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Blick auf Rosenheims Nachbarn

Kita-Engpass im Landkreis Miesbach: Eltern klagten, Freistaat zahlte über 30.000 Euro

Nicht immer und überall gibt es ein ausreichendes Angebot an Kindergartenplätzen.
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Trotz Rechtsanspruchs gibt es nicht immer und überall ein ausreichendes Angebot an Kindergartenplätzen. Im Landkreis Miesbach klagten in den vergangenen zwei Kindergartenjahren deswegen Eltern in fünf Fällen.

In fünf Fällen haben in Rosenheims Nachbarlandkreis Miesbach Eltern erfolgreich Klage eingereicht, weil sie trotz gesetzlichen Anspruchs keinen Kindergartenplatz für ihren Nachwuchs bekommen haben. Wie sieht es im Mangfalltal aus?

Miesbach/Mangfalltal– Spätestens mit der Vollendung des ersten Lebensjahres besteht in Bayern ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Unter Umständen auch schon früher – wenn die Eltern noch in Ausbildung sind, studieren oder schon wieder arbeiten. Doch was, wenn Kommune oder Jugendamt keinen Platz für das Kind zur Verfügung stellen können? Was viele nicht wissen: Eltern haben in diesem Fall die Möglichkeit, ihren Anspruch durch Klage vor Gericht durchzusetzen.

Während es am Verwaltungsgericht München diesbezüglich in der Vergangenheit lediglich zwei Eilverfahren für den Landkreis Rosenheim gegeben habe, haben im Nachbarlandkreis Miesbach bereits mehrfach Eltern von diesem Recht Gebrauch gemacht. Im Kindergartenjahr 2023/2024 wurden nach Angaben des dortigen Landratsamtes insgesamt fünf Klagen von Familien aufgrund des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz eingereicht. Und das offenbar mit Erfolg.

In fünf Fällen musste gezahlt werden

Laut einer Sprecherin des Miesbacher Landratsamtes wurden in fünf Fällen tatsächlich auch Zahlungen an die Eltern geleistet: „Zwei im Kalenderjahr 2023/2024 und drei im Kalenderjahr 2022/2023.“ Insgesamt handelte es sich dabei um eine Summe von 30.079  Euro, wie das OVB auf Nachfrage erfuhr. Zum Prozedere erklärte die Sprecherin: „Im Falle einer Klage nehmen wir zunächst Kontakt mit der zuständigen Wohnortgemeinde auf und prüfen gemeinsam mögliche Platzangebote.“ Doch wisse man auch: „Nicht in jedem Fall kann auch ein Platz garantiert werden.“

Das ist dann der Moment, in dem Eltern darüber nachdenken, den Klageweg zu beschreiten. Ist es der Kommune nicht möglich, einen Platz zur Verfügung zu stellen, können Eltern ersatzweise ihre dadurch anfallenden Kosten geltend machen, zum Beispiel Verdienstausfall oder eine private Betreuung.

Die Voraussetzungen sind, dass sie sich zuvor „angemessen selbst um einen Platz in einer Kita bemüht“ haben, ihr Rechtsanspruch gegenüber dem zuständigen Jugendamt in Bayern erklärt und bei Ablehnung Widerspruch eingelegt wurde. Juristen empfehlen dazu, Anfragen schriftlich zu stellen und sämtliche Korrespondenz aufzubewahren.

Das sagen die Kommunen im Mangfalltal

Klagefälle versuchen die Kommunen aber auch im Mangfalltal grundsätzlich zu vermeiden – und sind allesamt froh, bislang allen Kindern einen Platz bieten zu können, die ihn brauchen. So erklärt Bad Aiblings Bürgermeister Stephan Schlier: „Aktuell gibt es bei uns einen Deckungsgrad von 100 Prozent, was vor allem der Trägervielfalt in Bad Aibling zu verdanken ist. In Ausnahmefällen werden Abkommen mit Einrichtungen außerhalb Bad Aiblings getroffen.“ Die Stadt Kolbermoor sehe sich in der glücklichen Lage, „keine Platzprobleme“ zu haben, heißt es aus dem dortigen Rathaus.

„Entwarnung“ im Westen des Landkreises

Sprecherin Karolin Lohwasser von der Gemeinde Feldkirchen-Westerham gibt ebenfalls „Entwarnung“: „Bisher konnten alle Kinder in unseren Einrichtungen untergebracht werden.“ Sollte dies einmal nicht möglich sein, würde man in Nachbarkommunen nach freien Plätzen anfragen. So handhabt es auch der Markt Bruckmühl nach Angaben seiner Sprecherin Silvia Mischi: „Bei dringendem oder akutem Notfall-Bedarf suchen wir Gastplätze in umliegenden Kommunen.“

Entspannt zeigen sich auch die Gemeinden Bad Feilnbach –„durch Tagesmütter und gute Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden können alle Familien unterstützt werden“ – und Tuntenhausen: „Bis jetzt konnte den Eltern früher oder später immer ein Platzangebot in einer Kita-Einrichtung oder Tagespflege in unserem Gemeindegebiet unterbreitet werden.“

Laut der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts München gab es im Jahr 2024 zum Thema „Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen“ insgesamt neun Klageverfahren und 15 Eilverfahren sowie in 24 Fällen ein gleichzeitiges Klage- und Eilverfahren. Dazu sei ein Vollstreckungsverfahren gekommen. Bezüglich des Landkreises Rosenheim habe es im vergangenen Jahr lediglich zwei Eilverfahren gegeben, bezüglich der Stadt Rosenheim gar keines.

Die momentane Lage im Landkreis Miesbach

Und wie sieht der Landkreis Miesbach die aktuelle Lage? Dort gibt es nach Angaben des zuständigen Landratsamtes derzeit 67 Kindertageseinrichtungen. „Für das Kindergartenjahr 2024/2025 haben sich bislang rund 120 Familien bei uns gemeldet, die Unterstützung bei der Platzsuche benötigen. Ob die Kontaktaufnahme immer auf eine konkrete Absage zurückzuführen ist, können wir nicht beurteilen.“ Jedoch habe es im laufenden Kindergartenjahr, das am 31. August endet, bislang keine Klagen gegeben.

Auch in Bayern besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz.

Da die Vergabephase für das nächste Kindergartenjahr aktuell noch laufe, könne man dazu noch nichts sagen. Jedoch heißt es auch: „Generell beobachten wir, dass es durch Personalengpässe in den Einrichtungen zu Gruppenschließungen kommt, was sich leider auch auf das Platzangebot auswirkt.“

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