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Amt ermittelt Todesursache der Tiere

Tier-Drama auf Griesstätter Bauernhof: So geht das Landesamt für Gesundheit jetzt vor

Griesstätt (Südansicht des Ortes) ist ein Dorf, das nach wie vor sehr ländlich geprägt ist. Hier soll es auf einem Bauernhof zu großen Problemen bei der Tierhaltung (Symbolbild) gekommen sein.
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Griesstätt (Südansicht des Ortes) ist ein Dorf, das nach wie vor sehr ländlich geprägt ist. Hier soll es auf einem Bauernhof zu großen Problemen bei der Tierhaltung (Symbolbild) gekommen sein.

Die Region ist immer noch schockiert: Bei einer Kontrolle auf einem Bauernhof in Griesstätt sind 14 tote Rinder und drei tote Schafe entdeckt worden. Das Landesamt für Gesundheit ermittelt nun die genaue Todesursache der Tiere. So geht es vor.

Griesstätt – Noch immer ist die Region fassungslos angesichts des Tier-Dramas auf einem Bauernhof in Griesstätt. Laut Mitteilung des Veterinäramtes seien dort bei einer Kontrolle 14 tote Rinder und drei tote Schafe gefunden worden, wie die zuständige Staatsanwaltschaft Traunstein auf Anfrage bestätigt hatte. Die genaue Todesursache werde nun vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ermittelt.

Wie geht die Behörde mit einem solchen Fall um? Das LGL teilt auf Anfrage mit, dass die Zuständigkeit zunächst bei der Kreisverwaltungsbehörde (Veterinäramt) vor Ort liege. „Bei Bedarf, wie beispielsweise bei einer unklaren Todesursache, erfolgen entsprechende Untersuchungen in der Pathologie des LGL“, so die Behörde. Über diese Ergebnisse werde die beauftragende Behörde – also das Veterinäramt – im Anschluss mittels Gutachten informiert. Für diese Untersuchungen stehen am LGL mit der Pathologie Nord in Erlangen und der Pathologie Süd in Oberschleißheim zwei Untersuchungsstandorte zur Verfügung, teilt das Amt weiter mit.

Im Jahr 2023 habe die Behörde insgesamt 4.476 Tiere seziert. In 1.049 Fällen führte das LGL Sektionen „mit tierschutzrechtlichem Hintergrund“ durch. In den Jahren von 2021 bis 2022 habe das LGL 9.128 Tiere seziert, davon 1.728 Fälle „mit tierschutzrechtlichem Hintergrund“. Eingesandt wurden diese Fälle laut dem Amt meist durch die zuständigen Veterinärämter, seltener auch durch Polizeidienststellen.

„Aufgabe der Pathologie ist unter anderem die Darstellung tierschutzrelevanter Befunde, insbesondere im Hinblick auf Schweregrad und Zeitdauer der pathologischen Veränderungen“, erklärt die Behörde. „Neben Sektion, Histopathologie und Fotodokumentation wurden in 175 Fällen ergänzend Mazerationen (Gewebe-Präparationen) durchgeführt, mit Hilfe derer sich Veränderungen wie Auflösungsprozesse und Zubildungen an Knochen sowie Frakturen detailliert darstellen lassen.“ Seit 2023 verfüge die Pathologie des LGL zudem über ein Röntgengerät, um unter anderem über den Nachweis von Metallpartikeln, wie Schussverletzungen, besser diagnostizieren zu können.

Vierfache Menge an Untersuchungen zu tierschutzrelevanten Fällen

Im Jahresbericht des LGL von 2019/2020 erklärt die Behörde, dass die Untersuchungen von Tierkörpern, beziehungsweise Tierkörperteilen, aufgrund von Fragestellungen mit Bezug zum Tierschutz seit vielen Jahren zunehme. „So hat sich die Anzahl der patho-morphologischen Untersuchungen mit Tierschutzrelevanz im Laufe der vergangenen zehn Jahre annähernd vervierfacht“, teilt das Amt mit. 2020 habe die Zahl der Sektionen mit Tierschutzrelevanz bei 860 gelegen. „Einsendungen mit diesem Hintergrund machten damit über 16 Prozent des gesamten Sektionsgutes der Pathologie aus. Diese Untersuchungen haben sich zu einer bedeutsamen Aufgabe der Pathologie des LGL entwickelt“, betont die Behörde.

Die Grafik zeigt die Anzahl der Untersuchungen in der Pathologie des LGL aufgrund tierschutzrechtlicher Fragestellungen von 2011 bis 2020.

Im Jahr 2020 sei die bei weitem häufigste untersuchte Tierart mit 55 Prozent das Rind gewesen, gefolgt von Schweinen mit 16 Prozent. „Damit betrafen fast drei Viertel aller ‚Tierschutzsektionen‘ diese landwirtschaftlichen Nutztiere“, so das LGL. Das übrige Viertel verteile sich auf ein breites Tierartenspektrum, angefangen bei Vögeln über kleine Wiederkäuer, Hunde und Katzen, kleine Heimtiere, Wild-, Gehege- und Zootiere sowie Pferde bis hin zu Fischen und Reptilien.

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