Nach „traumatischem Erlebnis“ in Aschau
„Der tut nichts“ – Aber was, wenn doch? So schützen Sie sich und Ihren Hund vor Attacken
Diese Gassirunde wird sie so schnell nicht vergessen: Auf einem Spazierweg in Aschau im Chiemgau war eine Dame mit ihrem kleinen Hund unterwegs – als ein Schäferhund mit gefletschten Zähnen auf sie zugerannt kam. Eine Hundetrainerin erklärt, wie man sich und sein Tier in dieser Situation am besten schützt.
Aschau im Chiemgau – „Ich weiß, wann ein Hund freundliche Absichten hat und wann nicht“, sagt Sabine M.: „Dieser kam mit gefletschten Zähnen auf mich zu und hatte ganz bestimmt keine freundlichen Absichten.“ Sabine M. war zusammen mit ihrem Hund auf einem morgendlichen Spaziergang in der Nähe des Burgwegs in Aschau unterwegs. „Er kam plötzlich von hinten auf uns zugerannt“, erinnert sie sich. Der Hund sei nicht angeleint gewesen und die Halterin laut ihr mindestens 20 Meter weit weg.
Ein traumatisches Erlebnis
„Reflexartig riss ich meinen Hund hoch und schrie den Schäferhund aus Leibeskräften an, der daraufhin abdrehte“, erinnert sich Sabine M: „Auch wenn das ganze nochmal gut ausgegangen ist, war es ein traumatisches Erlebnis.“ Ein paar Meter weiter bog sie in eine Abzweigung ein, um den Hund samt Halterin vorbeizulassen. „Aber da kam der Schäferhund erneut auf mich und meinen Hund zugestürmt“, schildert sie. „Ich habe ihn daraufhin nochmal angebrüllt, dann ist er wieder abgedreht.“
„Das war sehr gut reagiert“, sagt die Hundetrainerin Andrea Aß von der Hundeschule Höslwang. Sie betont, dass so etwas passieren kann, aber äußerst selten ist. Andrea Aß sagt, dass es nicht immer einfach zu erkennen ist, ob ein Hund wirklich aggressiv ist. „Typische Anzeichen sind gefletschte Zähne und ein fixierender Blick. Auch ein steifer Gang und eine aufstehende Rute können ein Anzeichen sein, aber das kommt ganz auf die Rasse an.“
Groß machen und anschreien
Sollte ein aggressiver Hund auf Sie und ihren Hund zugelaufen kommen, empfiehlt die Hundetrainerin, sich so groß wie möglich zu machen und den Hund mit aller Kraft anzuschreien. „Das fällt vielen gar nicht so leicht, deshalb trainieren wir das, natürlich ohne die Hunde, in unserer Hundeschule“, sagt Aß. „Wenn der Hund trotzdem auf meinen Hund losgeht, dann würde ich immer die Leine loslassen, so hat er die Möglichkeit wegzurennen.“ Sollte es zum Kampf kommen, würde die Fachfrau selbst dazwischen gehen und versuchen, die Hunde zu trennen. „Das ist aber nicht ungefährlich“, betont sie.
Im Anschluss sollten Sie das Gebiet erstmal meiden. „Zum einen, um dem Hund nicht mehr zu begegnen, zum anderen, um selbst nicht mehr Angst haben zu müssen“, sagt Aß. Denn die eigene Angst übertrage sich auch auf den Hund, so die Hundetrainerin
Grundsätzlich sei es wichtig, erstmal den eigenen Hund zu verstehen. Fürchtet er sich vor gewissen Hunden? In dem Fall empfiehlt die Hundetrainerin, den anderen Hundehaltern schon aus der Ferne klarzumachen, dass Sie keinen Kontakt zum anderen Hund möchten. Will der andere Hundehalter nicht hören, greift Aß gerne zu einem kleinen Trick. „Ich sage dann manchmal, meiner hat die Flöhe, das funktioniert immer“, schmunzelt sie.
Leinenpflicht nicht verhältnismäßig
Hilft all das nicht, und es kommt zu einem Kampf, empfiehlt Aß im Nachhinein die Gemeinde über diesen Hund zu informieren. Sabine M. hat in ihrem Fall auch die Gemeinde informiert. „Die Gemeinde fand aber, dass eine Leinenpflicht nicht verhältnismäßig wäre“, sagt sie: „Muss immer erst was passieren, bevor etwas getan wird?“
Simon Frank, der Bürgermeister der Gemeinde Aschau im Chiemgau erklärt, dass eine Leinenpflicht dann verordnet wird, wenn von dem Hund eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Diese wird „in der Regel nach Anhörung eines Sachverständigen ausgesprochen.“ Derzeit hat die Gemeinde noch keinen Sachverständigen eingeschaltet. „Beschwerden kommen ab und zu vor, diese können in der Regel im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Beteiligten geklärt werden“, sagt der Bürgermeister. Aktuell liegen der Gemeinde keine weiteren Beschwerden vor. Über das weitere Vorgehen in diesem konkreten Fall werde unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit entschieden, so Frank.