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Schule führte kürzlich „Nutzungsordnung“ ein

Hessen plant, Österreich will: Wie gut funktioniert das „Handy-Verbot“ am Gymnasium Bad Aibling?

Die Handy-Nutzung in der Schule kann ablenkend sein.
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Die Handy-Nutzung in der Schule kann ablenkend sein. (Symbolfoto)

Seit gut sechs Wochen gilt am Gymnasium Bad Aibling eine neue Regelung, die die Nutzung von Handys vorgibt – und für die Jüngeren auch verbietet. Ein Thema, das vielerorts heiß diskutiert wird. Doch wie klappt die Umsetzung an der Aiblinger Schule?

Bad Aibling – Selten hat das Thema Handy-Verbot so stark polarisiert wie in diesen Tagen. Weil Smartphones nicht nur zum Telefonieren genutzt werden, sondern gerade auch Schüler vehement ablenken und Einfluss auf das soziale Miteinander nehmen können, wird vielerorts über einheitlichere Regelungen diskutiert. Im Raum steht dabei immer wieder auch ein generelles Handy-Verbot an Schulen. Am Gymnasium Bad Aibling hat man bereits vor über einem Monat weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die Smartphone-Nutzung im Schulalltag zu regeln. Doch wie funktioniert das bisher?

Vorneweg: Das Thema beschäftigt Politik und Schulwesen vielerorts. So soll etwa im benachbarten Bundesland Hessen ab dem kommenden Schuljahr die private Nutzung von Handys in Schulen verboten werden. In Österreich soll laut Beschluss der neuen Bundesregierung ein bundesweites Handy-Verbot in den ersten acht Schulstufen bereits ab Mai gelten. Doch welchen Erfolg können solche Maßnahmen wirklich bringen?

Handy-Verbot ist nicht gleich Handy-Verbot

Die ersten Erfahrungen hat man damit nun am Gymnasium Bad Aibling gemacht. Seit dem 10. Februar gilt dort eine Nutzungsordnung für digitale Endgeräte, die auch vom Schulparlament, dem Lehrer, Schüler und Eltern angehören, abgesegnet wurde. „Im Kern der Regel geht es während der Schulzeit darum, die digitalen Endgeräte nur noch für Unterrichtszwecke zu nutzen“, hatte Schulleiter Mark Lörz zu Beginn der neuen Ordnung gegenüber dem OVB erklärt. Doch die Regelung gleicht keinem generellen Handyverbot, sie muss vielmehr differenziert betrachtet werden.

Während die älteren Schüler der Oberstufe weiterhin auch außerhalb des Unterrichts zu ihren Smartphones oder Tablets greifen dürfen, sollen die Schüler der Unterstufe ihre Handys nur noch zum Telefonieren nutzen können, was auch durch speziell konfigurierte Apps auf den Geräten gewährleistet wird. Zusätzlich wurde die Aula samt dem kompletten Erdgeschoss, wo sich in der Pause sehr viele Schüler aufhalten, zur „bildschirmfreien Zone“ erklärt. Hier gilt das „Verbot“ also für alle Schüler gleichermaßen.

Erst Testphase, jetzt strenge Umsetzung

Notwendig wurde die Nutzungsordnung am Gymnasium, das generell Mediennutzung sehr offen gegenübersteht, weil sich auch hier nicht zuletzt Eltern vermehrt besorgt geäußert hatten. Demnach müsse auch dem Schutz vor Mediensucht und den Gefahren, die Smartphones und Co. inklusive Social Media bergen, mehr Gewicht bekommen. Bis zu den Faschingsferien galt eine Art „Testphase“, in der die Schüler beim Erwischen nur ermahnt wurden. Mittlerweile wird die Nutzungsordnung vollumfänglich umgesetzt, sprich Handys werden teilweise zeitweise eingezogen. Und wie klappt das?

