Am Schöffengericht in Rosenheim
Handel mit gefälschten Impfausweisen: Wirtin aus Tirol in Rosenheim vor Gericht
Keine Impfung, kein Impfausweis? Dagegen kann man etwas tun, dachte sich eine Wirtin aus Tirol. Und entdeckte im Handel mit gefälschten Dokumenten ein Geschäftsmodell. Gelohnt hat es sich für sie aber nicht.
Kiefersfelden/Schwaz – Während der Pandemie herrschte in Österreich und Südtirol Impfpflicht. Wer keine Impfbestätigung vorweisen konnte, dem war es damals in Österreich verwehrt, einen Beruf auszuüben, ganz besonders im Gastgewerbe.
Weil sie sich trotzdem nicht impfen lassen wollte, beschaffte sich eine 32-jährige Tirolerin einen Impfpass – und zwar einen gefälschten. Weil die Gastronomie nahezu völlig zum Erliegen kam und ihre Einnahmequelle bedroht war, entdeckte die Wirtin den Handel mit derlei Impfpässen für sich als Geschäftsmodell.
Über eine – durch dem Tarnnamen „Teppich 01“ geschützte – Internetadresse gab sie gefälschte Impfpässe in Auftrag, indem sie die notwendigen persönlichen Daten auf diesem Wege übermittelte. Später wurden die Falsifikate auf einem Parkplatz in der Nähe von München übergeben. 600 Euro kostete ein solches Exemplar. Den Löwenanteil dieser Summe, 500 Euro, hatte sie an den Hersteller zu übergeben.
Auf diese Weise stattete sie im Dezember 2021 sechs Personen aus Südtirol mit solchen nachgemachten deutschen Impfpässen aus. Damit konnten sich die Nutzer in einer deutschen Apotheke den entsprechenden QR-Code beschaffen, um international als geimpft zu gelten.
Covid-Impfungen: Polizei entdeckte 32 gefälschte Dokumente
Pech für die Nutzer: Eine Apotheke in Kiefersfelden erkannte die Impfpässe als Falsifikate und brachte dies zur Anzeige. Zusätzliches Pech für die Angeklagte: bei einer so genannten verdachtsunabhängigen Kontrolle fanden die Beamten einer Schleierfahnder-Patrouille auf der A 8 nur wenige Tage später auf dem Rücksitz in ihrem Auto einen Schuhkarton mit 32 bereits fertig ausgefüllten, gefälschten Impfausweisen. Gewerbsmäßige Urkundenfälschung, so lautete daher der Vorwurf, den jetzt die Staatsanwaltschaft gegen sie erhob.
Vor dem Schöffengericht in Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat zeigte sich die Tirolerin geständig. Dieses umfassende Eingeständnis ohne Wenn und Aber erstaunte selbst den Staatsanwalt. Er beantragte angesichts der Tatsache, dass die Angeklagte ohne jegliche Vorstrafe war, eine Bestrafung von 18 Monaten Haft. Zwar habe sie bei Vorbereitung und Durchführung enorme kriminelle Energie bewiesen. Jedoch sei zu erwarten, dass ihr dieses Verfahren soweit als Warnung dienen würde, dass die Bestrafung zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Stünkel, stimmte im Tenor dem Staatsanwalt zu, hielt aber in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von lediglich zwölf Monaten für ausreichend. Zumal seine Mandantin insgesamt mit einem Wertersatz und Sicherstellungsgebühren von weit über 7000 Euro ohnehin finanziell schwer büßen müsse.
Das Schöffengericht befand wohl, dass die Angeklagte gewerbsmäßig gehandelt hatte, auch wenn sich dies aus heutiger Sicht wahrlich nicht gelohnt habe. Aber so müsse das bei Straftaten auch sein. 15 Monate Haft, zur Bewährung ausgesetzt, lautete daher das Urteil des Gerichts.