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Über 400 Unterschriften eingereicht

„Nicht euer Ernst“ – Bürgerbegehren zum Sportplatz in Zellerreit: Ramerberg ringt um Lösung

Kommt der Bürgerentscheid? Hunderte Unterschriften übergaben (von links) Sascha Otten, Gabriele Reich und Josef Kurzmeier an Geschäftsstellenleiter Maximilian Brockhoff. Sie kämpfen für den Sportplatz in Zellerreit.
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Kommt der Bürgerentscheid für den Sportplatz in Zellerreit? Hunderte Unterschriften übergaben (von links) Sascha Otten, Gabriele Reich und Josef Kurzmeier an Geschäftsstellenleiter Maximilian Brockhoff.

Kommt der Bürger-Entscheid in Ramerberg? Der Gemeinderat hat über das Bürgerbegehren „Zulassung eines Sportplatzes in Zellerreit“ diskutiert. Warum die Entscheidung nicht so einfach ist und wie sich das Gremium entschieden hat.

Ramerberg – Kommt der Bürgerentscheid für den Sportplatz in Zellerreit – und damit der erste in der Verwaltungsgemeinschaft Rott-Ramerberg? Das hatten sich in der jüngsten, gut besuchten Sitzung des Ramerberger Gemeinderats viele Bürger gefragt. Die Antwort darauf gab es aber noch nicht. Der Grund: Die Fragestellung des Bürgerbegehrens, das der Sportverein Ramerberg am 21. März eingereicht hatte. Sie lautet: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Ramerberg einen qualifizierten Bebauungsplan für einen Sportplatz-Standort in Zellerreit (neben der vorhandenen Stockschieß- und Tennisanlage) mit der Zielrichtung aufstellt, drei Fußball-Spielfelder (zwei Großfelder mit der Möglichkeit von Flutlicht sowie ein Kleinfeld) samt Umkleidegebäude mit Toiletten/Duschen und Stellplätzen zuzulassen und den Flächennutzungsplan, soweit er dem vorstehenden Bebauungsplan entgegenstehen sollte, anpasst?“

Wie Maximilian Brockhoff, Geschäftsstellenleiter der VG Rott-Ramerberg, erklärte, sei sich die Verwaltung „nicht sicher, ob die Formulierung rechtlich zulässig ist“. Es gehe insbesondere um den Teil „mit dem Flächennutzungsplan“, so der Geschäftsstellenleiter, „denn dann würde der Gemeinde vorweggegriffen“. Heißt: Bei einer Bauleitplanung – wie der für den Sportplatz in Zellerreit – müssten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit miteinbezogen werden. Die Stellungnahmen, die von den Beteiligten abgegeben werden, würden dann in der Verwaltung abgewogen. Das sei nicht mehr möglich, wenn dies durch das so vorliegende Bürgerbegehren verhindert werde, erklärte Brockhoff.

„Nicht eindeutig“

Der Geschäftsstellenleiter erklärte, dass es zwei ähnliche Fälle aus den Jahren 2010 beziehungsweise 2012 gebe, in denen das Gericht einmal dafür und einmal dagegen entschieden habe. „Es ist also nicht eindeutig, ob das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist.“ Sein Vorschlag: Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen, um die Formulierung prüfen zu lassen. Sollte sie nämlich zulässig sein und der Gemeinderat das Begehren trotzdem ablehnen, könnte der Sportverein klagen, so Brockhoff.

Bernd Stawiarski (parteifrei) fragte nach, ob es nötig sei, einen Anwalt einzuschalten. „Bei den beiden Bürgerbegehren zum Solarpark in Perfall oder zur Deponie in Babensham wurde das Landratsamt, beziehungsweise der Bayerische Gemeindetag um Rat gefragt. Wir sollten einen Fragenkatalog formulieren und diesen beim Gemeindetag einreichen“, schlug er vor. Fabian Tretter (UWR) erinnerte daran, dass der Gemeinderat „nur einen Monat Zeit“ habe, um über die Zulässigkeit zu entscheiden. Das bestätigte Bürgermeister Manfred Reithmeier (UWR). „Es pressiert“, verdeutlichte er. „Deswegen wollen wir einen Anwalt einschalten, um das Bürgerbegehren prüfen zu lassen. Das kann durch den Rechtsbeistand schnell geschehen. Wer weiß, wie lange die Behörden dafür brauchen“, so der Rathauschef.

Magnus Steinmüller (UWR) fragte nach, ob es Erfahrungswerte gebe, wie groß der Verwaltungsaufwand für einen Bürgerentscheid sei und welche Kosten es verursachen würde, einen Anwalt einzusetzen. Daraufhin entgegnete Tretter „Wenn der Entscheid zulässig ist, ist es egal, was es kostet und welchen Aufwand es macht – es muss erledigt werden“. Die Kosten für den Anwalt setzte die Verwaltung mit 8.000 Euro an, was Stawiarski mit „nicht euer Ernst“ kommentierte. Reithmeier meinte daraufhin: „Es muss rechtlich passen“. Der Gemeinderat entschied sich schlussendlich mehrheitlich dafür, einen Rechtsbeistand zu beauftragen. Dafür soll eine Summe von 5.000 Euro bereitgestellt werden. Der Beschluss fiel mit drei Gegenstimmen.

„Niemand anwesend“

Weiter sei beanstandet worden, dass weder Reithmeier, noch sein Stellvertreter bei der Unterschriftenübergabe für das Bürgerbegehren in der Verwaltung Rott anwesend gewesen wären, teilte der Rathauschef in der Sitzung mit. „Ich habe mit dem Vorsitzenden des Sportvereins gesprochen und darum gebeten, den Termin zu verschieben, weil wir ihn nicht wahrnehmen konnten. Das ging leider nicht. Wir haben uns deshalb entschuldigt und darum gebeten, das publik zu machen. Das ist nicht passiert“, erläuterte Reithmeier die Situation aus seiner Sicht. „Wirklich sehr schade“.

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