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Beleidigung, Raub, Drogen und Gewalt

Fast jedes Jahr angeklagt vor Gericht: Aiblinger (32) kämpft um seine letzte Chance

Ein 32-Jähriger stand seit 2004 fast jedes Jahr wegen diverser Straftaten vor Gericht (Symbolbild).
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Ein 32-Jähriger stand seit 2004 fast jedes Jahr wegen diverser Straftaten vor Gericht (Symbolbild).

Drogen und Alkohol brachten den gelernten Bürokaufmann immer wieder auf die Anklagebank. Nach etlichen unrühmlichen Jahren will der Mann endlich einen neuen Lebensweg einschlagen. Bekommt er die Gelegenheit dazu oder muss er hinter Gitter?

Rosenheim/Bad Aibling – Eine lange Vorstrafenliste brachte der 32-Jährige aus dem Altlandkreis Bad Aibling bereits mit in den Gerichtssaal. Seit 2004 verging kaum ein Jahr, in dem er nicht vor einem Richter stand. Von Beleidigung bis Raub und vom wiederholten Schwarzfahren bis zum Drogenvergehen, Körperverletzung und Betrug hatte er fast nichts ausgelassen. Das brachte ihm immer wieder Gefängnisstrafen oder Aufenthalte in Entziehungsanstalten ein. Kaum war er 2022 wieder aus dem Gefängnis entlassen worden, rutschte er wieder in die alte Clique und fiel dort in alte Verhaltensmuster zurück. Und geradezu zwangsläufig geriet er erneut mit dem Gesetz in Konflikt.

Keine schweren Straftaten, aber immerhin sechs Anklagen, hatte der Staatsanwalt nun zu verlesen. Erneut ging es quer durch das Strafgesetzbuch. Drogenbesitz, Hehlerei, Körperverletzung und Sachbeschädigung warf ihm der Vertreter der Anklage vor. Die Sachbeschädigung bestand im Wesentlichen darin, dass er quer durch Rosenheim an 29 Plätzen Farbschmierereien angebracht hatte.

Langzeit-Therapie auf eigene Initiative

Der Angeklagte berichtete, dass er 2022 von sich aus zur Entgiftung in eine Klinik gegangen sei und schließlich selber eingesehen habe, dass er so nicht von Drogen und Alkohol loskommen könne. Selbst während der ärztlichen Substitutionsbehandlung sei er zwangsläufig immer wieder auf denselben Personenkreis getroffen, was zum nächsten Rückfall geführt habe. So hat er auf eigene Initiative hin im Januar 2022 eine Langzeit-Therapie angetreten, wo er unter strengen Bedingungen von Drogen und Alkohol dauerhaft loskommen will.

Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, bat um ein Rechtsgespräch, um die Möglichkeit einer Verständigung auszuloten. Dabei kündigte er an, dass sich sein Mandant in allen Anklagepunkten geständig zeigen würde. Dazu erbat er ein Strafmaß, das noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden könne. So könne sein Mandant in dieser Therapie verbleiben, die ganz offensichtlich bereits jetzt eine positive Wirkung zeige.

Welche Rolle spielt die lange Vorstrafenliste?

Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht kamen überein, dass, vorausgesetzt der Angeklagte sei tatsächlich umfassend geständig, eine Strafe zwischen 21 und 24 Monate Haft ausgesprochen werden könne. Diese könne dann tatsächlich zur Bewährung ausgesetzt werden. Fast alle geladenen Zeugen konnten daraufhin wieder entlassen werden.

Der Staatsanwalt würdigte wohl das Geständnis und die deutliche Einsicht des Angeklagten. Jedoch schlage natürlich die lange Vorstrafenliste negativ zu Buche. Dennoch wolle er dem Mann diese letzte Chance nicht verwehren, zumal er von sich aus eine Korrektur seiner Lebensumstände anstrebe. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von 24 Monaten, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Der Verteidiger stimmte inhaltlich mit dem Anklagevertreter überein, hielt aber eine Strafe von 21 Monaten Haft für ausreichend, die auch er zur Bewährung ausgesetzt sehen wollte. Die Vorsitzende Strafrichterin Julia Vogel hielt ein Strafmaß von 22 Monaten für angemessen und setzte dieses – gegen strenge Auflagen – zur Bewährung aus.

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