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Schraubendreher als Waffe?

Körperverletzung oder Notwehr? Partynacht endet mit Gewalt-Eskalation in Kolbermoor

Wie konnte es zu der Gewalt-Eskalation in Kolbermoor im November 2022 kommen?
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Wie konnte es zu der Gewalt-Eskalation in Kolbermoor im November 2022 kommen?

Haben zwei Brüder aus Bruckmühl bei einer nächtlichen Auseinandersetzung in Kolbermoor überreagiert? Da die Zeugenaussagen weit auseinander gehen, musste nun das Gericht entscheiden. Welche Rolle ein gefährliches Werkzeug spielte.

Kolbermoor – Als die Besucher einer Bruckmühler Diskothek an einem Samstagabend im November 2022 kräftig feierten, ahnte noch niemand, dass die Geschehnisse der Nacht noch Jahre später eine Rolle vor Gericht spielen werden. Denn im Anschluss an den Disko-Besuch, nach 2 Uhr morgens, entschlossen sich zwei Gruppen, noch bei einem Wirt in Kolbermoor einen nächtlichen Imbiss zu sich nehmen. Als die Gruppen mit zwei Fahrzeugen dort eintrafen, war jedoch schon geschlossen.

Während darüber beratschlagt wurde, wie es an diesem Abend weiter gehen soll, sei eine junge Frau aus dem zweiten Wagen von einem der Insassen genervt oder gar belästigt worden. So berichtete sie es später. Präzise konnte sich im Nachgang zwar niemand mehr an den Vorfall erinnern. Jedoch fühlte sich einer der anwesenden zwei Brüder aus Bruckmühl dazu berufen, das von der Frau beschriebene Fehlverhalten zu korrigieren.

Aussagen gehen weit auseinander

Wie sich die Situation dann weiterentwickelte, ist nicht ganz klar. Denn die Schilderungen gehen ab diesem Zeitpunkt auseinander, was offenbar auch mit dem Alkoholkonsum der Betroffenen zusammenhing. Vier Zeugenaussagen sowie die Ausführungen der zwei Angeklagten ergaben jedenfalls kein einheitliches Bild. Laut der Anklage auf gefährliche Körperverletzung soll das Tatopfer, ein 25-jähriger Kolbermoorer, ausgesagt haben, dass er von den Brüdern aus dem Wagen gezerrt und mit Fäusten niedergeschlagen worden sei.

Übereinstimmend berichteten jedoch alle anderen Zeugen, dass zunächst nur der ältere der beiden Brüder, ein 26-jähriger Azubi, zu dem zweiten Wagen gegangen sei. Dieser behauptete, er habe das Tatopfer nur zurechtweisen wollen, dabei aber direkt einen Faustschlag einstecken müssen. Daran erinnerten sich wiederum die anderen Zeugen zumeist nicht.

Einzig der nicht alkoholisierte Fahrer des Wagens, in dem das Tatopfer saß, war einigermaßen dazu in der Lage, die Abläufe der Nacht schlüssig zu schildern. Demzufolge war tatsächlich zunächst der 26-Jährige auf das Tatopfer losgegangen. Als sich im Laufe der Prügelei jedoch herausstellte, dass er seinem Angreifer körperlich überlegen war, was auch bei Gericht deutlich wurde, hatte der jüngere, 24-jährige Bruder eingegriffen. Zu zweit hätten sie dann versucht, den Mann zu überwältigen.

Wollte er einen Schraubendreher als Waffe nutzen?

Da dies jedoch trotzdem nicht gelang, habe der ältere Bruder aus dem Kofferraum seines Wagens einen Schraubendreher geholt, um damit auf den gemeinsamen Gegner loszugehen. Dies hätten zwei andere Anwesende verhindert, indem sie ihm das Werkzeug wegnahmen. Daraufhin suchten die Brüder das Weite. Die Staatsanwältin hielt die Anklage für erwiesen, mit der Ausnahme, dass es erst im Laufe der Auseinandersetzung zu einer gefährlichen Körperverletzung gekommen sei. Nämlich als der zweite Bruder in die Schlägerei eingegriffen habe.

Vorher sei es eine einfache Körperverletzung durch den älteren gewesen. Auch hielt sie die Bedrohung mit dem Schraubendreher für nachgewiesen. So beantragte sie gegen den älteren der Beiden eine Haftstrafe von zehn, gegen den Jüngeren eine solche von 9 Monaten zu verhängen. Beide Strafen könnten zur Bewährung ausgesetzt werden, weil beide nicht vorbestraft sind.

Rechtsanwalt Peter Dürr, der Verteidiger des jüngeren Bruders, beantragte von vorneherein einen Freispruch. Sein Mandant habe seinem Bruder lediglich Nothilfe gewährt. Das damals hochgradig alkoholisierte Tatopfer habe in seiner polizeilichen Aussage nicht nur die Brüder verwechselt, sondern auch ansonsten falsche, beziehungsweise lückenhafte Erinnerungen. Auch bezweifelte der Verteidiger vehement die Aussage des nicht alkoholisierten Hauptbelastungszeugen. Überhaupt handle es sich hier um eine ausgesprochen schlampige Ermittlungsarbeit der Polizei, die eine Reihe von Zeugen gar nicht vernommen habe.

Verteidiger fordern Freispruch für Brüder

Ähnlich sah es der Verteidiger des älteren Bruders, Rechtsanwalt Roland Kuhnigk. Auch er beklagte die vermeintlich mangelhafte Ermittlung durch die Polizei. Dazu hielt auch er es für nicht erwiesen, dass von seinem Mandanten die körperliche Auseinandersetzung ausgegangen sei. Im Gegensatz zu den anderen Beteiligten sei er nüchtern gewesen und habe sich deshalb entsprechend verhalten. Auch er beantragte einen Freispruch.

Das Amtsgericht unter dem Vorsitz der Strafrichterin Dr. Stefanie Oberländer stimmte im Urteil der Staatsanwaltschaft zu. Hielt es ebenfalls für erwiesen, dass die Brüder sich hier schuldig gemacht hatten. Allerdings hielt sie in beiden Fällen sieben Monate Haft für ausreichend und setzte diese zu Bewährung aus. Jeweils 1000 Euro Buße als Bewährungsauflage soll sie zudem daran erinnern, dass dies kein Freispruch sei.

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