, der Bauherren dazu verpflichtet, auch Stellplätze für das neue Bauwerk bereitzustellen. Doch der Passus wird nach Angaben von Kolbermoors Bürgermeister Peter Kloo (SPD) zum 1. Oktober 2025 gestrichen, was bedeutet: „Wenn unsere Satzung dahingehend nicht verändert wird, dann gibt es für Bauherren keine Pflicht mehr zur Herstellung von Stellplätzen.“
Auch wenn es mittlerweile nach Angaben von Julia Wirth vom Kolbermoorer Bauamt Kommunen im Freistaat gebe, die komplett auf eine Stellplatzsatzung verzichten, sieht die Stadtverwaltung diesen Weg für Kolbermoor nicht geeignet. „Ganz ohne Stellplatzsatzung wird es nicht gehen“, so Wirth, die dem Bauausschuss jetzt eine neue Fassung des Regelwerks präsentierte, die ab 1. Oktober gelten könnte.
Stadtverwaltung hat einige Änderungsvorschläge zur bestehenden Satzung
Im Zuge der Umarbeitung hat die Stadtverwaltung noch einige Änderungen vorgenommen. „Wir setzen nach wie vor zwei Stellplätze pro Wohnung fest“, führte Wirth in Hinblick auf zukünftige Neubauten aus. „Allerdings haben wir immer Besucherparkplätze verlangt. Die sind jetzt mit der Modernisierung weggefallen.“ Wobei Markus Schiffmann (CSU) davor warnte, mit der Anzahl der vorgeschriebenen Stellplätze „zu weit runterzugehen, denn das wäre fernab jeglicher Realität“.
Änderungen schlug die Stadtverwaltung zudem in puncto Ablöse vor. So soll zukünftig die Ablöse eines Stellplatzes, der eigentlich zur Verfügung gestellt werden müsste, beispielsweise aufgrund von Platzproblemen aber nur schwer möglich ist, im gesamten Stadtgebiet möglich sein. Aber: Ob eine Ablöse möglich ist, soll letztlich Bauausschuss oder Stadtrat entscheiden, denn, so Wirth: „Es soll ja keine Willkür geben.“
Politische Gremien sollen entscheiden, ob Ablöse im Einzelfall möglich ist
Was Schiffmann begrüßte: „Dann können wir die Ablöse dort erlauben, wo man der Parksituation auch wirklich Herr wird“, so der CSU-Vertreter. „Denn jetzt gibt es in der Stadt ja bereits Bereiche, wo es mit Stellplätzen eine Katastrophe ist.“ Auch Kloo befürwortet den Schritt, dass die Möglichkeit zur Ablöse im Einzelfall nicht durch die Verwaltung, sondern durch ein politisches Gremium entschieden wird.
Einstellen müssen sich die Bauwerber im Falle einer Ablöse aber auf deutlich höhere Preise. „Wir haben noch nicht genau durchgerechnet, welchen Vorschlag wir demnächst zur Stellplatzablöse unterbreiten werden“, teilte Wirth den Bauausschussmitgliedern mit. „Aber mit 15.000 Euro werden wir nicht mehr auskommen.“
SPD-Vertreterin Dagmar Levin-Feltz richtete ihr Augenmerk hingegen auf die Vorgaben für Fahrradstellplätze. „Bei Einfamilienhäusern sollten die das selbst regeln“, sagte Levin-Feltz. „die zwei Stellplätze pro Einheit bei Mehrfamilienhäusern finde ich aber etwas wenig.“
Einig waren sich Schiffmann und Levin-Feltz beim Thema der seitens der Stadt vorgeschriebenen Überdachung für Fahrradstellplätze, die im Rahmen der Stellplatzsatzung errichtet werden. Denn dort sei es nach Ansicht der beiden Gremiumsmitglieder durchaus sinnvoll, zwischen Bewohner- und Besucherplätzen zu differenzieren. „Wenn jemand bei Regen mit dem Rad jemanden besucht, dann muss er halt eine Tüte mitnehmen, die er über den Sattel ziehen kann“, findet die SPD-Vertreterin.
Wie sieht‘s bei etwaigen Flüchtlingsunterkünften aus?
Leonhard Sedlbauer (CSU) hakte bezüglich der Vorgaben für Flüchtlingsunterkünfte nach, nachdem die Stadt sowohl bei der Umwidmung des Seniorenheims Mangfall in eine Flüchtlingsunterkunft, als auch beim geplanten Neubau an der Rosenheimer Straße unter anderem die aus ihrer Sicht deutlich zu gering angesetzte Zahl an Stellplätzen bemängelt hatte. „Drunter dürfen wir, aber drüber nicht“, stellte Kloo bezüglich der Gesetzgebung fest, was er süffisant als „sehr schlau gemacht“ kommentierte.
Geplant ist nun, die neue Stellplatzsatzung in der Juli-Sitzung des Stadtrats erneut zu diskutieren und im bestmöglichen Fall zu verabschieden, sodass sie am 1. Oktober in Kraft treten kann. Kloo: „Sollte es dann noch Probleme geben, dann hätten wir theoretisch noch den September für die Entscheidung.“