Blick in den Rosenheimer Nachbar-Landkreis
Alexander Hufschmid hat für seine Zwillinge Kita-Plätze eingeklagt – und gibt sein Know-how weiter
Vor drei Jahren musste er selbst für seine Zwillinge Kita-Plätze einklagen, heute steht Anwalt Alexander Hufschmid, der in Rosenheims Nachbarlandkreis Miesbach lebt, anderen betroffenen Eltern zur Seite. Welche Ratschläge er hat – und wieso er dennoch lobende Worte für die Kommunen findet.
Rosenheim/Miesbach/Germering – Die meisten Kommunen in der Region sind nach eigenen Angaben in puncto Kita-Plätze gut aufgestellt, wie eine OVB-Recherche jüngst ergeben hat. Doch nicht überall finden Eltern, trotz Rechtsanspruchs, einen Betreuungsplatz für ihr Kind. So fehlen in der Stadt Rosenheim nach Angaben der Stadtverwaltung aktuell alleine 340 Plätze.
Doch was tun, um das Kind doch noch in einer Einrichtung unterbringen zu können? Eine Frage, die sich vor einigen Jahren auch Rechtsanwalt Alexander Hufschmid gestellt hat, der mit seiner Familie in Holzkirchen im Landkreis Miesbach lebt. Wie der 42-Jährige damals reagiert hat, wie er heute mit seiner Kanzlei in Germering (Landkreis Fürstenfeldbruck) andere Eltern unterstützt und wieso es mittlerweile auch Lichtblicke beim Kita-Angebot gibt, dazu hat Hufschmid im OVB-Interview Stellung genommen.
Ihre Kanzlei hat sich unter anderem auf Kita- und Kinderplatzklagen spezialisiert. Wie hoch sind die Erfolgschancen für betroffene Eltern, die keinen Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen?
Alexander Hufschmid: Die Erfolgschancen für betroffene Eltern sind sehr hoch – oft ist eine Klage gar nicht notwendig. Viele Eltern wissen nicht, dass das Jugendamt und nicht die einzelne Kitas oder die Gemeinde für den Rechtsanspruch zuständig sind. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung und verfassen ein individuelles Anwaltsschreiben an das Jugendamt, das häufig schon ausreicht, um einen Betreuungsplatz zu erhalten. In den meisten Fällen reagieren die Behörden darauf sehr schnell und lösungsorientiert. Erst wenn dies nicht zum Erfolg führt, begleiten wir die Eltern auch durch ein gerichtliches Verfahren.
Was war der Antrieb für Sie, sich in dieser Form für Eltern einzusetzen?
Hufschmid: Mein persönlicher Antrieb war die eigene Erfahrung: Vor drei Jahren haben wir für unsere Zwillinge vergeblich einen Kindergartenplatz im Landkreis Miesbach gesucht, nachdem meine Frau nach 2,5 Jahren wieder angefangen hat zu arbeiten. Wir mussten den Platz schließlich einklagen. Dabei erkannte ich, dass unzählige andere Eltern vor denselben Problemen stehen, aber oft nicht wissen, welche Rechte sie haben. Mir wurde klar, dass es einen enormen Beratungsbedarf gibt und viele nicht wissen, wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können. Seitdem biete ich Eltern eine kostenlose Erstberatung an.
Vor allem in kleineren Kommunen verzichten Eltern vielleicht eher auf eine Klage, um nicht Gesprächsthema zu werden. Für Sie nachvollziehbar?
Hufschmid: Das ist absolut nachvollziehbar – in kleineren Kommunen ist der soziale Druck deutlich größer, da jeder jeden kennt. Diese Gedanken hatte ich selbst, als ich die Plätze für meine Kinder eingeklagt habe. Aber es macht einen entscheidenden Unterschied, ob man aus Prinzip klagt oder dazu gezwungen wird, weil das eigene Kind seine Förderung und den Kontakt zu anderen Kindern braucht. Eine Kitaplatzklage ist immer das allerletzte Mittel, nachdem man alle anderen Wege erfolglos versucht hat. Letztendlich geht es um das Wohl unserer Kinder – und dafür müssen Eltern manchmal auch unangenehme Schritte gehen.
Mit welchen Zeitrahmen und mit welchem finanziellen Aufwand müssen Eltern rechnen, wenn Sie versuchen, einen Betreuungsplatz einzuklagen?
Hufschmid: Alle Eltern erhalten von uns zunächst eine kostenlose Erstberatung. Finanziell ist eine Klage für alle Eltern machbar – entweder über die Rechtsschutzversicherung, einen Festpreis von 180 Euro mit Prozessfinanzierer oder durch Prozesskostenhilfe vom Staat. Der Zeitrahmen einer Kitaplatzklage ist sehr überschaubar: Die Klage wird von uns innerhalb weniger Tage eingereicht, und bereits nach wenigen Wochen erfolgt entweder ein Platzangebot oder eine gerichtliche Entscheidung.
Haben Sie das Gefühl, dass die Kommunen den Anspruch auf einen Betreuungsplatz mittlerweile ernster nehmen und sich in den vergangenen Jahren beim Ausbau des Betreuungsangebots etwas getan hat?
Hufschmid: Ja, absolut. Die Kommunen haben in den vergangenen Jahren deutlich mehr Anstrengungen unternommen – es entstanden zahlreiche neue Kinderkrippen- und Kindergartenplätze, bestehende Einrichtungen wurden erweitert und die Betreuungszeiten flexibler gestaltet. Dieser Ausbau zeigt, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz mittlerweile sehr ernst genommen wird. Allerdings bleibt der akute Fachkräftemangel die größte Herausforderung, die den weiteren Ausbau bremst.
Gibt es Maßnahmen, die Eltern aus Ihrer Sicht ergreifen können, bevor Sie den Klageweg beschreiten, wenn sie für Ihr Kind keinen Kita-Platz bekommen haben?
Hufschmid: Das Wichtigste ist eine ordnungsgemäße Anmeldung direkt beim zuständigen Jugendamt. Erst dann beginnt grundsätzlich die gesetzliche 3-Monatsfrist zu laufen. Eine Anmeldung nur bei einzelnen Kitas oder Online-Portalen wie „Little Bird“ reicht oft nicht aus, da diese lediglich die Platzvergabe zwischen Eltern und Kitas koordinieren. Ausführliche Tipps und ein kostenloses Anwaltsschreiben an das Jugendamt erhalten Betroffene von uns unter www.keinkitaplatz.de.