Leistungsfähigkeit gefährdet?
Hohe Verschuldung: Warum es Ramerberg finanziell dreckig geht und was jetzt passiert
Kleines Ramerberg, große Sorgen – auch finanziell. Die Haushaltslage: „äußerst ungünstig“. Das Urteil der rechtlichen Prüfung: besorgniserregend. Das sagt das Landratsamt.
Ramerberg – Düstere Mienen gab es gleich zu Beginn der jüngsten Sitzung des Ramerberger Gemeinderats. Denn es ging um das Geld, beziehungsweise das nicht vorhandene Geld. Der Haushalt für 2024 und der Finanzplan bis 2027, erklärte Bürgermeister Manfred Reithmeier (UWR), sei vom Landratsamt rechtlich geprüft worden. „Jetzt ist das Schreiben dazu eingegangen“, sagte Reithmeier. Geschäftsstellenleiter Maximilian Brockhoff verlas die Stellungnahme in öffentlicher Sitzung. Diese ist jedoch alles andere als positiv.
„Die Haushaltslage der Gemeinde Ramerberg ist im Haushaltsjahr 2024, wie auch im übrigen Finanzplanungszeitraum als äußerst angespannt und der finanzielle Spielraum als ungünstig zu bewerten“, heißt es in dem Schreiben, das der Wasserburger Zeitung vorliegt, gleich zu Beginn. Der erforderliche Haushaltsausgleich sei nur durch eine Rücklagenentnahme zu gewährleisten. Die erforderliche Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögensetat, sodass laufende Kredite getilgt werden können, werde nicht erwirtschaftet, stattdessen sei sogar eine Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshauslt erfolderlich.
Ein „äußerst ungünstiges“ Ergebnis
Die sogenannte „finanzielle Bewegungsfreiheit“: In Ramerberg ist sie nicht vorhanden. Laut dem Landratsamt wird diese dadurch ermittelt, dass die bereinigte Zuführung an den Vermögenshaushalt ins Verhältnis zum bereinigtem Ergebnis des Verwaltungshaushalts gesetzt wird. Ziel sei es, eine möglichst hohe Prozentzahl zu erreichen. Bei einem Wert von 15 Prozent spreche man von einem „günstigen“ Ergebnis. Werte zwischen 15 und fünf Prozent seien „zufriedenstellend“, unter fünf Prozent sei das Ergebnis als „ungünstig“ zu beurteilen. Negative Werte seien „äußerst ungünstig“. Ramerberg erreichte laut dem Schreiben einen Wert von -11,37 Prozent. Ein „äußerst ungünstiges“ Ergebnis also.
Für das Landratsamt steht deshalb laut der Rechtsprüfung fest: „Eine Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde Ramerberg ist nicht auszuschließen.“ Noch deutlicher wird die Stellungnahme im nächsten Satz. Hier heißt es: „Für künftige Jahre erscheint die dauernde Leistungsfähigkeit nach heutiger Sicht gefährdet, da auch in den kommenden Jahren die Mindestzuführung nicht erreicht werden kann.“
Über 1.000 Euro Pro-Kopf-Verschuldung
Immerhin: Die Mindestrücklage – vorgeschrieben sind ein Prozent der Ausgaben des Verwaltungshaushalts – bleibe für den gesamten Zeitraum bis 2027 gegeben, obwohl eine Rücklagen-Entnahme angedacht sei, um die Investitionen zu finanzieren. Allerdings sei angedacht, dass weitere Investitionen mit Kreditaufnahmen finanziert werden. Wie dem Schreiben des Landratsamts zu entnehmen ist, beläuft sich der Schuldenstand am Ende von 2024 auf voraussichtlich 1,53 Millionen Euro, einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.069 Euro. „Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden liegt hier bei rund 749 Euro. Der Verschuldungsgrad der Gemeinde Ramerberg ist damit 1,4-mal so hoch“, so das Landratsamt. Bis Ende 2027 belaufe sich der Schuldenstand auf 2,1 Millionen Euro, also auf eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.453 Euro.
Eine Genehmigung von Krediten sei allerdings nur möglich, wenn die Mindestzuführung an den Vermögensetat erwirtschaftet werde und der Haushaltsausgleich gewährleistet sei. „Kredite zum Ausgleich des Haushalts, wie sie derzeit in den Jahren 2026 und 2027 vorgesehen sind, sind nicht genehmigungsfähig“, so das Landratsamt.
Um einer „völligen Einschränkung des finanziellen Spielraums entgegenzuwirken“ wird Ramerberg seitens des Landratsamtes dazu angehalten, dem „Grundsatz der Einnahmebeschaffung und der Ausschöpfung aller Einsparmöglichkeiten besondere Bedeutung beizumessen“. Die Gemeinde solle sich, so die Behörde, auf „unabweisbare Ausgaben beschränken“ und nur finanzielle Leistungen erbringen, zu denen sie „rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.“
Freiwillige Ausgaben sind „sehr kritisch“ zu prüfen
Ausgaben im freiwilligen Bereich seien „einer sehr kritischen Prüfung zu unterziehen und in vertretbarer Weise auf das vor Ort notwendige Maß zu reduzieren.“ Auch bei der Erfüllung von Pflichtausgaben seien die Grundsätze der „Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“ verstärkt zu berücksichtigen.
„Ziel muss es sein, wieder eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt zu erwirtschaften“, so das Landratsamt. Zu diesem Zweck sollten Ausgaben auf ihre Notwendigkeit geprüft werden.
Ähnliche Situation schon 2023
Diese Forderungen sind dabei nicht neu. Bereits 2023 hatte sich das Landratsamt in seiner damaligen Stellungnahme ähnlich geäußert. Der Umgang mit dem Schreiben im vergangenen Jahr hatte in Ramerberg für große Diskussionen gesorgt, denn es war nicht öffentlich bekannt gemacht worden. Stattdessen waren der Haushalt und die Stellungnahme der Rechtsaufsicht mehrfach in nicht-öffentlicher Sitzung diskutiert worden. Auch den Gemeinderäten war das Schreiben nicht zugeschickt worden. In diesem Zusammenhang scheint es nun Einlenken in Ramerberg zu geben. „Ihr bekommt das Schreiben gleich nach der Sitzung per Mail“, versprach Bürgermeister Reithmeier nach der öffentlichen Verlesung den Gremiumsmitgliedern. Diese nahmen die Ausführungen mit düsteren Mienen nickend zur Kenntnis.