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Gemeinderat informiert sich über nächste Schritte

„Operation am offenen Herzen“: Was mit Altlasten im Trinkwasser-Brunnen in Aschau im Chiemgau passiert

Aus einem Wasserhahn fließt Wasser. (Symbolbild)
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Trinkwasser (Symbolbild)

Während die Bevölkerung weiter mit Trinkwasser versorgt wird, muss der Fassungsbereich des Brunnen III in Aschau saniert werden. Dort wurden Altlasten gefunden, die abtransportiert werden müssen, wie dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mitgeteilt wurde.

Aschau – „Wir werden in den nächsten Monaten eine Operation am offenen Herzen durchführen müssen“, sagte Bürgermeister Simon Frank (Zukunft für Aschau) in Bezug auf die Wasserversorgung in der jüngsten Sitzung des Aschauer Gemeinderats. „Die Altlasten im Fassungsbereich Brunnen III Haindorf der Aschauer Wasserversorgung müssen entfernt werden, während der Brunnen weiter genutzt wird und die Bevölkerung aus diesem Brunnen mit Trinkwasser versorgt wird.“

Hohe Kosten

Dazu wird die Verwaltung viel Geld in die Hand müssen, so der Rathaus-Chef. „Voraussichtlich müssen wir einen mittleren sechsstelligen Betrag für den Aushub, die Sortierung, den Abtransport und die Wiederauffüllung des Gebietes aufwenden.“ Die anfallenden Kosten werden über den Wasserpreis von allen Beziehern der gemeindlichen Wasserversorgung bezahlt werden, deshalb wird der Haushalt der Gemeinde damit zunächst nicht belastet.

Das Trinkwasser in Haindorf wird aktuell noch engmaschiger untersucht. Es gab bisher keinerlei negative Auffälligkeiten, auch mittelfristig sind keine zu erwarten.

Teils faustgroße Schwarzdeckenreste gefunden

Der Sachverständige Diplom-Geophysiker Thomas Hirschmann vom Ingenieurbüro GeoPol trug dem Gemeinderat das Ergebnis der Erkundungsgrabungen vor und zeigte die Möglichkeiten zur Behebung der Schäden auf. Im Rahmen der Erstellung der Leitungsgräben am Brunnen III zum Hochbehälter wurde im Boden auffälliges Material vorgefunden, darunter Bauschutt und Schwarzdeckenreste mit teerhaltigem Geruch. Es ließ sich nicht klären, wer für die Aufschüttungen verantwortlich war und wann sie gemacht wurden.

Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim stellte aufgrund der Bodenbelastung die Forderung, die verunreinigten Bereiche durch einen Bodenaustausch zu sanieren.

Im Umkreis um die Brunnen wurden über das Ingenieurbüro an elf Stellen Bodenproben genommen. Dabei wurde festgestellt, dass die Auffüllungen zwischen 30 und 80 Zentimeter tief waren. Die Schürfstellen wurden rund 40 Zentimeter tiefer bis zum gewachsenen Boden angelegt, um sicherzustellen, dass alle Schadstellen in ihrer Ausdehnung erkannt werden.

Hirschmann erklärte, dass das Auffüllmaterial im gesamten Fassungsbereich flächig aufgebracht wurde. Es bedeckt rund 78 Prozent des Fassungsbereichs der Haindorfer Brunnen. Die Auffüllung enthielt Schwarzdeckenreste von Sandkorngröße bis zur Faustgröße, dazu geringe Anteile an Ziegel-, Glas-, Metall und Keramikresten. Die darunter befindlichen Grundwasser schützenden Deckschichten sind feinkörnig.

Langfristig sind Maßnahmen nötig

Hirschmann kam zu dem Ergebnis: „Kurz- bis mittelfristig ist ein Schadstoffeintrag aus der Auffüllschicht in das Grundwasser nicht zu erwarten.“ Langfristig könne eine Prüfwertüberschreitung am Ort der Beurteilung nicht ausgeschlossen werden. Deshalb seien Maßnahmen zur Minderung des Gefährdungspotentials und damit zu einer langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung erforderlich.

Die Bodenaustauschmaßnahmen müssen durchgeführt werden, während die Trinkwasserversorgung weiter läuft. Hirschmann empfiehlt daher, die Bodeneingriffe nur bei trockener Witterung durchzuführen. Er wies auf geeignete Bagger und Kipper für die Arbeiten und den Abtransport hin, um den Einsatzzeitraum sowie eine Beschädigung der Deckschichten so gering wie möglich zu halten. Das Aushubmaterial werde zu einer Bereitstellungsfläche außerhalb des Wasserschutzgebietes gebracht und sortiert. Im Anschluss ist die Grube wieder mit geeignetem Material zu verschließen sowie mit dem vorhandenen Oberbodenmaterial zu bedecken.

Zur Beweissicherung möglicher qualitativer Auswirkungen wird eine tägliche Beprobung der Brunnen I, II und III vorgeschrieben. Weitere Wasserproben sind im wöchentlichen Abstand bis zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme vorgeschrieben.reh/JF

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