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Streit um Fußballplatz geht in nächste Runde

Bürgerentscheid zum Sportplatz in Zellerreit: Das sind die Details des Showdowns in Ramerberg

Kommt der Bürgerentscheid? Hunderte Unterschriften übergaben (von links) Sascha Otten, Gabriele Reich und Josef Kurzmeier an Geschäftsstellenleiter Maximilian Brockhoff. Sie kämpfen für den Sportplatz in Zellerreit.
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Er kommt: der Bürgerentscheid für den Sportplatz in Zellerreit. Hunderte Unterschriften übergaben (von links) Sascha Otten, Gabriele Reich und Josef Kurzmeier an Geschäftsstellenleiter Maximilian Brockhoff.

Es ist amtlich: Der Bürgerentscheid in Ramerberg zum Sportplatz Zellerreit wird kommen. Wann die Bürger das Wort haben, was die UWR als Sportplatz-Gegnerin dazu sagt und worüber genau die Ramerberger eigentlich abstimmen.

Ramerberg – Der Zuschauerraum bei der jüngsten Sitzung im Ramerberger Gemeinderat war wieder einmal gut gefüllt, wie immer, wenn es um das Thema Sportplatz geht. Die gesamte Vorstandschaft des Sportvereins Ramerberg (SVR) war anwesend, um der Entscheidung zum vom SVR gewünschten Bürgerentscheid „Zulassung eines Sportplatzes in Zellerreit“ beizuwohnen.

Maximilian Brockhoff, Geschäftsstellenleiter der Verwaltung von Rott und Ramerberg, erinnerte an die Diskussion in der März-Sitzung. 433 Unterschriften hätten die Initiatoren des Bürgerbegehrens gesammelt, davon seien 416 gültig gewesen. „Das Quorum für die Unterschriften wurde damit deutlich überschritten“, so Brockhoff. „Wir waren uns aber nicht sicher, ob die Frage so zulässig ist oder ob das gemeindlich Ermessen hier nicht zu groß beschnitten wird“, so Brockhoff. Die Verwaltung habe nun Rücksprache mit dem Anwalt des Sportvereins, mit der Rechtsaufsicht des Landratsamts Rosenheim und dem bayerischen Gemeindetag gehalten. Alle drei hätten die Frage als „in Ordnung“ eingestuft. „Wir wissen nicht, wie es wäre, wenn wir tatsächlich vor Gericht gehen würden.“ Doch nach Rücksprache mit allen relevanten Behörden empfehle die Verwaltung nun, die Fragestellung zum Bürgerentscheid als zulässig zu betrachten.

Datum: 9. Juni

Brockhoff empfahl weiterhin, den Termin für den Bürgerentscheid auf das Datum der Europawahl, also den 9. Juni zu legen, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Der Gemeinderat könne sich dazu entscheiden, Briefwahl-Möglichkeiten einzuschränken oder Porto für den Rückversand der Unterlagen zu verlangen. Dies sahen jedoch alle Mitglieder des Gemeinderats als nicht zielführend an. „Bei einem Bürgerentscheid wollen wir so viele Meinungen wie möglich einholen und abbilden. Ich halte es für unabdingbar, dass wir Briefwahlen anbieten und auch den Rückversand zahlen, sonst stimmen womöglich weniger Bürger ab“, meinte zweiter Bürgermeister Magnus Steinmüller (UWR).

UWR sieht Frage weiterhin kritisch

Bürgermeister Manfred Reithmeier (UWR) kündigte an, dass auch seine Wählergemeinschaft – ihres Zeichens Gegner des Sportplatzes in Zellerreit – einem Bürgerentscheid zustimmen werde, jedoch wollte die UWR einige Punkte im Protokoll mit aufgenommen wissen.

Zum einen, so Reithmeier, habe er sich telefonisch vom Anwaltsbüro „Labbe & Partner“ beraten lassen, das die Fragestellung weiterhin als kritisch betrachten würde. Weiterhin gebe zum Standort Zellerreit immer noch die Alternativen Unterkatzbach und Ramerberg – der SVR hatte den Entschluss zum Bürgerbegehren mehrfach damit begründet, dass der Standort Zellerreit alternativlos sei. Zudem müssten beim Standort Zellerreit neue Gutachten in Auftrag gegeben werden, da die meisten bereits vor fünf Jahren erstellt worden seien. „Vor allem beim Naturschutz hat sich hier einiges geändert“, so Reithmeier. Die Kosten für die Gemeinden seien bis heute nicht bekannt. Der Bürgermeister verwies im Namen der UWR hierzu auf die aktuell kritische Haushaltslage der Gemeinde.

Schlussendlich stimmte das Gremium aber einstimmig dem Bürgerentscheid zu. Damit haben am 9. Juni die Ramerberger das Wort.

Entscheidung „nur“ über Aufstellungsbeschluss

Sollte sich die Bürger für den Sportplatz in Zellerreit entscheiden, so gilt der positive Ausgang des Bürgerentscheids als Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Das heißt, das Verfahren würde neu aufgerollt werden. Die entsprechenden Gutachten beispielsweise zu den Themen Naturschutz, Bodenbeschaffenheit und Immissionen – soweit nicht schon vorhanden – müssten neu eingeholt werden. Auch weitere Träger öffentlicher Belange wie das Landratsamt und Nachbargemeinden müssten erneut gehört werden. Ein positiver Bürgerentscheid ersetzt also nicht den vollständigen Bebauungsplan. Das betonte auch Geschäftsstellenleiter Brockhoff. „Wenn es in der Abwägung einen Grund gibt, warum der Bebauungsplan nicht weiterverfolgt werden kann, hat der Gemeinderat weiterhin die Möglichkeit, den Plan abzulehnen“, so Brockhoff.

Ein negatives Ergebnis des Bürgerentscheids würde im Übrigen bedeuten, dass der Gemeinderat auf den betroffenen Flächen zunächst keinen anderen Aufstellungsbeschluss fassen darf. Also nicht bauen darf, egal was. Daran wäre das Gremium ein Jahr gebunden.

Sportverein zeigt sich erfreut

Vorsitzender Andreas Baumgartner zeigte sich nach der Sitzung erfreut über den positiven Ausgang. Allerdings habe er eine solche Entscheidung bereits erwartet. Der Gemeinderat hätte nicht ablehnen können, das wäre fatal für den Ruf des Gremiums gewesen. „Es hat ja nichts dagegen gesprochen.“ Nun gehe es für den Sportverein in den Wahlkampf. Kommende Woche sei dazu ein Treffen im SVR geplant, um die Möglichkeiten zu besprechen. „Es wird anstrengend“, gab Baumgartner zu, doch der Sportverein sei entschlossen, den Wahlkampf durchzuziehen.

Die Frage des Bürgerentscheids

Die Frage des Bürgerentscheids wird wortgleich mit der des Bürgerbegehrens sein. Sie lautet wie folgt: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Ramerberg einen qualifizierten Bebauungsplan für einen Sportplatz-Standort in Zellerreit (neben der vorhandenen Stockschieß- und Tennisanlage) mit der Zielrichtung aufstellt, drei Fußball-Spielfelder (zwei Großfelder mit der Möglichkeit von Flutlicht sowie ein Kleinfeld) samt Umkleidegebäude mit Toiletten/Duschen und Stellplätzen zuzulassen und den Flächennutzungsplan, soweit er dem vorstehenden Bebauungsplan entgegenstehen sollte, anpasst?“

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