Während zuletzt einzelne Eltern gegenüber dem OVB von sehr guten Erfahrungen berichteten, hatte auch der Elternbeirat bereits nach den ersten Tagen positive Rückmeldungen erhalten. Hinter der neuen Regelung stecke vor allem auch der Wunsch der Eltern, die Kommunikation der Kinder und das Zwischenmenschliche, das durch die Handynutzung teils verloren gegangen sei, wieder zu fördern. „Denn teilweise haben wir Fünftklässler, die ihre Schulkameraden gar nicht mehr richtig kennenlernen, die zu jedem Stundenwechsel auf ihr Handy schauen müssen“, hatte hierzu Sabine Eder, Vorsitzende des Elternbeirats, erklärt.

Schulleiter Lörz: „Nur positive Rückmeldungen“

Und nach gut sechs Wochen lässt sich auch aus Sicht der Schule ein klarer Trend erkennen. „Bisher bekommen wir von Kollegen und Eltern eigentlich nur positive Rückmeldungen“, sagt Schulleiter Mark Lörz. Insbesondere zeigten sich Eltern dankbar, dass die Schule diesen Weg gegangen ist. Positiv: „Wir beobachten tatsächlich, dass die Schüler wieder mehr miteinander sprechen, zusammen spielen, sich in Gruppen aufhalten und auch draußen im Pausenhof wird wieder mehr gemeinsam gemacht“, so Lörz.

Schulleiter Mark Lörz spricht über die neue Regelung zur Handynutzung am Gymnasium Bad Aibling.

Und auch was die Verstöße angeht, verzeichne man „sehr überschaubare Zahlen“, weiß der Schulleiter. So halte sich der Großteil der Schüler problemlos an die Nutzungsordnung. „Es funktioniert nach kurzer Zeit tatsächlich deutlich besser als erwartet.“ Unterstützend hatten am ersten Schultag nach den Faschingsferien alle Klassenlehrer noch einmal auf die Regelung hingewiesen. Auch machten etwa Poster in der Aula mit der Aufschrift „Handyfreie Zone“ auf die Ordnung aufmerksam.

Für Lörz ist jedoch auch klar, dass es sich dabei lediglich um einen ersten Schritt handelt und man in Zukunft sicher noch einige Veränderungen erleben könnte. „Man muss natürlich immer auch aufpassen, dass man das Thema nicht eindimensional betrachtet.“ Dennoch scheinen Schulen wie das Aiblinger Gymnasium ihrer Zeit ein Stück weit voraus zu sein. Denn der Wunsch nach Veränderung, gerade im Hinblick auf mögliche Zusammenhänge zwischen Medien und psychosomatischen Problemen, ist vielerorts hörbar.

Klare Forderung des Bayerischen Elternverbands

Ganz aktuell fordert etwa der Bayerische Elternverband (BEV) dringende Regularien zur Smartphone-Nutzung an Schulen. Deren Landesvorsitzender Martin Löwe erläutert in einer Pressemitteilung, dass den BEV immer häufiger Schilderungen von besorgten Eltern und resignierten Lehrkräften erreichten, die das große Ablenkungspotenzial von Smartphones im Unterricht und die Schwierigkeit der Durchsetzung eines Nutzungsverbots aufzeigen. 

Demnach gebe es zwar bereits ein bayerisches „Handyverbot“, das grundsätzlich nicht das Mitbringen des Smartphones in den Unterricht verbietet, sondern lediglich dessen Nutzung, sofern die Lehrkraft nicht ausdrücklich anderes gestattet. Außerhalb des Unterrichts sei es aber Angelegenheit der Schulgemeinschaft, über generelle Ausnahmeregelungen zu entscheiden. „Somit liegt der ‚Schwarze Peter‘ bei den Schulen beziehungsweise der einzelnen Lehrkraft“, bedauert Löwe. Ihm scheine der Druck der Schüler und deren Eltern mancherorts so groß zu sein, dass die Schule das Nutzungsverbot schlicht aufhebt, um dem notwendigen Diskurs zu entgehen.

Der BEV fordert deshalb mehr Unterstützung für die Schulen. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Verwahren von Smartphones in Handygaragen oder verschließbaren Handytaschen während des gesamten Schultags würde demnach die Geräte aus dem Unterricht verbannen, aber dennoch sicherstellen, dass Schüler ihre Eltern im Notfall kontaktieren können.

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