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Bauausschuss verweigert gemeindliches Einvernehmen

Kolbermoor lehnt Flüchtlingsunterkunft ab: Das sind die Gründe

Soll im Kolbermoorer Wohngebiet zwischen Brückenwirt und Zugspitzstraße tatsächlich ein Asylbewerberheim entstehen? Am Dienstag, 14. Februar, fragen besorgte Bürger bei Bürgermeister Peter Kloo nach.
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In eine Flüchtlingsunterkunft soll das Gebäude in der Oberen Breitensteinstraße in Kolbermoor umgewandelt werden. Bisher war hier ein Altenpflegeheim untergebracht. Der Bauausschuss lehnte die Umnutzung ab, da der Besitzer nicht ausreichend Stellplätze nachweisen kann.

Jetzt ist es amtlich: Das einstige „Haus Mangfall“ in der Oberen Breitensteinstraße in Kolbermoor soll eine Flüchtlingsunterkunft werden. Doch der Kolbermoorer Bauausschuss hat die Umnutzung des Gebäudes abgelehnt. Das sind die Gründe.

Von Johannes Thomae und Kathrin Gerlach

Kolbermoor – Die Zukunft des ehemaligen Seniorenheimes „Haus Mangfall“ in der Oberen Breitensteinstraße bewegt die Gemüter schon seit Februar. Damals war ihnen das „Gerücht“ zu Ohren gekommen, dass der Besitzer das Haus nach dem Auszug der Senioren dem Landratsamt als Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung stellen will. Am 14. Februar suchten Anwohner das Gespräch mit Bürgermeister Peter Kloo. Ihre Sorge war, dass „in der Siedlung mit vielen Familien, Kindern, alte Menschen, Grundschule, Spielplätzen, Schwimmbad und Naherholung“ eine „Massenunterkunft das gewachsene soziale Gefüge stören“ könnte.

Im Februar war es nur ein „Gerücht“

Der Bürgermeister hatte zu diesem Zeitpunkt noch keine Informationen vom Landratsamt. Er hatte sich extra noch einmal schlau gemacht. Das Landratsamt, das als zuständige Behörde für die Unterbringung von Flüchtlingen verantwortlich ist, informierte seinerzeit auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen: „Über uns gemeldete Angebote zur Unterbringung von Flüchtlingen geben wir keinerlei Auskünfte. Erst wenn ein Mietvertrag abgeschlossen und absehbar ist, wann eine Belegung erfolgen kann, werden die Rathauschefs der jeweiligen Kommunen informiert“, so Pressesprecher Michael Fischer damals. 

Auskunft über die Zukunft des einstigen „Haus Mangfall“ forderten Kolbermoorer Bürger am 14. Februar vor dem Rathaus ein. Damals hatte der Bürgermeister keine Informationen und das Landratsamt verweigerte jegliche Auskünfte „über gemeldete Angebote zur Unterbringung von Flüchtlingen“, da für das Objekt kein Mietvertrag abgeschlossen war.

Umnutzungsantrag ging am 11. April ein

Auf den Tag acht Wochen später – am 11. April – flatterte ein „Antrag auf Nutzungsänderung eines Altenheims in eine Flüchtlingsunterkunft an der Oberen Breitensteinstraße 2 und 2 a“  ins Kolbermoorer Rathaus. Weitere fünf Wochen später stand dieser nun auf der Tagesordnung des Bauausschusses. Die Senioren aus dem „Haus Mangfall“ waren inzwischen ins moderne Seniorenzentrum am Conradtypark umgezogen.

Bürger erhalten kein Rederecht

Wie sehr das Thema die Kolbermoorer – vor allem natürlich die Anwohner der Siedlung – bewegt, wurde dann auch in der Bauausschuss-Sitzung deutlich. Ist das öffentliche Interesse sonst eher gering, waren diesmal gut 20 Bürger anwesend. Ungewöhnlich war auch, dass einige versuchten, sich am Meinungsaustausch zu beteiligen. Ein Vorstoß, der von Bürgermeister Peter Kloo unterbunden wurde, denn auch wenn die Sitzungen öffentlich sind, haben die Bürger kein Rederecht. Es sei denn, es wird ihnen durch einen extra Ratsbeschluss gewährt.

Bauwerber weist nicht ausreichend Stellplätze aus

Der Redebedarf der Stadträte dagegen war nicht groß. Sie schlossen sich fast einhellig der Auffassung der Bauverwaltung an. Die stellte die baurechtlichen Hürden für die Umnutzung des Gebäudes in der Oberen Breitensteinstraße vom Altenheim in eine Flüchtlingsunterkunft dar. Denn: Für jeden Bau in Kolbermoor gelten ohne Ausnahme die gleichen Regeln – und zwar in allen Punkten.

