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Prozess gegen 38-Jährigen vor dem Schöffengericht

Kinderpornografische Dateien gehortet: So lange muss ein Bad Aiblinger dafür einsitzen

Eine Ermittlerin der Polizei wertet auf einem Bildschirm Dateien mit kinderpornographischem Inhalt aus.
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Eine Ermittlerin der Polizei wertet auf einem Bildschirm Dateien mit kinderpornographischem Inhalt aus.

Weil er massenweise kinderpornografische Daten gehortet hatte, musste sich jetzt ein 38-jähriger Bad Aiblinger vor dem Schöffengericht Rosenheim verantworten. Wie lange der Mann ins Gefängnis muss – und wieso eine Bewährungsstrafe für die Richter ausgeschlossen war.

Bad Aibling – Ein 38-jähriger Mann aus Bad Aibling hatte Tausende pornografische Bilder und Videos gesammelt – ein Drittel davon seien aus dem Bereich der Kinderpornografie, weshalb sich der Mann in Rosenheim jetzt vor dem Amtsgericht verantworten musste. Die Menge an Daten hätte alleine rund 1000 Stunden zum Abspielen gebraucht, wie im Zuge des Prozesses bekannt wurde.

Aufgeflogen war der Mann durch die Internetkontrollen amerikanischer Behörden. Dort werden derlei Downloads registriert, die IP-Adressen zurückverfolgt und an die Behörden des jeweiligen Landes weitergegeben. In diesem Fall an die Bundesanwaltschaft und von dort an die jeweilige Staatsanwaltschaft.

Bereits 2019 hatte sich der 38-Jährige aufgrund derselben Vorwürfe zu verantworten, was ihm damals mittel einem Strafbefehl eine Gefängnisstrafe von zehn Monaten einbrachte. Diese war dann allerdings zur Bewährung ausgesetzt worden. Damals hatte der Bad Aiblinger seinen PC zur Reparatur gegeben. Der Techniker, der die Dateien entdeckt hatte, erstattete Anzeige gegen den Mann.

Staatsanwalt fordert Haftstrafe von zwei Jahren

Die Vorgeschichte des Angeklagten war für den Staatsanwalt ein Hauptgrund, im Schlussvortrag eine neuerliche Bewährungschance zu versagen. Zwar sei er umfassend geständig gewesen und auch seit drei Jahren in therapeutischer Behandlung. Dies hätte ihn aber nicht von weiteren Straftaten abgehalten. So forderte er eine Haftstrafe von zwei Jahren für den Mann.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, verwies auf die Tatsache, dass sein Mandant geständig gewesen sei und führte ebenfalls die Therapiestunden seines Mandanten ins Feld. Auch dass es sich bei den Straftaten wohl um eine abstruse Sammelleidenschaft handle, denn allein der Besitz, nicht aber die Nutzung dieses kriminellen Materials sei wohl zwanghaft gewesen. Fraglos habe sich der Angeklagte schuldig gemacht. Aber angesichts von dessen therapeutischen Bemühungen, davon loszukommen, könne eine nochmalige Bewährungsstrafe ins Kalkül gezogen werden. Baumgärtl beantragte daher eine Haftstrafe von 18 Monaten, die man nochmals zur Bewährung aussetzen möge.

Diesem Antrag vermochte das Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat aber nicht zu folgen. „Nachdem der Angeklagte trotz Bewährung und während der laufenden Therapie über Jahre hinweg nicht in der Lage war, auf diese unselige Leidenschaft zu verzichten, vermögen wir nicht zu erkennen, warum ihm das nun unter gleichen Bedingungen möglich sein soll.“ Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, lautete letztlich ein Jahr und neun Monate Gefängnis.

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