„Vorprogrammierte Fehlerquote“
145.000 Euro mehr trotz unveränderter Hebesätze? So schafft Stephanskirchen das Grundsteuer-Wunder
Der Gemeinderat Stephanskirchen fasste in seiner jüngsten Sitzung einen Entschluss: Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben gleich. Warum die Gemeinde dennoch mit mehr Einnahmen als noch vorheriges Jahr rechnet.
Stephanskirchen – Bereits Ende vergangenen Jahres diskutierte Stephanskirchen über die Grundsteuer und kam zu dem Schluss: Für 2025 bleibt alles so, wie es ist. „Zu diesem Zeitpunkt hatten wir aber eine sehr geringe Quote an berechneten Steuermessbescheiden“, betonte Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie Bürger). In der jüngsten Sitzung griff der Gemeinderat das Thema deshalb erneut auf. Dieses Mal war die Basis für die Entscheidung deutlich gefestigter: Knapp 90 Prozent der Bescheide lagen laut Mair vor.
12 Prozent mehr Einnahmen
Im Haupt- und Finanzausschuss überlegte man 2024 noch, eine der zwei Berechnungsgrößen für die Grundsteuer von 270 auf 310 zu erhöhen. Das wurde abgelehnt. Stattdessen beschloss der Gemeinderat in der Sitzung vom 22. Oktober 2024, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B beizubehalten.
Doch die neue Grundsteuerreform ist auch in Stephanskirchen angekommen. So kann die Gemeinde laut bisher errechneten Zahlen trotz gleicher Hebesätze insgesamt 12 Prozent mehr Einnahmen durch die Grundsteuer generieren. Während der Ertrag über die Grundsteuer A, also landwirtschaftliche Flächen, sinkt, steigen die Einnahmen über die Grundsteuer B – die für bauliche Grundstücke. Verrechnet man die beiden Zahlen miteinander, kommt Stephanskirchen auf etwas über 145.000 Euro mehr.
„Vorprogrammierte Fehlerquote“
Bei den Mitgliedern im Gemeinderat kamen jedoch einige Fragen auf. „Überall steigt der Hebesatz für die Grundsteuer B. Warum in Stephanskirchen nicht?“, fragte Johannes Lessing (Grüne). „Schwer zu sagen“, antwortete Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie Bürger). Er habe den Eindruck, je städtischer eine Kommune sei, desto mehr gehe die Tendenz für diesen Hebesatz nach unten. Er sprach dennoch von einer „vorprogrammierten Fehlerquote“ aufgrund der Grundsteuerreform. So seien bei den Berechnungen bereits einige Widersprüche aufgetreten.