Dazu gehöre auch der Nachweis von ausreichend Stellplätzen. Deren Zahl habe beim vorliegenden Objekt zwar für ein Seniorenheim ausgereicht, nicht aber für eine Flüchtlingsunterkunft. Diese könne von Belegung und entsprechendem Stellplatzbedarf her in etwa mit einem Studentenwohnheim gleichgestellt werden. Dafür müssten 0,5 Stellplätze pro Bett sowie weitere zehn Prozent Besucherparkplätze vorgehalten werden. Die 14 Stellplätze, die der Bauwerber für die gewünschte Flüchtlingsunterkunft ausweist, reichten nicht aus. Nach Ansicht der Kolbermoorer Bauverwaltung könne deshalb das gemeindliche Einvernehmen für die Umnutzung nicht erteilt werden.

Für Caroline Schwägerl (Grüne) war dieses Argument nicht stichhaltig. Es schien ihr etwas willkürlich ausgesucht: „Ehrlich gesagt, habe ich noch keinen Migranten in einem Auto gesehen.“ Und sie verwies auf die großartige Hilfsbereitschaft, die die Kolbermoorer gegenüber den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine gezeigt hätten. „Ich hätte mir erhofft, dass hiervon auf Dauer und auch für andere Flüchtlinge etwas überbleiben würde.“

Es geht um rechtskonformes Bauen

Bürgermeister Peter Kloo (SPD) betonte, damit sei zweifellos ein großes und wichtiges Thema angesprochen, für das der Bauausschuss aber nicht der richtige Platz sei. Bei der Entscheidung über die beantragte Umnutzung gehe es einzig um rechtskonformes Bauen. Er verwahrte sich ausdrücklich gegen die Behauptung, dass die Frage nach ausreichend Stellplätzen ein Scheinargument sei. Es handle sich vielmehr um verantwortungsvolle und damit vorausschauende Planung.

„Wenn wir es ernst meinen mit der Aufnahme geflüchteter Menschen, dann muss unser oberstes Ziel sein, sie so schnell wie möglich in Arbeit und Brot zu bringen“, betonte der Bürgermeister. „Wer aber Arbeit hat, der wird früher oder später auch ein Auto brauchen, um seinen Arbeitsplatz erreichen zu können.“ Zudem habe die Verwaltung im vorliegenden Fall nur den Stellplatzschlüssel gewählt, der für ein Studentenheim gelte.

Bauausschuss spricht sich gegen Umnutzung aus

Wenn die Stadt in diesem konkreten Fall nicht auf die Stellplätze achte, würden ihr mittelfristig erhebliche Probleme erwachsen, so der Rathauschef. Entscheidend aber sei der Fakt, dass Baugesetze und andere Regelungen – wie etwa die Stellplatzsatzung – für jeden ohne Ausnahme gelten. Würde die Stadt anders handeln, sei es anderen Bauwilligen nicht mehr verständlich zu machen, warum sie für ihr Bauprojekt wegen ein oder zwei fehlender Stellplätze oder einer ungünstigen Grundstücksausfahrt kein gemeindliches Einvernehmen erhielten.

Der Kolbermoorer Bauausschuss lehnte die Umnutzung des ehemaligen Altenheimes „Haus Mangfall“ in eine Flüchtlingsunterkunft ab. Dem Antrag wurde das gemeindliche Einvernehmen mit einer Gegenstimme verweigert. 

Landratsamt erklärt weiteres Prozedere

Wie geht es nun weiter? „Voraussetzung für die Nutzungsänderung des derzeitigen Altenheimes in der Breitensteinstraße zu einer Unterkunft für geflüchtete Menschen ist die Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung“, informiert Ina Krug, Pressesprecherin des Landratsamtes Rosenheim. Der entsprechende Bauantrag des Grundstückseigentümers liege dem Landratsamt vor. „Nachdem die Stadt Kolbermoor ihr Einvernehmen verweigert hat, werden nun in einem nächsten Schritt in der Bauabteilung des Landratsamtes die Ablehnungsgründe überprüft“, erklärt Krug das weitere Prozedere.

Stadt könnte erneut um Stellungnahme gebeten werden

Die Stellungnahme der Stadt Kolbermoor hierzu liege allerdings noch nicht vor. „Sollten die Ablehnungsgründe berechtigt sein, wäre der nächste Schritt die Ablehnung des Bauantrages. Sollten die Ablehnungsgründe nicht gerechtfertigt sein, und eine Nutzungsänderung zu einer Unterkunft für geflüchtete Menschen genehmigungsfähig sein, wird die Stadt Kolbermoor erneut um Stellungnahme gebeten“, so Krug. Der Antrag müsste dann erneut im Bauausschuss behandelt werden. Sollte es trotz eventueller Genehmigungsfähigkeit erneut zu einer Ablehnung durch Kolbermoor kommen, sei es Aufgabe des Landratsamtes als übergeordnete Baubehörde, das Einvernehmen zu ersetzen.

„Da eine erteilte Baugenehmigung Voraussetzung für eine Belegung mit geflüchteten Menschen ist, müssen wir erst das Ende des Verfahrens abwarten“, erklärt Ina Krug, warum das Landratsamt derzeit keine Aussagen zu einer möglichen Belegung oder einem zeitlichen Ablauf machen kann. „Wir bitten um Verständnis.“      

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